Betreff
Landtagswahl 2012
Bildung der Kreiswahlausschüsse für die Wahlkreise 80 Coesfeld II und 79 Coesfeld I-Borken III
Vorlage
SV-8-0640
Aktenzeichen
15 73 02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Beisitzer/innen im Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl werden gewählt:

 

a)      für den Wahlkreis 80 Coesfeld II

 

Beisitzer:                                                       Stellvertreter:

 

1. ____________________                            ______________________

 

2. ____________________                            ______________________

 

3. ____________________                            ______________________

 

4. ____________________                            ______________________

 

5. ____________________                            ______________________

 

6. ____________________                            ______________________

 

b)      für den Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III

 

Beisitzer:                                                       Stellvertreter:

 

1. ____________________                            ______________________

 

2. ____________________                            ______________________

 

3. ____________________                            ______________________

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach der Auflösung des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen findet am 13.05.2012 die Neuwahl des Landtages statt. Da der Kreiswahlausschuss im Dezember 2009 explizit für die Landtagswahl 2010 gebildet wurde, ist erneut ein Kreiswahlausschuss zu bilden.

 

Nach dem Wahlkreisgesetz NRW umfasst der Wahlkreis 80 Coesfeld II den Kreis Coesfeld mit Ausnahme der Gemeinden Coesfeld, Billerbeck, Havixbeck und Rosendahl.

Der Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III umfasst aus dem Kreis Coesfeld die Gemeinden Coesfeld, Billerbeck, Havixbeck und Rosendahl und aus dem Kreis Borken die Gemeinden Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen.

 

Die Bezirksregierung Münster wird auf Vorschlag des Landrates des Kreises Coesfeld für den Wahlkreis 80 Herrn Kreisdirektor Gilbeau zum Kreiswahlleiter ernennen, der damit die organisatorische Verantwortung für diesen Wahlkreis trägt. Als stellvertretender Kreiswahlleiter wird Kreisoberverwaltungsrat Bosman vorgeschlagen.

 

Für den Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III wird auf Vorschlag des Landrates des Kreises Borken die Bezirksregierung Münster den Kreisdirektor des Kreises Borken zum Kreiswahlleiter und den Kreisverwaltungsdirektor Walter Alfert zum stellvertretenden Kreiswahlleiter ernennen.

 

Für beide Wahlkreise ist jeweils ein Kreiswahlausschuss zu bilden, der aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern besteht. Für jeden Beisitzer soll ein persönlicher Stellvertreter gewählt werden.

Zu den Aufgaben des Kreiswahlausschusses gehört es, über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren zu entscheiden, über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen und das Wahlergebnis in den Wahlkreisen festzustellen. Für den Wahlausschuss des Wahlkreises 80 Coesfeld II sind bereits folgende Sitzungstermine vorgesehen:

 

Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge:                        12.04.2012

Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis:                             16.05.2012

 

Der Kreiswahlausschuss besteht nach § 10 Abs. 3 LWahlG aus dem Kreiswahlleiter als dem Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die vom Kreistag zu wählen sind. Für jeden Beisitzer soll ein – persönlicher – Stellvertreter gewählt werden (§ 3 Abs.1 S. 1 LWahlO). Für die Mitglieder des Wahlausschusses ist eine Mitgliedschaft in einem anderen Wahlorgan (z.B. Tätigkeit im Wahlvorstand) ausgeschlossen. Auch dürfen Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen nicht zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses bestimmt werden (§ 8 Abs. 2 LWahlG).

 

Auf die Wahlausschüsse finden grundsätzlich die Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung, soweit keine Sonderregelungen in § 10 Abs. 3 LWahlG bestehen. Neben Kreistagsmitgliedern können deshalb auch zum Kreistag wählbare sachkundige Bürger zu Beisitzern im Wahlausschuss bestellt werden. Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LWahlO). Fraktionen, die im Wahlausschuss nicht vertreten sind, können abweichend von den Regelungen der Kreisordnung keine beratenden Mitglieder benennen (vgl. § 10 Abs. 3 letzter Halbsatz LWahlG). Der Landrat hat bei der Besetzung von Ausschussen kein Stimmrecht (§ 25 Abs. 2 KrO NRW).

 

Wahlkreis 80 Coesfeld II:

Entsprechend der Sitzverteilung im Kreistag (CDU 28, SPD 12, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6, FDP 5, UWG 2 und DIE LINKE 1) ergibt sich folgende Verteilung der Sitze im Kreiswahlausschuss:

                                                                        CDU:               3 Sitze

                                                                        SPD:               1 Sitz

                                                                        GRÜNE:          1 Sitz

                                                                        FDP:                1 Sitz

 

Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III:

Gemäß § 4 Abs. 2 LWahlO entfallen in zusammengesetzten Wahlkreisen auf jede Partei und Wählergruppe so viele Sitze, wie ihr im Verhältnis der im Wahlkreis für sie bei der letzten Wahl zu den Vertretungen der Kreise abgegebenen gültigen Stimmen zustehen. Aus dem Wahlergebnis für die Kreistagswahl 2009 in den Städten und Gemeinden des Wahlkreises 79 (aus dem Kreis Coesfeld die Gemeinden Coesfeld, Billerbeck, Havixbeck und Rosendahl und aus dem Kreis Borken die Gemeinden Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen) ergibt sich danach folgende Sitzverteilung:

 

                                                                        CDU:               3 Sitze

                                                                        SPD:               1 Sitz

                                                                        GRÜNE:          1 Sitz

                                                                        FDP:                1 Sitz

 

Die Einwohnerzahl der jeweils zu den einzelnen Kreisen gehörenden Städte/Gemeinden ist in etwa gleich groß (Anteil des Kreises Borken 72.362 Einwohner; Anteil des Kreises Coesfeld 70.573 Einwohner; Stand: 01.01.2011). Insoweit wird vorgeschlagen, aus beiden Kreisen gleich viele Beisitzer in den Wahlausschuss zu entsenden. Seitens des Kreistages des Kreises Coesfeld sind daher 3 Beisitzer und 3 Stellvertreter zu wählen.

Hierzu sind vorab Abstimmungsgespräche zwischen den entsprechenden Fraktionen und den jeweiligen Parteiorganisationen im Kreis Borken zur Verständigung hinsichtlich ihrer Vorschläge zu führen.

 

Die Kreiswahlausschüsse haben die Aufgabe, die Wahl zum 16. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.05.2012 vor- und nachzubereiten. Sie behalten ihre Zuständigkeit für ggf. weitere Landtagswahlen in der Wahlperiode dieses Kreistages.

 

II.  Lösung

Die Kreistagsmitglieder einigen sich für jeden Wahlkreis auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, der durch einstimmigen Beschluss des Kreistages angenommen wird.

 

III. Alternativen

Kommt für die Wahlkreise ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Die Sitzverteilung erfolgt entsprechend § 35 Abs. 3 KrO NRW.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Beisitzer und ihre Stellvertreter erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen des Kreiswahlausschusses Entschädigungen nach § 3 Abs. 4 LWahlO.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 10 Abs. 3 LWahlG ist der Kreistag zuständig.