Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchenende; hier: Vorstellung des Jahresberichtes 2011 des Jobcenters des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-8-0646
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-          ohne –

-          Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Der Kreis Coesfeld ist seit dem 01.01.2005 als zugelassener kommunaler Träger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der eigenverantwortlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beauftragt.

 

Mit Verankerung des Optionsmodells im Grundgesetz und der dadurch geschaffenen Möglichkeit, die Grundsicherung für Arbeitsuchende in alleiniger Trägerschaft zeitlich unbefristet fortzuführen, erfolgte im Jahr 2011 auch die Umbenennung der „Zentren für Arbeit“ im Kreis Coesfeld: Nun wird hier ebenfalls der bundeseinheitliche Begriff „Jobcenter“ verwendet.

 

Das Modell der alleinigen Trägerschaft hat sich auch im Jahr 2011 bewährt: Mit der niedrigsten Arbeitslosenquote seit Einführung des SGB II zum 01. Januar 2005 konnte das Jahr 2011 im Kreis Coesfeld zu einem guten Abschluss gebracht werden. Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist überstanden und die Arbeitslosenzahlen zeugen davon, dass die Jobcenter der Städte und Gemeinden und des Kreises Coesfeld in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik auch im vergangenen Jahr eine erfolgreiche Arbeit geleistet haben. So weist der Kreis Coesfeld mit einer SGB II-Arbeitslosenquote von 1,5 Prozent erneut den niedrigsten Wert in ganz Nordrhein-Westfalen auf.

 

Die Verwaltung hat auch für das Jahr 2011 einen Jahresbericht erstellt, der im Rahmen der Sitzung vorgestellt wird. Er gibt einen detaillierten Einblick in die Umsetzung des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld.

 

III. Alternativen

- keine -

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Kosten für den Druck des Jahresberichtes werden aus Bundesmitteln finanziert.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.