Betreff
Umbau und Erweiterung des Westflügels sowie konstruktive und energetische Sanierung des Süd- und Ostflügels am OvNB-BK
Vorlage
SV-8-0642
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1)      Der Finanzaufwand wird grundsätzlich anerkannt.

 

2)      Zur Umsetzung des Sanierungskonzeptes werden gem. § 83 Abs. 1 u. 3 GO NRW Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen überplanmäßig wie folgt bereitgestellt:

 

a)      für die überplanmäßigen konsumtiven Aufwendungen:                       800.000,00 €

b)      für die überplanmäßigen investiven Auszahlungen:                          1.083.000,00 €.

Begründung:

 

I. u. II. Problem / Lösung:

 

Das Berufskolleg wurde im Jahr 1954 errichtet. Seit der Zeit wurde das Gebäude, trotz steigender Schülerzahlen und einem gewachsenen Lehrerkollegium, nur unwesentlich verändert. Der erforderliche Klassenraummehrbedarf konnte bisher durch Anmietung der städtischen Jakobischule aufgefangen und abgedeckt werden.

 

Im Kreisausschuss am 05.10.2011 habe ich die Entwicklung der Baukosten zum Westflügel dargestellt. Hierbei habe ich mitgeteilt, dass ich davon ausgehe, dass die Umsetzung der Erweiterung des Westflügels und die Umbauarbeiten im angrenzenden Verbindungsbau noch im Herbst 2011 begonnen und im Sommer 2012 abgeschlossen sein werden. Zusätzlich habe ich darauf hingewiesen, dass für weitere erforderliche Maßnahmen im Ost- und Südflügel des Gebäudes noch Planungen laufen.

 

Im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2012 wurden nach dem Stand der Kenntnisse die vorläufigen Kostenschätzungen für diese zusätzlichen Maßnahmen in die Haushaltsansätze und die mittelfristige Finanzplanung übernommen. Unter Berücksichtigung der bereits in den Vorjahren für den Westflügel bereitgestellten Haushaltsmittel ergab sich ein Finanzbedarf von 3.745.000 €. Hiervon entfielen auf konsumtive Maßnahmen 2.600.000 € und auf investive Maßnahmen 1.145.000 €.

 

In Abstimmung mit dem Tragwerksplaner und dem Prüfer der Tragwerksplanung wurden Rasteruntersuchungen für die altersgleichen, im Jahr 1954 errichteten Gebäudeteile (West- und Südflügel einschl. Verbindungshalle, sowie Ostflügel) durchgeführt. Auf Grund der Untersuchungsergebnisse wird es von den Sonderingenieuren für zwingend notwendig erachtet, die statische Ertüchtigung auch in den anderen Gebäudeteilen durchzuführen. Das Sanierungskonzept und die sich daraus ergebenen Kostenentwicklungen wurden erst nach dem Beschluss über die Haushaltssatzung 2012 bekannt.

 

Für das Sanierungskonzept errechnet sich bei Fortschreibung der Kosten ein Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 5.667.200 €. Hiervon entfallen auf konsumtive Maßnahmen 3.436.200 € und investive Maßnahmen 2.231.000 €. Dem Aufwand für konsumtive Maßnahmen stehen Mittel aus der angesparten Schulpauschale nach dem Stand vom 31.12.2011 in Höhe von 2.100.000 € gegenüber. Es ist vorgesehen, den weiteren konsumtiven Finanzbedarf ganz oder teilweise über die zukünftigen Schulpauschalen zu finanzieren. Einzelheiten sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Beträge im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 zu entscheiden.

 

Der Differenzbetrag zu den bisher veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 1.922.200 € (5.667.200 € - 3.745.000 €) verteilt sich auf konsumtive Aufwendungen in Höhe von 839.581,05 € und investive Auszahlungen in  Höhe von 1.082.618,95 €.

 

Neben den rein konstruktiven Abstützungen und Verstärkungen sind u.a. die nachfolgenden Maßnahmen und die daraus abzuleitenden Kosten als zusätzlich, überplanmäßig und unvorhersehbar anzusehen:

-          Erneuerung der gesamten Heizungsanlage.

Durch zus. Stahlkonstruktionen im Bereich der tragenden Außenwandkonstruktion muss die gesamte senkrechte und waagerechte Heizungsverteilung erneuert werden.

-          Dies gilt ebenso für die Elektroverteilungen.

-          Schutz- und Sicherungsmaßnahmen der Betonfassaden, zusätzliche Befestigungs-techniken der Vorsatzschalen an den Betonpfeilern.

-          zusätzliche Kosten für Umzüge und Anmietung der Schulcontainer.

Das ursprüngliche Vorhaben, die Sanierung abschnittsweise auf- und auszubauen, konnte nach Vorlage der Betonbeprobungen nicht umgesetzt werden, da für die Umbauarbeiten die betroffenen Gebäudeabschnitte komplett entkernt werden müssen und damit die gesamten Containerkapazitäten für die Bauzeit aller Bauabschnitte vorgehalten werden müssen. Alternativer Schulraum konnte - trotz intensiver Bemühungen - nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Um die Zielvorgaben technisch sicher zu stellen und aus haftungsrechtlichen Gründen (ein Gewährleistungspflichtiger bei Mangelansprüchen) soll bei bauabschnittsübergreifenden Einzelgewerken, wie z.B. Heizungsinstallationen, Sanitärinstallationen, Elektrotechnik und Metallbau- und Fassadenbauarbeiten der Leistungsumfang über alle 3 Bauabschnitte gewerkespezifisch ausgeschrieben werden. Neben den aufgeführten technischen Gründen sollen durch die gebündelte Ausschreibung in den Einzelgewerken wirtschaftliche Vorteile gegenüber einer, nach Abschnitten gestaffelten Ausschreibung erzielt werden.

Eine zeitverzögerte Bauausführung würde den Schulbetrieb unnötig lange beeinträchtigen und die haftungsrechtlichen Risiken bei der Bauausführung erhöhen. Darüber hinaus wäre aufgrund der Splittung des Gesamtvorhabens in einzelne Bauabschnitte sowie aufgrund zu erwartenden Preissteigerungen mit schlechteren Ausschreibungsergebnissen zu rechnen.

 

Insgesamt stellt sich das Finanzierungskonzept für die Sanierung des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs danach wie folgt dar:

 

Haushaltsjahr

2010

2011

2012

2013

2014

gesamt

konsumtiver Ansatz

0,00

0,00

600.000,00

1.200.000,00

800.000,00

2.600.00,00

konsumtiver Bedarf

0,00

0,00

1.400.000,00

2.036.200,00

0,00

3.436200,00

geplante   Gegenfinanzierung durch angesparte Schulpauschale

0,00

0,00

600.000,00

800.000,00

0,00

1.400.000,00

Gegenfinanzierung durch angesparte Schulpauschale

Stand: 31.12.2011

0,00

0,00

1.400.000,00

700.000,00

zzgl.  lfd. Schulpauschale GFG 2013

 

 

investiver Ansatz

590.000,00

555.000,00

0,00

0,00

0,00

1.145.000,00

investiver Bedarf

34.320,04

118.102,70

2.078.577,26

0,00

0,00

2.231.000,00

 

Die für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Aufwandsermächtigungen sollen mit einem Teilbetrag von 800.000,00 € vorgezogen und überplanmäßig gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012 bereitgestellt werden. Die Finanzierung soll aus der zunächst für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Auflösung der erhaltenen Anzahlungen aus der Schulpauschale erfolgen.

 

Die Zulässigkeit der überplanmäßigen investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.083.000,00 € ergibt sich aus § 83 Abs. 3 GO NRW. Eine Kreditermächtigung ist im laufenden Haushaltsplan 2012 und in der mittelfristigen Finanzplanung nicht veranschlagt. Die Finanzierung soll daher im Wege eines Aktivtausches aus den liquiden Mitteln des Kassenbestandes erfolgen.

 

Die Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung gem. § 81 Abs. 1 u. 2 GO NRW ergibt sich hieraus nicht.

 

III. Alternativen

 

Getrennte Ausschreibung der einzelnen Bauabschnitte mit den in den vorhergehenden Ausführungen dargestellten Konsequenzen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW sowie § 26 Abs.1 KrO NRW ist der Kreistag zuständig.