Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die aus dem U3-Bundesprogramm sowie U3-Sonderprogramm zur Verfügung gestellten Fördermittel bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen für die in der Anlage 3 aufgeführten U3-Maßnahmen vorzusehen.
Darüber hinaus wird der Verwaltung die Freigabe erteilt, noch zur Verfügung stehende Restmittel aus dem U3-Sonderprogramm für noch eingehende einzelne Investitionskostenförderanträge aus dem Bereich Tagespflege in Räumen der Tagespflegeperson zu verwenden.
2. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird beauftragt, die weitere Abstimmung notwendiger Maßnahmen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem 01.08.2013 zu begleiten und notwendige Beschlüsse vorzubereiten.
Begründung:
I. Problem
Mit ministeriellem Erlass vom 25.01.2012 sowie Förderbescheid zum U3-Sonderprogramm 2012/13 vom 18.04.2012 wurden dem Kreisjugendamt Coesfeld folgende U3-Fördermittel zur Verfügung gestellt, über die eine Vergabeentscheidung zu treffen ist:
Mittel aus dem U3-Bundesprogramm: 615.070,00 EUR
Hinsichtlich der Mittel aus dem U3-Bundesprogramm ist eine verbindliche Weitergabe der befürworteten Maßnahmen/Förderanträge bis zum 30.06.2012 an das Land erforderlich.
Landesmittel aus U3-Sonderprogramm:
Fördermittel 2012 (incl. Rest VE 2012) 375.103,00 EUR
Fördermittel (VE) 2013 369.042,00
EUR
Summe Landesmittel: 744.145,00 EUR
Summe aller zur Verfügung stehenden Fördermittel: 1.359.215,00 EUR
Den Fördermitteln stehen mit Stand: 25.05.2012 folgende Anträge gegenüber (s. auch Anlage 1):
Anträge Kindertagespflege für 42 U3-Plätze – Fördervolumen: 31.635,00 EUR
Anträge von 22 Kitas – Fördervolumen bei Bundesförderung: 3.213.974,00 EUR
bzw. Fördervolumen bei Landesförderung: 2.779.439,00 EUR
Um eine sachgerechte Zuteilung der Mittel vornehmen zu können, ist eine Auswahlentscheidung erforderlich.
II. Lösung
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.05.2012 wurde hinsichtlich der Beratung zur Festlegung von Verteilkriterien der Unterausschuss Jugendhilfeplanung beauftragt. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat am 24.05.2012 getagt und sich unter Modifizierung der bisher zur Anwendung gekommenen Auswahlkriterien auf nachfolgend aufgeführten Vorschlag für das Auswahlverfahren 2012 verständigt:
Auswahlkriterien Nachtragshaushalt 2010 |
Auswahlkriterien Sonderprogramm 2011/12 |
Vorschlag für Auswahlverfahren 2012 |
keine Anträge Tagespflege auf der sog. Härtefallliste |
zunächst Bedienung aller vorliegenden Anträge aus dem Bereich Kindertagespflege |
zunächst Bedienung aller vorliegenden Anträge aus dem Bereich Kindertagespflege |
50 % Gewichtung nach ortsbezogenen Kriterien (U3-Quote laufendes Kita-Jahr, geplante U3-Quote folgende Kita-Jahr, Quote aktuell ausgebauter U3-Plätze) |
ortsbezogenes Kriterium „Prozentualer Anteil geförderter bzw. abschließend geschaffene U3-Plätze im Hinblick auf den voraussichtlichen Bedarf 2013/14“ |
ortsbezogenes Kriterium „Prozentualer Anteil geförderter bzw. abschließend geschaffene U3-Plätze im Hinblick auf den voraussichtlichen Bedarf 2013/14“ |
50 % Gewichtung nach einrichtungsbezogenen Kriterien (Antragseingang, Provisorien, besondere Dringlichkeit, die sich im Bezug auf andere Maßnahmen abgehoben haben) |
Auswahl innerhalb des Ortes: |
Auswahl innerhalb des Ortes: |
|
Sofern keine oder mehrere Ausstattungsmaßnahmen aus einer politischen Gemeinde zur Auswahl stehen Anwendung der einrichtungsbezogenen Kriterien (Antragseingang, Provisorien, besondere Dringlichkeit, die sich im Bezug auf andere Maßnahmen abgehoben haben) |
Sofern keine oder mehrere Ausstattungsmaßnahmen aus einer
politischen Gemeinde zur Auswahl stehen Vorrang für bislang nicht bedachte
Ortsteile. Innerhalb des Ortsteile Anwendung der einrichtungsbezogenen Kriterien (Antragseingang, Provisorien, besondere Dringlichkeit, die sich im Bezug auf andere Maßnahmen abgehoben haben) |
Da die Förderhöhen aus den verschiedenen Programmen unterschiedlich sind, ist nach Anwendung der Verteilkriterien und dabei erzieltem Ranking zudem eine Entscheidung zu treffen, welche der Maßnahmen aus dem U3-Bundesprogramm und welche Maßnahmen aus dem U3-Sonderprogramm gefördert werden.
