Betreff
Sachstandsbericht immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, insbesondere Tierhaltungsanlagen
Vorlage
SV-8-0653
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

ohne

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Sachstandsbericht immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren insbesondere Tierhaltung

 

I.          Problem

Wie überall im Münsterland ist nach wie vor im Kreis Coesfeld der Strukturwandel in der Landwirtschaft ungebrochen. Es wird ein Überblick über die Tierplatzzahlen insbesondere für Schweine und Geflügel gegeben.

Über die Entwicklungen der Tierhaltungsanlagen (BImSchG) – Status quo und Planungen – sowie über neue gesetzliche Anforderungen (IED Richtlinie, ZustVU) soll hier informiert werden.

 

II.         Allgemeine Entwicklungen

Von besonderem Interesse sind die Anlagen zur Geflügelhaltung (Hähnchenmast und Legehennenhaltung), die nahezu ausschließlich ohne eigene Futtergrundlage als gewerbliche Anlagen betrieben werden, die aber gleichwohl im Außenbereich privilegiert sind. Ebenso wie bei den Schweineanlagen ist ungebrochen in 2011 ein deutlicher Trend zu solchen Tierhaltungsanlagen erkennbar, die aufgrund ihrer Größe und der erwarteten Umweltauswirkungen nach dem Immissionsschutzrecht ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfordern und dem Regelungsregime des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) unterliegen. Diese Anlagen sind aufgrund ihrer Größenordnung der Spalte 1 der 4. BImSch-VO zugeordnet.  Die aktuellen Schwellenwerte für die Verfahrenseinstufung sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Entsprechend aktueller Ermittlungen wurden und werden nach Abschluss aller Verfahren im Kreisgebiet Coesfeld (Datum 31.1.2012) 191 Tierhaltungsanlagen (BImSchG) betrieben, die nach den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sind (Mindestgrößen s. Anlage 1).

 

Während der Anteil der Spalte 1 Anlagen in 2006/2007 ca. Eindrittel aller Tierhaltungsanlagen (BImSchG) betrug, ist dieser bei steigender Tendenz zwischenzeitlich mit 98 Anlagen auf mehr als die Hälfte aller Tierhaltungsanlagen im Kreis Coesfeld angestiegen. 

 

Bei insgesamt 191 Tierhaltungsanlagen (BImSchG) sind somit  93 Anlagen (BImSchG)  der Spalte 2 – vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung – zuzuordnen.

 

Von den 191 Anlagen befinden sich 23 aktuell im Genehmigungsverfahren, für 41 Anlagen sind Genehmigungsverfahren geplant, in beiden Fällen überwiegend mit dem Ziel einer Aufstockung der Tierplatzzahlen.

 

Verfahren

abgeschl.

Anlagen

im lfd. Verf.

Gepl. Verf.

BImSchG-

Anlagen insgesamt

Bemerkungen

BImSchG

Anlagen

123

23

41

191

nicht identisch mit 191 Standorten

Spalte 1 IED Anl.

 

 

 

  98

 

Spalte 2 Anl.

 

 

 

  93

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III.        Entwicklung der Tierplatzzahlen im Kreis Coesfeld bis 31.01.2012,

           Verteilung der Tierplatzzahlen nach Kommunen (Angaben gelten für

           Anlagen nach dem BImSchG)

 

1.         Entwicklung der Tierplatzzahlen bis 31.01.2012 im Kreis Coesfeld

Die Geflügelplätze betragen bei Betrieb aller genehmigten sowie geplanten Anlagen (BImSchG) 3,53 Mio. Tiere, davon 2,17 Mio. Masthähnchen, 1,25 Mio. Hennen und Junghennen sowie 0,11 Mio. Puten.

 

Bei Betrieb aller derzeit genehmigten sowie geplanten Tierhaltungsanlagen (BImSchG) für Schweine beträgt die Zahl der Plätze für die Mast von Schweinen 0,377 Mio. Tiere. Berücksichtigt man zusätzlich die Zahl der Plätze für Ferkel und Sauen mit Ferkel, ergeben sich insgesamt 0,45 Mio. Tiere.

