hier: Antrag der UWG-Kreistagsfraktion
Beschlussvorschlag:
Auf Antrag der UWG-Kreistagsfraktion werden gewählt:
Rechnungsprüfungsausschuss
Ktabg. Uwe Hesse zum Mitglied für das bisherige Mitglied Ktabg. Georg Liesert
Ktabg. Georg Liesert zum stellv. Mitglied für das bisherige stellv. Mitglied Uwe Hesse
Ausschuss für Straßen- und
Hochbau, Vermessung und öffentl. Personennahverkehr
Ktabg. Uwe Hesse zum stellv. Mitglied für das bisherige stellv. Mitglied SB Hermann-Josef Peters
Ausschuss für Arbeit,
Soziales, Senioren und Gesundheit
SB Brigitte Kleinschmidt zum Mitglied für das bisherige Mitglied SB Elisabeth Mönning
SB Heinz-Jürgen Lunemann zum stellv. Mitglied für das bisherige stellv. Mitglied SB Brigitte Kleinschmidt
Ausschuss für Schule, Kultur
und Sport
SB Hartwig Mensing zum stellv. Mitglied für das bisherige stellv. Mitglied SB Antonius Brockmeier
Unterausschuss ÖPNV
SB Heinz-Dieter Broz zum Mitglied für das bisherige Mitglied SB Dr. Kai Habersaat
Ktabg. Uwe Hesse zum stellv. Mitglied für das bisherige stellv. Mitglied SB Monika Linau
Arbeitsgruppe
Klimaschutzaktivitäten
SB Dr. Kai Habersaat zum Mitglied für das bisherige Mitglied SB Hartwig Mensing
SB Hartwig Mensing zum stellv. Mitglied für das bisherige stellv. Mitglied SB Michael Neumann
Begründung:
I. Problem
Die UWG-Kreistagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 29. Mai 2012 eine Umbesetzung im Rechnungsprüfungsausschuss, im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentl. Personennahverkehr, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit, im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie im Unterausschuss ÖPNV und in der Arbeitsgruppe Klimaschutzaktivitäten. Die Ktabg. Uwe Hesse und Georg Liesert sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger Elisabeth Mönning, Monika Linau, Brigitte Kleinschmidt, Antonius Brockmeier, Dr. Kai Habersaat, Hartwig Mensing, Michael Neumann und Hermann-Josef Peters von der UWG-Kreistagsfraktion waren Mitglieder bzw. stellv. Mitglieder in den verschiedenen Ausschüssen und Gremien.
II. Lösung
Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 5 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Die Ktabg. Uwe Hesse und Georg Liesert sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger Elisabeth Mönning, Monika Linau, Brigitte Kleinschmidt, Antonius Brockmeier, Dr. Kai Habersaat, Hartwig Mensing, Michael Neumann und Hermann-Josef Peters waren auf Vorschlag der UWG-Kreistagsfraktion Mitglieder bzw. stellv. Mitglieder in den verschiedenen Ausschüssen und Gremien. Mit Schreiben vom 29. Mai 2012 hat die UWG-Kreistagsfraktion einen Vorschlag zur Umbesetzung in den Ausschüssen und Gremien vorgelegt.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse bzw. für die Vertretung des Kreises Coesfeld in Organen ist gem. § 41 Abs. 3 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 5 KrO NRW der Kreistag.