Übersicht zu Förderhöhen aus den verschiedenen
Förderprogrammen:
Maßnahme |
U3-Bundesprogramm EUR je U3-Platz |
U3-Sonderprogramm EUR je U3-Platz |
prozentualer Anteil Sonderprogramm an Bundesprogramm |
Ausstattung Kita |
90 % von max. 3.500 EUR = 3.150 EUR |
bis 1.700 EUR |
53,97 % |
Ausstattung Tagespflege in anderen (z.B. angemieteten) Räumen |
90 % von max. 3.500 EUR = 3.150 EUR |
bis 1.700 EUR |
53,97 % |
Pauschale Tagespflege in Räumen TPP bzw. TPK |
bis 500 EUR |
bis 500 EUR |
100 % |
Umbau Kita |
90 % von max. 8.500 EUR = 7.650 EUR |
bis 5.100 EUR |
66,67 % |
Neubau (auch Anbau) Kita |
90 % von max. 20.000 EUR = 18.000 EUR |
bis 17.000 EUR |
94,44 % |
Hinsichtlich der Verteilung von Mitteln aus dem Bundesprogramm und Mitteln aus dem Sonderprogramm hat sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung auf folgenden Vorschlag verständigt:
Mittel Bundesprogramm:
- vorrangig für Investorenmodelle mit Ausstattungsförderung für zusätzliche Plätze (Grund: bislang keinerlei Raumausstattung für zusätzliche Plätze vorhanden und bei neuen Einrichtungen zudem nicht förderfähige Kosten für 3 bis 6 Jährige)
- vorrangig für Umbaumaßnahmen Kita, da diese in der Regel über das Sonderprogramm nicht finanzierbar sind bzw. Trägeranteil unverhältnismäßig steigt
-
nachrangig sonstige Maßnahmen Kita (Ausstattung
bei Umwandlung, Anbaumaßnahmen) entsprechend Ranking (s. auch Anlage 2)
Finanzierung Tagespflege über Mittel Sonderprogramm:
- Pauschale Tagespflege kein finanzieller Unterschied
- Ausstattungsförderung Tagespflege in anderen Räumen – vorliegende Antrag verbessert Ausstattung bereits vorhandener Tagespflegestelle – keine vollständig neue Ausstattung erforderlich
Nach Anwendung
o.g. Verteilkriterien ergibt sich der als Anlage 3 zusammengefasste Vorschlag
zur Verteilung von Fördermitteln. Dabei verleiben 113.725 EUR Restmittel aus
dem Sonderprogramm VE 2013.
Es wird nach Absprache im Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorgeschlagen, diese Mittel zunächst zurück zu halten, um die Ausbauplanung in den verschiedenen Orten weiter vorwärts zu bringen und die Restmittel dann später – unter Einbezug aktuell noch zu planender Maßnahmen – zu verteilen.
Entsprechend der ortsbezogenen Kriterien ginge die nächste Maßnahme nach Nottuln (s. Anlage 4). In Nottuln besteht Bedarf an zusätzlichen Gruppen, um die aktuelle U3-Versorgungsquote verbessern zu können. Für zusätzliche Gruppen ist in der Regel kein Raumprogramm, sowie auch keine Ausstattung vorhanden, so dass hier Lösungen zu finden sind, die in der Regel nur in Kombination mit U3-Fördermitteln zu realisieren sind.
Bei den verbleibenden Restmitteln handelt es sich nach aktuellem Stand um die letzten zur Verfügung stehenden Fördermittel, so dass diese möglichst effektiv eingesetzt werden sollten. Es wird vorgeschlagen, bis längstens Ende 2012 abzuwarten um entsprechende Fördermittel auch bis 31.12.2013 noch verausgaben zu können.
Hinsichtlich angekündigter und zu erwartender weiterer Anträge aus dem Bereich Kindertagespflege wird vorgeschlagen, diese aufgrund der Vorrangigkeit entsprechend der vorgeschlagenen Verteilkriterien und mit Blick darauf, dass mit verhältnismäßig wenigen Fördermitteln kurzfristig U3-Plätze geschaffen werden können, auch zwischenzeitlich ohne weiteren politischen Beschluss aus den Restmitteln VE 2013 fördern zu können.
Da die zur Verfügung stehenden U3-Fördermittel nicht ausreichen, um das angestrebte U3-Ausbauziel erreichen zu können, sind weitere Abstimmungsgespräche zur Vorgehensweise sowie ggfs. notwendiger Einforderung von weiteren U3-Fördermitteln gegenüber dem Bund / Land erforderlich. Nach erstem Überblick zu aktuellem Datenmaterial fehlen dem Kreisjugendamt Coesfeld weitere rund 1,4 bis 1,5 Millionen EUR Fördermittel. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zwecks Führung von Abstimmungsgesprächen hinsichtlich des weiteren Förderbedarfs sowie Entwicklung weiterer Vorgehensweisen zu beauftragen.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Bei den U3-Fördermitteln handelt es sich um „durchlaufende Posten“, d.h. um Mittel, die vom Landesjugendamt an das Kreisjugendamt und weiter an die Antragsteller gegeben werden. Wegen der Zweckbindung ist jedoch eine Berücksichtigung in der Bilanz des Kreises Coesfeld erforderlich. Letztlich ist die Förderung selbst für den Haushalt des Kreises Coesfeld aber ergebnisneutral, da Aufwand und Ertag gleich sind.
Mit dem Ausbau von U3-Plätzen ist jedoch in den nächsten Jahren eine Steigerung der Betriebskosten verbunden. Hochrechnungen wurden bereits mit Sitzungsvorlage SV-8-0401 in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 05.05.2011 mitgeteilt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.