Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Ohne

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

 

 

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000 sowie das Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 enthalten die zentrale Forderung, die Gewässer – Grundwasser als auch Oberflächengewässer – so zu bewirtschaften, dass ein guter ökologischer (bei Grundwasser ein guter mengenmäßiger) und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Für Gewässer, die erheblich verändert oder künstlich sind, gilt als Ziel das gute ökologische Potential.

Maßnahmenträger für die Umsetzung der Planungen sind in der Regel die Städte und Gemeinden sowie die Wasser- und  Bodenverbände.

Die Kreise als auch in anderen Bereichen die sondergesetzlichen Wasserverbände haben sich in Ab­sprache mit dem Umweltministerium bereit erklärt, die Maßnahmenträger anzusprechen und Maß­nahmen für die Umsetzung einzuwerben und auf Flussgebietsebene zu koordinieren. Im Kreis Coesfeld wird der gesamte Aufstellungsprozess auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung aus April 2008 vom „Runden Tisch Kreis Coesfeld“ begleitet.

Im Umsetzungsfahrplan werden die erforderlichen Maßnahmen an den Gewässern dargestellt und in eine zeitliche Prioritätenabfolge gebracht. Gemäß den Landesvorgaben zur Erstellung der Um­setzungsfahrpläne sind die Umsetzungsfahrpläne entweder planungs- oder vorschlagsbezogen auf­zustellen. Nach den Erfahrungen mit einer reinen Planungsvision hat sich der „Runde Tisch Kreis Coesfeld“ für die vorschlagsbezogene Bearbeitung des Umsetzungsfahrplanes entschieden.

In den sogenannten Umsetzungsfahrplänen werden alle Maßnahmen dargestellt, die nach Ansicht des „Runden Tisches Kreis Coesfeld“ als zielführende Maßnahmen identifiziert wurden und bei denen Finanzierung und Realisierung weitestgehend geklärt sind.

In den Einzugsgebieten von Berkel, Dinkel, Vechte, Steinfurter Aa, Münster`sche Aa und Emmerbach, die durch die Kooperationsleitungen der Kreise Steinfurt, Borken, Warendorf sowie der Stadt Münster betreut werden, erfolgten die Planungen grundsätzlich auch nach dem Vorschlagsprinzip, jedoch teil­weise unter Hinzufügung bzw. Übernahme von Maßnahmen aus bestehenden Konzepten zur natur­nahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF).

In vielen Gesprächen mit den potentiellen Maßnahmenträgern – insbesondere mit den Kommunen und den Wasser- und Bodenverbänden – sind für das Einzugsgebiet Stever-Heubach rund 300 Maß­nahmen entwickelt worden. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzie­rung und entsprechender Flächenverfügbarkeiten sowie des Einverständnisses der betroffenen Anlieger bzw. Eigentümer. Da eine intensive Vorort-Beratung erfolgte und die Maßnahmen im gegenseitigen Benehmen entwickelt worden sind, wird unter Beachtung der v.g. Rahmenbedingungen von einem hohen Umsetzungsgrad ausgegangen. In den anderen Planungsgebieten auf dem Kreisgebiet von Coesfeld sind bis jetzt insgesamt rund 170 Maßnahmen geplant.

Für die Zielerreichung werden noch weitergehende Maßnahmen erforderlich werden. Insbesondere sind noch weitere Maßnahmen zur Entwicklung von Strahlursprüngen und Trittsteinen sowie Maß­nahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit notwendig.

Die tatsächliche Umsetzung der derzeitigen Planungen wird in Abhängigkeit von der Flächenverfüg­barkeit als auch der jeweiligen Finanzlage zu sehen sein.

Zur Zeit erfolgt die redaktionelle Schlussbearbeitung der Umsetzungsfahrpläne inkl. des Abschlussberichtes. Nach erster grober Einschätzung lässt sich die Frage der Zielerreichung nicht beantworten, da der Umsetzungsgrad unbekannt ist und die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen derzeit nicht abgeschätzt werden kann. Insgesamt kann aber davon ausgegangen werden, dass bei einer Fortführung der Maßnahmeneinwerbung und -umsetzung es zu einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Zustandes der Fließgewässer kommen wird. Insofern wird erwartet, dass das Land weiterhin die Betreuung der ehrenamtlich geführten Wasser- und Bodenverbände sowie auch der Städte und Gemeinden finanziell unterstützt.

 

Nach ersten Abschätzungen wird bei einer kontinuierlichen Abarbeitung der Maßnahmenvorschläge von einem Kostenvolumen von ca. 250.000 – 500.000 € pro Jahr ausgegangen. Seitens des Landes werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit bis zu 80% gefördert, bei Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, beträgt der Fördersatz max. 90%. Unterstellt man einen Fördersatz von 80%, sind Eigenmittel durch die Maßnahmenträger in Höhe von 50-100.000 €/a aufzubringen. Da die Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie u.a. auch als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anerkannt werden, besteht die Möglichkeit, die Eigenmittel hieraus zu gewinnen.

 

Die Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Großprojekten (Neue Stever/Verbindungsgewässer zur Lippe in Olfen) mit Gesamtkosten von mehreren Millionen € sowie größerer Projekte (Umgehungsgewässer Füchtelner Mühle, Umgestaltung von Stauanlagen, Wiederherstellung der Durchgängigkeit innerhalb von geschlossenen Ortslagen in Lüdinghausen und Coesfeld) sind in vorgenanntem Kostenvolumen nicht eingerechnet, zumal diese Projekte von wasserrechtlichen Verfahren/Klageverfahren abhängig sind, so dass eine genaue bzw. verbindliche zeitliche Zuordnung unmöglich ist.

 

 

 

Anlagen:

 

 

Maßnahmenverteilung Kreis Coesfeld

 

Maßnahmenverteilung im Einzugsgebiet Stever-Heubach

 

Umsetzungsfahrplan Tabelle (Auszug)

 

Umsetzungsfahrplan Karte (Auszug)