Beschlussvorschlag:
1. Im Schuljahr 2012/2013 wird das Berufswahlorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ in Trägerschaft des Kreises Coesfeld durchgeführt.
2. Allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld wird die Teilnahme am Projekt ermöglicht.
3. Schulen, die den geva-Test in eigener Trägerschaft durchführen wollen, werden anteilig Kreismittel und – für den Fall einer entsprechenden Zusage – Mittel der Agentur für Arbeit und der Volksbanken zur Verfügung gestellt.
4.
Der Sperrvermerk
auf die
im Haushalt 2012 eingestellten
Finanzmittel von 120.000 € (Teilergebnisplan
Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen)
wird aufgehoben, sobald die beantragte Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld und
die Spendenmittel der Volksbanken im Kreis zugesichert sind.
I. Problem
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
29.09.2010 die Durchführung des Berufswahlorientierungsprojektes in den
Schuljahren 2010/11 und 2011/12
in Trägerschaft des Kreises Coesfeld beschlossen (SV-8-0232).
Dîe Förderung der Arbeitsagentur
für beide Schuljahre über insgesamt 90.000 €
war mit Bescheid vom 14.12.2010 bewilligt worden. Die Volksbanken sind
je Schuljahr mit einer Zuwendung von 30.000 € beteiligt.
Bereits in den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 war der Berufsnavigator in
gleicher Beteiligungs- und Finanzierungsstruktur und auf Grundlage
entsprechender Kreistagsbeschlüsse
durchgeführt worden.
Unter Mitteilungen wurde im
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
am 07.06.2011 zur Umsetzung der
Maßnahme im Schuljahr 2010/11 (BN-4) berichtet.
Inzwischen ist auch die Maßnahme
im Schuljahr 2011/12 (BN-5) mit folgenden Eckdaten abgeschlossen worden:
·
28 der
32 weiterführenden Schulen im Kreis Coesfeld nahmen am BN‑5‑Projekt
unter Einsatz des Verfahrens Berufsnavigator teil.
·
Eine
Schule hat sich für die Bezuschussung des geva‑Testverfahrens
entschieden.
·
An den
Gymnasien nahmen in diesem Schuljahr aufgrund der Einführung des G-8-Abiturs
nicht nur die „alten“ Jahrgangsstufen 12, sondern auch die Stufen 11 der
verkürzten Gymnasialausbildung an den Testverfahren teil. Damit beteiligen sich
in diesem Jahr rund 600 Jugendliche zusätzlich am Projekt.
·
Diese
Projektausweitung erfolgte mit Hilfe des für die G-8-Schüler (Klasse 11
Gymnasium) eingesetzten Online-Verfahrens beim Peer-Gruppen-Rating. Dieses
Verfahren war aufgrund des erstmaligen Einsatzes besonders kostengünstig.
·
Insgesamt
nahmen 2.600 Schüler und Schülerinnen am BN-Projekt in Kreisträgerschaft teil.
·
Zusätzlich
hat ein Gymnasium für die Durchführung des geva-Tests in Eigenregie mit insgesamt 130 Schülern und Schülerinnen einen Kreiszuschuss erhalten (17€ je
Test)
Für die zwei abgelaufenen Projektjahre ist
festzuhalten, dass die Gesamtkosten unter dem jährlichen Ausgabeansatz von
120.000 € liegen Die Kosten für das BN-4-Projekt in Kreisträgerschaft betrugen
ca. 107.000 € im Schuljahr 2010/11 und für
das BN-5-Projekt im Schuljahr 2011/12 ca. 108.000 €. Bei gleichbleibendem
Spendenanteil von 30.000 € je Schuljahr verringerten sich damit die Anteile des Kreises und der
Arbeitsangentur in gleichem Maße. Der Kreiszuschuss für Geva-Tests betrug 1.440,00 € in 2010/11
und 2.210,00 € in 2011/12
Im Kreishaushalt 2012 (Teilergebnisplan
Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) ist für die Durchführung des
Berufswahlorientierungsprojektes im Schuljahr 2012/13 wiederum ein Ausgabeansatz von 120.000 € eingestellt,
der mit Sperrvermerk versehen ist.
Voraussetzung für die Aufhebung ist die Sicherstellung der
Gesamtfinanzierung, d.h. dass auch für dieses Maßnahmejahr, wie in den
Vorjahren, von der Arbeitsagentur und den Volksbanken Mittel in gleicher Höhe
bereit gestellt werden.
Die Beschlüsse im Ausbildungskonsens NRW vom 18.11.2011 für die
Einrichtung eines „neuen Übergangssystems Schule-Beruf“ werden auch
Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Berufswahlorientierung an Schulen haben.
