Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Arbeitskreis
"Aufgabenkritik und Personalausstattung" wird beauftragt, zur
Vorbereitung der Stellenplanberatungen die Stellensituation in der Abt. 70 zu
erörtern.
3. Die sich ergebenden Auswirkungen auf
die personelle Ausstattung werden im Rahmen der Stellenplanberatungen 2013
beraten.
Begründung:
Die
rechtlichen und politischen Entwicklungen im Umweltbereich stellen die
Umweltverwaltung des Kreises Coesfeld vor neue Herausforderungen. Änderungen im
Aufgabenzuschnitt und neue rechtliche Rahmenvorgaben (Novellierung des
BImSch-G, der 4. BImSch-VO (Anlagenzuordnung), der VAWS, artenschutzrechtliche
Anforderungen, Umsetzungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie,
Hochwassermanagement,...) sowie insbesondere die europarechtlichen Vorgaben zur
regelmäßigen Überwachung umweltrelevanter Betriebe werden zu einer deutlichen
Mehrbelastung führen.
Genehmigungsrelevante
Bereiche:
Durch die
Änderung der Anlagenzuordnung in der 4. BImSch-VO (ab 1.06.2012) werden
zukünftig Biogasanlagen und Abfallbehandlungsanlagen zusätzlich einer
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung unterliegen, was die derzeitig
angespannte Situation im Bereich des Genehmigungsmanagement weiter belasten
wird.
Neben dem Aufgabenzuwachs im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes nehmen im Aufgabenfeld der Unteren Landschaftsbehörde die Belange des Arten- und Habitatschutzes durch europarechtliche Regelungen und aktuelle Rechtsprechung immer breiteren Raum der Bearbeitung ein und binden in einem erheblichen Umfang Ressourcen. Anzusprechen sind hier insbesondere die artenschutzrechtlichen Prüfungen (strategische Artenschutzprüfung (SAP)) bei allen Plan- und Genehmigungsverfahren. Gegenstand dieser Prüfungen ist die Fragestellung, inwieweit durch das beabsichtigte Vorhaben besonders geschützte Arten in ihrem Lebensraum beeinträchtigt bzw. gefährdet werden.
Im Aufgabenbereich der Unteren Wasserbehörde werden im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie verstärkt Planverfahren für den Gewässerausbau erwartet. Ressourcen für die vermehrte Verfahrensanzahl als auch für die neuen Aufgabenfelder im Bereich der Hochwassermanagementplanungen sind nicht im ausreichenden Umfang vorhanden.
Überwachungsbereich:
Mit Erlass vom 3.1.2011 hat das Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die medienübergreifenden
Umweltinspektionen konkretisiert und entsprechend den Vorgaben der
IE-Richtlinie und im Vorgriff auf die nationale Umsetzung die regelmäßige
Überwachung von Anlagen eingefordert. Neben den verpflichtenden Überwachungen
für Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sollen auch umweltrelevante
Anlagen, die dem Baurecht unterliegen, einer regelmäßigen Überwachung
unterzogen werden. Die Überwachung soll nach risikobasierten Parametern (Größe
der Anlage, Anzahl der Anlagen zur Lagerung wassergef. Stoffe,
Abfallmengen/-arten, Lage im Wasserschutzgebiet, -einzugsgebiet, etc.)
erfolgen. Des Weiteren
wird ab 2013/14 erwartet, dass im Rahmen der Novellierung der
Verwaltungsvorschrift zum Umgang und zur Lagerung wassergef. Stoffe von einer
erheblichen Steigerung der Fallzahlen ausgegangen wird. Nach derzeitigem
Kenntnisstand sollen die Schwellenwerte für die regelmäßige Überwachung
deutlich reduziert und zukünftig auch Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle
und Silagen einer Regelüberwachung unterliegen.
Ziel der Überwachung sollen die
Verringerung von Umweltbelastungen, die Minimierung des Risikos von
Betriebsstörungen und die Stärkung des Umweltbewusstseins bei den
Verantwortlichen sein.
Gleichzeitig soll gegenüber der
Öffentlichkeit in transparenter und nachvollziehbarer Form dokumentiert werden,
wie der Kreis Coesfeld seiner Verpflichtung zur Überwachung umweltrelevanter
Anlagen nachkommt.
Innerhalb der Abteilung Umwelt
werden alle medienübergreifende Überwachungsaufgaben vom Fachdienst „Betrieblicher
Umweltschutz“ wahrgenommen. Neben den medienübergreifenden
Überwachungsaktivitäten ergeben sich in den jeweiligen Fachdiensten
darüberhinausgehende Überwachungsverpflichtungen; hier insbesondere im Bereich
des Natur-/ Bodenschutz und Wasserschutzes.
Zur Sicherstellung der
Einhaltung des anlagenbezogenen Umweltschutzes ist eine Überwachung
unabdingbar.
Anlagenüberwachungen erfolgen
bislang in der Regel anlassbezogen im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren,
Erlaubnisse etc. oder – sehr untergeordnet - durch nachträgliche Kontrollen/
Inspektionen/ Abnahmen. Bislang sind nur für wenige Überwachungsbereiche klare
Regeln hinsichtlich der Überwachungszyklen und der Überwachungsintensität
normiert worden (VAWS, Abwasserbehandlungsanlagen). Dies hat zur Folge, dass
wesentliche Anlagen nach Immissionsschutzrecht/ Abfall- sowie Wasserrecht (hier
insbesondere die Tierhaltungsanlagen, Biogasanlagen, die Abwassereinleitungen,
etc.) in der Regel nach einer Genehmigung nicht turnusmäßig im Blickfeld der
Umweltbehörden stehen. Regelmäßige Überwachungen –externer Art – erfolgten
bisher bei Anlagentypen mit entsprechenden Prüffristen (Tankanlagen,
Kleinkläranlagen) durch Sachverständige. Nicht bzw. nur anlassbezogen erfolgte
bei diesen letztgenannten Anlagen eine behördliche Überwachung.
Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, die Frage des Überwachungsintervalls nach einem ersten Überwachungsturnus festzulegen, da eine ausschließliche Entscheidung nach Aktenlage – die örtlichen Realitäten nur begrenzt widerspiegeln -nicht zielführend ist. Neben den fachlichen Kriterien sind u.a. auch die Fragestellungen der Betriebsführung, des Anlagenzustandes für die Intervallfestlegung von Bedeutung. Insoweit wird angestrebt, die vorgenannten Anlagen für die medienübergreifende Überwachung innerhalb der nächsten 5 Jahre mit einer Erstkontrolle zu erfassen.
Auf die ausführlichen
Darstellungen zu den personellen Auswirkungen wird auf die Anlage verwiesen.
Anlagen:
Überlegungen zur Aufgabenwahrnehmung, Organisation und Personaleinsatz in der Abteilung 70 - Umwelt