Betreff
Durchführung des Berufswahlorientierungsprojektes im Schuljahr 2012/13
Vorlage
SV-8-0670
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Im Schuljahr 2012/2013 wird das Berufswahlorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ in Trägerschaft des Kreises Coesfeld durchgeführt.

2.      Allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld wird die Teilnahme am Projekt ermöglicht.

3.      Schulen, die den geva-Test in eigener Trägerschaft durchführen wollen, werden anteilig Kreismittel und – für den Fall einer entsprechenden Zusage     Mittel der Agentur für Arbeit und der Volksbanken zur Verfügung gestellt.

4.      Der Sperrvermerk auf  die  im Haushalt  2012 eingestellten Finanzmittel von 120.000 € (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) wird aufgehoben, sobald die beantragte Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld und die Spendenmittel der Volksbanken im Kreis zugesichert sind. 

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.09.2010 die Durchführung des Berufswahlorientierungsprojektes  in den  Schuljahren  2010/11 und 2011/12 in Trägerschaft des Kreises Coesfeld beschlossen (SV-8-0232).

 

Dîe Förderung der Arbeitsagentur für beide Schuljahre über insgesamt 90.000 €  war mit Bescheid vom 14.12.2010 bewilligt worden. Die Volksbanken sind je Schuljahr mit einer Zuwendung von 30.000 € beteiligt.

 

Bereits in den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 war der Berufsnavigator in gleicher Beteiligungs- und Finanzierungsstruktur und auf Grundlage entsprechender Kreistagsbeschlüsse  durchgeführt worden.

 

Unter Mitteilungen wurde im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport  am 07.06.2011  zur Umsetzung der Maßnahme im Schuljahr 2010/11 (BN-4) berichtet.

 

Inzwischen ist auch die Maßnahme im Schuljahr 2011/12 (BN-5) mit folgenden Eckdaten abgeschlossen worden:

 

·         28 der 32 weiterführenden Schulen im Kreis Coesfeld nahmen am BN‑5‑Projekt unter Einsatz des Verfahrens Berufsnavigator teil.

·         Eine Schule hat sich für die Bezuschussung des geva‑Testverfahrens entschieden.

·         An den Gymnasien nahmen in diesem Schuljahr aufgrund der Einführung des G-8-Abiturs nicht nur die „alten“ Jahrgangsstufen 12, sondern auch die Stufen 11 der verkürzten Gymnasialausbildung an den Testverfahren teil. Damit beteiligen sich in diesem Jahr rund 600 Jugendliche zusätzlich am Projekt.

·         Diese Projektausweitung erfolgte mit Hilfe des für die G-8-Schüler (Klasse 11 Gymnasium) eingesetzten Online-Verfahrens beim Peer-Gruppen-Rating. Dieses Verfahren war aufgrund des erstmaligen Einsatzes besonders kostengünstig.

·         Insgesamt nahmen 2.600 Schüler und Schülerinnen am BN-Projekt in Kreisträgerschaft teil.

·         Zusätzlich hat ein Gymnasium für die Durchführung des geva-Tests in Eigenregie mit  insgesamt 130 Schülern und Schülerinnen  einen Kreiszuschuss erhalten (17€ je Test)  

 

Für die zwei abgelaufenen Projektjahre ist festzuhalten, dass die Gesamtkosten unter dem jährlichen Ausgabeansatz von 120.000 € liegen Die Kosten für das BN-4-Projekt in Kreisträgerschaft betrugen ca. 107.000 € im Schuljahr 2010/11   und  für das BN-5-Projekt im Schuljahr 2011/12 ca. 108.000 €. Bei gleichbleibendem Spendenanteil von 30.000 € je Schuljahr verringerten sich damit  die Anteile des Kreises und der Arbeitsangentur in gleichem Maße. Der Kreiszuschuss für  Geva-Tests betrug 1.440,00 € in  2010/11  und 2.210,00 € in 2011/12

 

Im Kreishaushalt 2012 (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) ist für die Durchführung des Berufswahlorientierungsprojektes im Schuljahr 2012/13  wiederum ein Ausgabeansatz von 120.000 € eingestellt, der mit Sperrvermerk versehen ist.  Voraussetzung für die Aufhebung ist die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, d.h. dass auch für dieses Maßnahmejahr, wie in den Vorjahren, von der Arbeitsagentur und den Volksbanken Mittel in gleicher Höhe bereit gestellt werden.

