Beschlussvorschlag:
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ohne –
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Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Der Kreis Coesfeld ist seit dem 01.01.2005 als
zugelassener kommunaler Träger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
mit der eigenverantwortlichen Durchführung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II beauftragt.
Mit Verankerung des Optionsmodells im Grundgesetz und
der dadurch geschaffenen Möglichkeit, die Grundsicherung für Arbeitsuchende in
alleiniger Trägerschaft zeitlich unbefristet fortzuführen, erfolgte im Jahr
2011 auch die Umbenennung der „Zentren für Arbeit“ im Kreis Coesfeld: Nun wird
hier ebenfalls der bundeseinheitliche Begriff „Jobcenter“ verwendet.
Das Modell der alleinigen Trägerschaft hat
sich auch im Jahr 2011 bewährt: Mit der niedrigsten Arbeitslosenquote seit
Einführung des SGB II zum 01. Januar 2005 konnte das Jahr 2011 im Kreis
Coesfeld zu einem guten Abschluss gebracht werden. Die Wirtschafts- und
Finanzkrise ist überstanden und die Arbeitslosenzahlen zeugen davon, dass die
Jobcenter der Städte und Gemeinden und des Kreises Coesfeld in Zusammenarbeit
mit den unterschiedlichen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik auch im vergangenen
Jahr eine erfolgreiche Arbeit geleistet haben. So weist der Kreis Coesfeld mit
einer SGB II-Arbeitslosenquote von 1,5 Prozent erneut den niedrigsten Wert in
ganz Nordrhein-Westfalen auf.
Die Verwaltung hat
auch für das Jahr 2011 einen Jahresbericht erstellt, der im Rahmen der Sitzung
vorgestellt wird. Er gibt einen detaillierten Einblick in die Umsetzung des SGB
II – Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld.
III. Alternativen
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keine -
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die
Kosten für den Druck des Jahresberichtes werden aus Bundesmitteln finanziert.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach dem Beschluss
des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier
die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
gegeben.