      

 

Genehmigte Plätze

Geplante Plätze

Plätze Insgesamt

 

Tierplätze Schweine

 

 

 

Tierplätze Schweine

Mastschweine

286.000

 91.000

377.000

Mastschweine

Sauen incl. Ferkel

  13.400

      420

  13.820

Sauen incl. Ferkel

Ferkel

  51.000

    8.000

  59.000

Ferkel

Schweine

gesamt

350.000

  99.420

449.420

Schweine

Gesamt

 

 

 

 

 

Tierplätze Geflügel

 

 

 

Tierplätze Geflügel

Masthähnchen

1.325.400

   850.000

2.175.400

Masthähnchen

Hennen

   677.000

   127.000

   804.000

Hennen

Junghennen

   306.000

   143.000

   449.000

Junghennen

Truthühner

     96.000

     12.500

   108.500

Truthühner

Geflügel gesamt

2.404.400

1.132.500

3.536.900

Geflügel gesamt

 

 

 

 

 

Tierplätze Rinder

 

 

 

 

Rinder

2.850

330

3.180

 

Kälber

   930

  50

   980

 

Rinder gesamt

3.780

380

4.160

Rinder gesamt

 

2.         Verteilung der genehmigten und geplanten Tierplatzzahlen –

           Masthähnchen, Hennen, Mastschweine - nach Kommunen (Zahlen x 1000)

 

Im Kreis Coesfeld befinden sich bei Betrieb aller genehmigten sowie geplanten Mastgeflügelanlagen (BImSchG) die meisten Mastplätze in den Kommunen Coesfeld, Senden, Dülmen und Billerbeck.

 

Legehennen (ohne Junghennen) werden im Wesentlichen in den Kommunen Billerbeck, Dülmen, Rosendahl und Senden gehalten.

 

Für Mastschweine führen die Gemeinden Senden, gefolgt von Lüdinghausen,  Billerbeck, Ascheberg und Dülmen die Mengenlisten an.

 

 

 

Daten

1

2

3

4

5

6

7

Anmerkung

Ort

MH gen.

MH gepl.

Hennen gen.

Ohne Junghennen

Hennen gepl.

Ohne Junghennen

Geflügel

Ges. *

MS gen.

MS gepl.

Schweine

Ges. *

Rinder

ges.

Kreis COE

1 325

 850

 

 

3 537

 

 

        449

 

Ascheberg

     86

--

 

 

 

   34

       14

 

 

Billerbeck

   200

   86

      399

      119

 

   36

       13

 

 

Coesfeld

   189

 368

 

 

 

   34

         2

 

 

Dülmen

   204

   96

      162

 

 

   39

         9

 

 

Havixbeck

     80

--

 

 

 

     1    

        1

 

 

 

Lüdinghausen

     80

--

 

 

 

   47

       13

 

 

Nordkirchen

--

--

        19

 

 

   13

         2

 

 

Nottuln

     40

  160

        12

 

 

   12

         4

 

 

Olfen

--

--

 

 

 

   20

         6

 

 

Rosendahl

     49

    92

         58

 

 

   16

         2

 

 

Senden

   399

    44

         27

           8

 

   38

       26

 

 

Kreis COE

1 325

  850

       677

       127

      3 537

286 000

91 000

          449

 

 

Spalte 4 * Angabe einschließlich Junghennen und Truthühner

Spalte 7 * Angabe einschließlich Sauen incl. Ferkel und Ferkel

 

 

Entsprechend den Prüfvorgaben werden im Genehmigungsverfahren insbesondere die Umweltauswirkungen durch Stäube (u.a als Träger von Bioaerosolen), Lärm, Gerüche, Stickstoffverbindungen etc. intensiv geprüft und bewertet. Bei der Bewertung der Auswirkungen auf die Nachbarschaft und Umwelt werden Beurteilungsspielräume zugunsten der Schutzgüter – Mensch und Umwelt - ausgeschöpft.

 

 

Anlagen:

 

 

 

Anlage 1: Schwellenwerte der 4. BImSch-VO, UVP-G