 

Die Beschlüsse im  Ausbildungskonsens NRW vom 18.11.2011 für die Einrichtung eines „neuen Übergangssystems Schule-Beruf“ werden auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Berufswahlorientierung an Schulen haben. Wie diese genau aussehen werden und welche Konsequenzen dies für bestehende Aktivitäten haben wird, ist noch nicht endgültig absehbar. Eine Auswirkung ist zumindest für das kommende Schuljahr noch nicht zu erwarten. Insofern gilt es, vorläufig das Bestehende bzw. Bewährte fortzuführen. Überlegungen für die notwendige und mögliche Neuausrichtung der Berufswahlorientierung im Kreis Coesfeld könnten bei mehr Klarheit anzustellen sein.

 

II.  Lösung

 

Das Berufswahlorientierungsprojekt unter Anwendung des „Berufnavigators“ soll in weitestgehend unveränderter Form gegenüber den Vorjahren in Trägerschaft des Kreises Coesfeld umgesetzt werden. Als Abweichung soll -  gemäß einer seitens der Arbeitsagentur bereits formulierten, zwingenden  Fördervoraussetzung - auf die Erhebung eines Schülereigenanteils verzichtet werden. Kompensiert werden kann dies bei gleichbleibendem Finanzierungsansatz durch die sinkende Zahl zu kalkulierender Schüler/innen  (ca. 2.100 statt bisher 2.300)

 

Schulen, die den geva-Test einsetzen möchten, sollen auch hierfür wieder einen Zuschuss an den nachgewiesenen Kosten erhalten. Die Umsetzung soll dabei weiterhin nicht in Kreis- sondern in Schulträgerschaft erfolgen, da sich nur wenige Schulen für dieses Verfahren entscheiden.

 

Der Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld hat sich in der Sitzung am 17.04.2012 einhellig für die Fortführung des  Berufwahlorientiertungprojekts im Kreis Coesfeld im kommenden Schuljahr ausgesprochen.

 

Mit Schreiben vom 25.04.2012  hat der Kreis Coesfeld an die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Förderung  nach § 33 Satz 2 SGB III für das Berufswahlorientierungsprojekt im Schuljahr 2012/13 in Höhe von 45.000 € gerichtet.

An die Volksbanken im Kreis Coesfeld wurde ebenfalls eine Anfrage zur Fortsetzung der Projektförderung in bisherigem Umfang (30.000 €) gerichtet. In der gemeinsamen Sitzung der Volksbanken im Kreis  am 21.05.2012 soll darüber entschieden werden.

 

Der  Agentur für Arbeit wurde im Förderantrag der Vorschlag unterbreitet, sich im Rahmen des bereitstehenden Projektbudgets auch an der Bezuschussung der Geva-Tests zu beteiligen. Auch den Volksbanken im Kreis wurde ein entsprechender Vorschlag unterbreitet.

 

Zum aktuellen Beantwortungsstand des Antrages bei der Agentur für Arbeit und der Volksbank-Anfrage wird in der Sitzung berichtet.

 

Aufhebung des Sperrvermerks

Sobald die beantragte Förderung der Agentur für Arbeit in Höhe von 45.000 € schriftlich in Aussicht gestellt und der Spendenbeitrag der Volksbanken von 30.000 € abgesichert ist, wird der Sperrvermerk im Umfang von 120.000 € aufgehoben.

 

 

III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Kosten:

Für die Umsetzung der Maßnahme im Schuljahr 2012/13 wird  von Kosten in Höhe von 120.000 € ausgegangen. Die Kalkulation der Kosten erfolgte auf Grundlage folgender Annahmen:

  • Erwartete Teilnehmerzahl von 2.100 Schüler/innen.
  • Für die Testkosten, die je nach Version und Anzahl je Schule variieren können, wird weiterhin  ein Durchschnittswert von 55 € angenommen.
  • Für die Projektorganisation werden 5.000 € veranschlagt, wie bisher.

 

Kostenkalkulation BN 6

Testkosten pro Schüler/in

               55,00 €

Schüler/innen

ca   2.100  

Summe Testkosten

ca 115.000 €

Projektorganisation

              5.000 €

Gesamt

     ca. 120.000 €

 

 

Finanzierung

Die Kalkulation der Gesamtfinanzierung  ergibt sich aus folgenden Komponenten:

§         Der in Aussicht stehende Anteil der Agentur für Arbeit in Höhe von 45.000 €.

§         Anteil des Kreises Coesfeld in Höhe von 45.000 €.

§         Zu erwartende Spendenmittel in Höhe von insgesamt 30.000 €.

§         Kein Eigenanteil der Schüler/innen

 

Finanzierungsbudget BN 6

Finanzierungsanteil Kreis Coesfeld

               45.000 €

Finanzierungsanteil BA nach § 33 SGB III

               45.000 €

Spenden (Volksbanken)

               30.000 €

Summe

            120.000 €

 

 

IV. Alternativen

Die Aufhebung des Sperrvermerks erfolgt nicht.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Laut Sperrvermerk entscheidet der Kreistag über die Bereitstellung der Mittel im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses.