Betreff
Bericht über die Aufgabenzuwächse und Aufgabenerledigung im Umweltbereich
Vorlage
SV-8-0664
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Arbeitskreis "Aufgabenkritik und Personalausstattung" wird beauftragt, zur Vorbereitung der Stellenplanberatungen die Stellensituation in der Abt. 70 zu erörtern.

 

3.      Die sich ergebenden Auswirkungen auf die personelle Ausstattung werden im Rahmen der Stellenplanberatungen 2013 beraten.

 

 

Begründung:

 

 

Die rechtlichen und politischen Entwicklungen im Umweltbereich stellen die Umweltverwaltung des Kreises Coesfeld vor neue Herausforderungen. Änderungen im Aufgabenzuschnitt und neue rechtliche Rahmenvorgaben (Novellierung des BImSch-G, der 4. BImSch-VO (Anlagenzuordnung), der VAWS, artenschutzrechtliche Anforderungen, Umsetzungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie, Hochwassermanagement,...) sowie insbesondere die europarechtlichen Vorgaben zur regelmäßigen Überwachung umweltrelevanter Betriebe werden zu einer deutlichen Mehrbelastung führen.

 

Genehmigungsrelevante Bereiche:

 

Durch die Änderung der Anlagenzuordnung in der 4. BImSch-VO (ab 1.06.2012) werden zukünftig Biogasanlagen und Abfallbehandlungsanlagen zusätzlich einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung unterliegen, was die derzeitig angespannte Situation im Bereich des Genehmigungsmanagement weiter belasten wird.

 

Neben dem Aufgabenzuwachs im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes nehmen im Aufgabenfeld der Unteren Landschaftsbehörde die Belange des Arten- und Habitatschutzes durch europarechtliche Regelungen und aktuelle Rechtsprechung immer breiteren Raum der Bearbeitung ein und binden in einem erheblichen Umfang Ressourcen. Anzusprechen sind hier insbesondere die artenschutzrechtlichen Prüfungen (strategische Artenschutzprüfung (SAP)) bei allen Plan- und Genehmigungsverfahren. Gegenstand dieser Prüfungen ist die Fragestellung, inwieweit durch das beabsichtigte Vorhaben besonders geschützte Arten in ihrem Lebensraum beeinträchtigt bzw. gefährdet werden.

 

Im Aufgabenbereich der Unteren Wasserbehörde werden im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie verstärkt Planverfahren für den Gewässerausbau erwartet. Ressourcen für die vermehrte Verfahrensanzahl als auch für die neuen Aufgabenfelder im Bereich der Hochwassermanagementplanungen sind nicht im ausreichenden Umfang vorhanden.

 

 

 

Überwachungsbereich:

 

Mit Erlass vom 3.1.2011 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die medienübergreifenden Umweltinspektionen konkretisiert und entsprechend den Vorgaben der IE-Richtlinie und im Vorgriff auf die nationale Umsetzung die regelmäßige Überwachung von Anlagen eingefordert. Neben den verpflichtenden Überwachungen für Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sollen auch umweltrelevante Anlagen, die dem Baurecht unterliegen, einer regelmäßigen Überwachung unterzogen werden. Die Überwachung soll nach risikobasierten Parametern (Größe der Anlage, Anzahl der Anlagen zur Lagerung wassergef. Stoffe, Abfallmengen/-arten, Lage im Wasserschutzgebiet, -einzugsgebiet, etc.) erfolgen. Des Weiteren wird ab 2013/14 erwartet, dass im Rahmen der Novellierung der Verwaltungsvorschrift zum Umgang und zur Lagerung wassergef. Stoffe von einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen ausgegangen wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen die Schwellenwerte für die regelmäßige Überwachung deutlich reduziert und zukünftig auch Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagen einer Regelüberwachung unterliegen.

 

 

Ziel der Überwachung sollen die Verringerung von Umweltbelastungen, die Minimierung des Risikos von Betriebsstörungen und die Stärkung des Umweltbewusstseins bei den Verantwortlichen sein.

 

Gleichzeitig soll gegenüber der Öffentlichkeit in transparenter und nachvollziehbarer Form dokumentiert werden, wie der Kreis Coesfeld seiner Verpflichtung zur Überwachung umweltrelevanter Anlagen nachkommt.

 

Innerhalb der Abteilung Umwelt werden alle medienübergreifende Überwachungsaufgaben vom Fachdienst „Betrieblicher Umweltschutz“ wahrgenommen. Neben den medienübergreifenden Überwachungsaktivitäten ergeben sich in den jeweiligen Fachdiensten darüberhinausgehende Überwachungsverpflichtungen; hier insbesondere im Bereich des Natur-/ Bodenschutz und Wasserschutzes.

 

Zur Sicherstellung der Einhaltung des anlagenbezogenen Umweltschutzes ist eine Überwachung unabdingbar.

 

Anlagenüberwachungen erfolgen bislang in der Regel anlassbezogen im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren, Erlaubnisse etc. oder – sehr untergeordnet - durch nachträgliche Kontrollen/ Inspektionen/ Abnahmen. Bislang sind nur für wenige Überwachungsbereiche klare Regeln hinsichtlich der Überwachungszyklen und der Überwachungsintensität normiert worden (VAWS, Abwasserbehandlungsanlagen). Dies hat zur Folge, dass wesentliche Anlagen nach Immissionsschutzrecht/ Abfall- sowie Wasserrecht (hier insbesondere die Tierhaltungsanlagen, Biogasanlagen, die Abwassereinleitungen, etc.) in der Regel nach einer Genehmigung nicht turnusmäßig im Blickfeld der Umweltbehörden stehen. Regelmäßige Überwachungen –externer Art – erfolgten bisher bei Anlagentypen mit entsprechenden Prüffristen (Tankanlagen, Kleinkläranlagen) durch Sachverständige. Nicht bzw. nur anlassbezogen erfolgte bei diesen letztgenannten Anlagen eine behördliche Überwachung.

 

Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, die Frage des Überwachungsintervalls nach einem ersten Überwachungsturnus festzulegen, da eine ausschließliche Entscheidung nach Aktenlage – die örtlichen Realitäten nur begrenzt widerspiegeln -nicht zielführend ist. Neben den fachlichen Kriterien sind u.a. auch die Fragestellungen der Betriebsführung, des Anlagenzustandes für die Intervallfestlegung von Bedeutung. Insoweit wird angestrebt, die vorgenannten Anlagen für die medienübergreifende Überwachung innerhalb der nächsten 5 Jahre mit einer Erstkontrolle zu erfassen.

 

 

Auf die ausführlichen Darstellungen zu den personellen Auswirkungen wird auf die Anlage verwiesen.

 

Anlagen:

 

 

 

Überlegungen zur Aufgabenwahrnehmung, Organisation und Personaleinsatz in der Abteilung 70 - Umwelt