Betreff
Antrag des Jugendamtselternbeirates auf finanzielle Unterstützung
Vorlage
SV-8-0675
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Jugendamtselternbeirat wird ein jährlicher Zuschuss von bis zu 500 € zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gewährt. Die Ausgaben sind jährlich bis spätestens zum 01.12. des Jahres gegenüber dem Jugendamt nachzuweisen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.03.2012 wurde das im Rahmen der 1. KiBiz-Revision neu eingerichtete Gremium des Jugendamtselternbeirates durch seinen 1. Vorsitzenden, Herrn Dirk Nagerski, Olfen, vorgestellt (s. SV-8- und Sitzungsprotokoll der Sitzung des JHA vom 05.03.2012).

 

Der Jugendamtselternbeirat hat nunmehr bei mir einen Antrag auf finanzielle Förderung in Höhe von ca. 300 € zur Unterstützung seiner Öffentlichkeitsarbeit gestellt (s. Anlage 1).

 

II.  Lösung

 

Der Jugendamtselternbeirat besteht ausschließlich aus Eltern aus den Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich meines Kreisjugendamtes, die ehrenamtlich der Aufgabe als Elternvertreter auf Kreisebene nachkommen. Die Mitglieder des Jugendamtselternbeirates legen dabei ein hohes Maß an Engagement an den Tag und haben sich auch bereits schon bei der Lösung konkreter Probleme in Einrichtungen eingebracht, um bei Problemen und Konflikten zwischen Eltern und Einrichtungen / Trägern vermittelnd einzugreifen. Sie treffen sich regelmäßig monatlich zu Arbeitstreffen, wobei die Tagungsorte innerhalb des Kreises rotieren, so dass sich die seitens der Mitglieder getragenen Fahrtkosten innerhalb des Gremiums angleichen.

 

Die seitens des Gremiums gewünschte professionelle Herangehensweise an ihre Aufgaben setzt voraus, dass mitunter auch kleinere Anschaffungen wie hier gewünscht für die Öffentlichkeitsarbeit getätigt werden. Es ist dabei nachvollziehbar, dass die Mitglieder des Jugendamtselternbeirates beantragen, dass zumindest diese Kosten durch das Jugendamt, welches sie teilweise mit ihrer Arbeit auch unterstützen, getragen werden. Das Land NRW gewährt dazu dem auf Landesebene tätigen Landeselternbeirates nach § 9 Abs. 8 KiBiz einen jährlichen Zuschuss von bis zu 10.000 €.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Jugendamtselternbeirat einen jährlichen Zuschuss von bis zu 500 € zur Wahrnehmung seiner Aufgaben zu gewähren. Die Ausgaben sind jährlich bis spätestens zum 01.12. des Jahres gegenüber dem Jugendamt nachzuweisen.

III. Alternativen

Der Zuschuss wird nicht oder in anderer Höhe gewährt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Im laufenden Haushaltsjahr wäre der Zuschuss durch Einsparungen innerhalb des Budgets 51 gedeckt, zukünftig wäre ein entsprechender Ansatz im Rahmen der Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Da es sich hierbei um die Entscheidung über die Gewährung einer freiwilligen Leistung des Kreises handelt, ist hier die grundsätzliche Zuständigkeit des Kreistages gegeben.