Wie diese genau aussehen werden und welche Konsequenzen dies für bestehende
Aktivitäten haben wird, ist noch nicht endgültig absehbar. Eine Auswirkung ist
zumindest für das kommende Schuljahr noch nicht zu erwarten. Insofern gilt es,
vorläufig das Bestehende bzw. Bewährte fortzuführen. Überlegungen für die
notwendige und mögliche Neuausrichtung der Berufswahlorientierung im Kreis
Coesfeld könnten bei mehr Klarheit anzustellen sein.
II.
Lösung
Das Berufswahlorientierungsprojekt unter
Anwendung des „Berufnavigators“ soll in weitestgehend unveränderter Form gegenüber
den Vorjahren in Trägerschaft des Kreises Coesfeld umgesetzt werden. Als
Abweichung soll - gemäß einer seitens
der Arbeitsagentur bereits formulierten, zwingenden Fördervoraussetzung - auf die Erhebung eines
Schülereigenanteils verzichtet werden. Kompensiert werden kann dies bei gleichbleibendem
Finanzierungsansatz durch die sinkende Zahl zu kalkulierender Schüler/innen (ca. 2.100 statt bisher 2.300)
Schulen, die den geva-Test einsetzen möchten,
sollen auch hierfür wieder einen Zuschuss an den nachgewiesenen Kosten
erhalten. Die Umsetzung soll dabei weiterhin nicht in Kreis- sondern in
Schulträgerschaft erfolgen, da sich nur wenige Schulen für dieses Verfahren
entscheiden.
Der Lenkungskreis des Regionalen
Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld hat sich in der Sitzung am 17.04.2012
einhellig für die Fortführung des
Berufwahlorientiertungprojekts im Kreis Coesfeld im kommenden Schuljahr
ausgesprochen.
Mit Schreiben vom 25.04.2012 hat der Kreis Coesfeld an die Agentur für
Arbeit einen Antrag auf Förderung nach §
33 Satz 2 SGB III für das Berufswahlorientierungsprojekt im Schuljahr 2012/13
in Höhe von 45.000 € gerichtet.
An die Volksbanken im Kreis Coesfeld wurde
ebenfalls eine Anfrage zur Fortsetzung der Projektförderung in bisherigem
Umfang (30.000 €) gerichtet. In der gemeinsamen Sitzung der Volksbanken im
Kreis am 21.05.2012 soll darüber
entschieden werden.
Der
Agentur für Arbeit wurde im Förderantrag der Vorschlag unterbreitet, sich
im Rahmen des bereitstehenden Projektbudgets auch an der Bezuschussung der
Geva-Tests zu beteiligen. Auch den Volksbanken im Kreis wurde ein
entsprechender Vorschlag unterbreitet.
Zum aktuellen Beantwortungsstand des Antrages
bei der Agentur für Arbeit und der Volksbank-Anfrage wird in der Sitzung
berichtet.
Aufhebung des Sperrvermerks
Sobald die
beantragte Förderung der Agentur für Arbeit in Höhe von 45.000 € schriftlich in
Aussicht gestellt und der Spendenbeitrag der Volksbanken von 30.000 € abgesichert
ist, wird der Sperrvermerk im Umfang von 120.000 € aufgehoben.
III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Kosten:
Für die Umsetzung der Maßnahme im Schuljahr
2012/13 wird von Kosten in Höhe von
120.000 € ausgegangen. Die Kalkulation der Kosten erfolgte auf Grundlage
folgender Annahmen:
- Erwartete Teilnehmerzahl von 2.100
Schüler/innen.
- Für die Testkosten, die je nach Version
und Anzahl je Schule variieren können, wird weiterhin ein Durchschnittswert von 55 €
angenommen.
- Für die Projektorganisation werden 5.000
€ veranschlagt, wie bisher.
Kostenkalkulation
BN 6 |
|
Testkosten pro
Schüler/in |
55,00 € |
Schüler/innen |
ca 2.100 |
Summe Testkosten |
ca 115.000 € |
Projektorganisation |
5.000 € |
Gesamt |
ca.
120.000 € |
Finanzierung
Die Kalkulation der Gesamtfinanzierung ergibt sich aus folgenden Komponenten:
§
Der in
Aussicht stehende Anteil der Agentur für Arbeit in Höhe von 45.000 €.
§
Anteil
des Kreises Coesfeld in Höhe von 45.000 €.
§
Zu
erwartende Spendenmittel in Höhe von insgesamt 30.000 €.
§
Kein
Eigenanteil der Schüler/innen
Finanzierungsbudget
BN 6 |
|
Finanzierungsanteil
Kreis Coesfeld |
45.000 € |
Finanzierungsanteil
BA nach § 33 SGB III |
45.000 € |
Spenden
(Volksbanken) |
30.000 € |
Summe |
120.000 € |
IV. Alternativen
Die Aufhebung des Sperrvermerks erfolgt
nicht.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Laut Sperrvermerk entscheidet der Kreistag
über die Bereitstellung der Mittel im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses.