Beschlussvorschlag:
-
ohne –
-
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
In der 9. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren
und Gesundheit am 13.02.2012 ist im Zuge der Beratung über die Aufteilung der
Bundesmittel zur beruflichen Eingliederung 2012 angeregt worden, dem Ausschuss die
speziellen Angebote für die Zielgruppe der Personen unter 25 Jahren
vorzustellen.
Gemäß § 3 Abs. 2 SGB II sind erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine
Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln. Können Leistungsberechtigte ohne
Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll das Jobcenter darauf hinwirken, dass die
vermittelte Arbeit auch zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und
Fähigkeiten beiträgt.
Entfallen zum 01.04.2012 ist der ausdrückliche Verweis,
alternativ zu der Integration in Ausbildung bzw. Arbeit auch die
Arbeitsgelegenheit (hier: Plus-Job) als unmittelbares Angebot vorzusehen.
Nachfolgend wird ein Überblick über die aktuellen sowie die geplanten
Angebote des Jobcenters des Kreises Coesfeld für diese spezielle Zielgruppe
gegeben.
1.
Angebote
in Zusammenarbeit mit dem Land NRW / Bildungsträgern
1a) Jugend in Arbeit Plus NRW
Zielgruppe: Vermittelbare Jugendliche mit und ohne
Schulabschluss bzw. abgeschlossener
Ausbildung
Zielsetzung: Vermittlung in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Hinweis: Zuweisung durch Jobcenter (SGB II)
bzw. Agentur für Arbeit (SGB III)
1b) Werkstattjahr NRW
Zielgruppe: Schulpflichtige Jugendliche mit und ohne
Schulabschluss und besonderen Problemen auf dem Ausbildungsmarkt, Schulmüdigkeit und
Bildungsdefiziten
Zielsetzung: Berufsorientierung, Vermittlung in
Ausbildung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Hinweis: Zuweisung über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit
2.
Angebote
in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) / Bildungsträgern
2a) TEP / BAFF (Teilzeitberufsausbildung)
Zielgruppe: Motivierte allein Erziehende mit und ohne
Schulabschluss bzw. ab-geschlossener Berufsausbildung
Zielsetzung: Vereinbarung Familie und Beruf; Vermittlung
in Teilzeitausbildung
Hinweis: Zuweisung durch Jobcenter (SGB II)
bzw. Agentur für Arbeit (SGB III)
2b) Move & Work "IdA – Integration
durch Austausch"
Zielgruppe: Benachteiligte Jugendliche und arbeitslose
junge Erwachsene mit und ohne Schulabschluss bzw. abgeschlossener
Berufsausbildung
Zielsetzung: Motivation
durch Auslandspraktika; Vermittlung in Ausbildung
Hinweis: Zuweisung
durch Jobcenter (SGB II) bzw. Agentur für Arbeit (SGB III)
3.
Angebote
in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit / Bildungsträgern
3a) Ausbildungsvermittlung (Rückübertragung
an die Agentur für Arbeit)
Zielgruppe: Ausbildungsplatz suchende Schülerinnen und
Schüler in Schulabgangsklassen
Zielsetzung: Vermittlung in betriebliche Ausbildung oder
in Ausbildung vorbereitende Angebote (bspw. BvB; EQ) bzw. in Einzelfällen in schulische Ausbildung
Hinweis: Zuweisung
durch Jobcenter
3b) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Zielgruppe: Auszubildende, deren Ausbildungsplatz bzw.
Ausbildungsziel gefährdet ist; Jugendliche in der Einstiegsqualifizierung,
deren Einstiegsqualifizierung gefährdet ist.
Zielsetzung: Sicherstellung der Ausbildung bzw. der
Einstiegsqualifizierung
Hinweis: Zuweisung
durch Jobcenter (SGB II) bzw. Agentur für Arbeit (SGB III)
3c) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
(BvB)
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, unabhängig von
der erreichten Schulbildung, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind und
ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben
Zielsetzung: Berufsorientierung, Vermittlung in
Ausbildung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder weiterführende
Angebote (EQ etc.)
Hinweis: Zuweisung
durch Agentur für Arbeit (SGB II und III)
3d) Einstiegsqualifizierung (EQ)
Zielgruppe: Jugendliche
mit
eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die am 30.09. noch nicht in
betriebliche Ausbildung vermittelt worden sind.
Zielsetzung: Ausbildungsvorbereitung und Übergang in eine
betriebliche Ausbildung
Hinweis: Vermittlung durch Jobcenter (SGB II) und Agentur für Arbeit
(SGB III); Begleitung / Koordinierung durch die Kammern
3e) Außerbetriebliche
Ausbildung – BaE; (z.B. 3. Weg in die
Berufsausbildung in NRW)
Zielgruppe: Schwer vermittelbare Jugendliche (mit und ohne
Schulabschluss), die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
Zielsetzung: Berufsvorbereitung, außerbetriebliche
Ausbildung
Hinweis: Zuweisung
durch Jobcenter (SGB II) bzw. Agentur für Arbeit (SGB III)
4.
Spezielle
Angebote des Jobcenters auf Grundlage des SGB II / SGB III
4a) Sofortangebot U25
Zielgruppe: Jugendliche
mit und ohne Schulabschluss und Berufsausbildung, die innerhalb der letzten
zwei Jahre laufende Geldleistungen weder nach dem SGB II noch nach dem SGB III
bezogen haben (§15a SGB II) bzw. denen unverzüglich Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit angeboten werden sollen (Sofortangebot)
Zielsetzung: Aktivierung, Beschäftigung, Vermittlung in
Ausbildung, ein Ausbildung vorbereitendes Angebot oder in Arbeit
Hinweis: Zuweisung
durch Jobcenter (SGB II)
4b) Neue Wege U25 (Start im Sommer 2012)
Zielgruppe: Arbeitsmarktferne
Jugendliche mit und ohne Schulabschluss und Berufsausbildung
Zielsetzung: Feststellung, Aktivierung, Beschäftigung,
Vermittlung in Ausbildung, ein Ausbildung vorbereitendes Angebot oder in Arbeit
Hinweis: Zuweisung
durch Jobcenter (SGB II)
Zusätzlich zu diesen Angeboten stehen den Jugendlichen und
jungen Erwachsenen unter 25 Jahren auch alle weiteren regulären
Integrationsinstrumente und Maßnahmen des Jobcenters zur Verfügung.
III. Alternativen
-
keine -
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Finanzierung der U25-Maßnahmen
des Jobcenters werden aus SGB II - Eingliederungsmitteln des Bundes sowie bei
der Maßnahme Sofortangebote U25 Teilbeträge bzgl. der aufsuchenden Sozialarbeit
aus kommunalen Mitteln finanziert. Die weiteren Angebote Dritter, die seitens
des Jobcenters genutzt werden, werden aus Mitteln des SGB III, des Landes oder
des Europäischen Sozialfonds finanziert.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach dem Beschluss des
Kreistages vom 11.11.2009 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die
Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
gegeben.