Betreff
Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene
hier: evtl. Erfordernis einer Gebührenanpassung
Vorlage
SV-8-0709
Aktenzeichen
391.21.04
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- Ohne -

Begründung:

 

I.   Problem

Für die von der Veterinärbehörde durchzuführenden Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene sind Gebühren zu erheben. Die maßgeblichen gebührenrechtlichen Regelungen sind in den Artikeln 26 bis 29 der EG-Verordnung 882/2004 vom 29.04.2004 enthalten. Die EG-Verordnung sieht Mindestgebühren und Kostenbeiträge vor, die im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollen zu erheben sind. Von diesen Mindestgebühren können die Mitgliedstaaten nach oben hin abweichen, jedoch nur bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten. In Ausnahmefällen kann auch nach unten abgewichen werden. In diesen Fällen ist der EG-Kommission zu berichten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die gebührenpflichtigen Tarifstellen und Mindestgebühren der EG-Verordnung in die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) aufgenommen. Für den Fall, dass die in der EG-Verordnung/AVerwGebO NRW festgelegten Mindestgebührensätze die tatsächlichen Kosten nicht decken, können die kommunalen Aufgabenträger gemäß § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes NRW eigene Gebührensatzungen erlassen.

Hiervon hat der Kreis Coesfeld mit der Satzung des Kreises Coesfeld für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene Gebrauch gemacht. Eine Anpassung der Gebührensätze an die aktuelle Kostenentwicklung erfolgte zuletzt mit der am 14.12.2012 vom Kreistag beschlossenen Satzung.

 

Eine abschließende Einschätzung, ob aufgrund der Entwicklung in 2012 eine erneute Anpassung der Gebühren erforderlich ist, kann zzt. noch nicht abgegeben werden, da u.a. die Mehrkosten durch die Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst in 2012 noch nicht abschließend ermittelt werden konnten und die Ausbildung weiterer amtlicher Fachassistenten erst im Juli 2012 begonnen hat.

Aufgrund des zum 30.06.2012 erfolgten Vergleichs von Einnahmen und Ausgaben wird zzt. davon ausgegangen, dass Gebührenerhöhungen für eine ausgeglichene Bilanz in 2012 im Bereich der Schlachttier- und Fleischuntersuchung nicht erforderlich sein werden. Ob – und in welcher Höhe - eine Senkung der Gebühren insbesondere für den Großbetrieb (Fa. Westfleisch, Coesfeld) in Betracht kommt, lässt sich aber noch nicht abschließend einschätzen.

 

II. Lösung, III. Alternativen u. IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Zur bisherigen Entwicklung seit dem Inkrafttreten der Satzung am 01.01.2012 erfolgt hier daher ein erster Überblick

 

Kleinbetriebe:

Für die Schlachtbetriebe mit weniger als 1.500 Tieren/Monat wurden die Gebührensätze zum 01.01.2012 erhöht. Diese Anpassung wurde aufgrund der Ausgabenentwicklung, vor allem gestiegener Personal- und Fahrtkosten, erforderlich. Im Betriebsergebnis 2011 (siehe SV-8-0645) ergab sich für die Kleinbetriebe eine Unterdeckung von 5.438,33 EUR.

Ursächlich für die seit 2007 stetig gestiegenen Kosten war neben Tarifsteigerungen auch die Tendenz zu immer mehr Schlachttagen mit weniger als sechs Tieren in den Kleinbetrieben. Für diese Schlachttage sieht der maßgebliche Tarifvertrag bei der Entlohnung der amtlichen Tierärzte, die bei der Tätigkeit in Kleinbetrieben nach der Stückzahl der geschlachteten Tiere erfolgt, einen Zuschlag von rd. 2,40 EUR je Tier vor. Um dieser Entwicklung als einer Ursache für die Kostensteigerung Rechnung zu tragen, wurde mit der am 14.12.2011 beschlossenen Satzung u.a. eine zusätzliche Gebührenstaffel für Schlachttage mit 1 bis 5 Tieren eingeführt.

 

Wie die nachfolgende Übersicht zeigt, hat die Einführung der zusätzlichen Gebührenstaffel bereits dazu geführt, dass der Anteil der besonders kostenintensiven Schlachttage mit weniger als 6 Tieren deutlich zurückgegangen ist.

 

Anteil Schlachtungen mit weniger als 6 Tieren/Tag an Schlachtungen insgesamt

 

2011

Jan bis Jun 2012

Rinder

40 %

11 %

Pferde

67 %

33 %

Schlachtungen insgesamt

10,6 %

3,6 %

Schlachttage

48,45 %

26,08 %

 

Da gleichzeitig die Zahl der Schlachtungen in Kleinbetrieben ggü. den für 2012 erwarteten Zahlen gestiegen ist, geht die Verwaltung – vorbehaltlich der noch ausstehenden abschließenden Prognosen und Berechnungen – davon aus, dass die am 14.12.2011 beschlossenen Gebührensätze in 2012 und 2013 kostendeckend sein werden. Konkretere Einschätzungen werden voraussichtlich mit Erstellung des Trimesterberichts zum 31.08.2012 möglich.

 

Entwicklung der Schlachtzahlen (Kleinbetriebe)

 

Ist 2010

(Jan – Dez)

Ist 2011

(Jan – Dez)

Plan 2012

(Grundlage für Kalkulation im Dez. 2011)

Ist 2012

(Jan – Jun)

Rinder

2.166

1.961

1.900

1.112

Kälber, Jungrinder

83

126

130

61

Schweine

5.570

6.202

5.300

4.327

Schafe/Ziegen

5.723

5.496

5.000

2.346

Pferde

122

130

120

54

 

Großbetrieb:

Der Gebührensatz für Großbetriebe konnte 2011 von 1,38 EUR/Schwein auf 1,30 EUR/Schwein gesenkt werden. Seit dem 01.01.2012 beträgt der Gebührensatz 1,22 EUR/Schwein. Aus dem Betriebsergebnis 2011 ergab sich ein Gebührenüberhang von 363.133,67 EUR (SV-8-0645).

Die Zahl der pro Monat geschlachteten Tiere wurde ab September 2011 deutlich gesteigert. Im Vergleich zum Vorjahrszeitraum stiegen die Schlachtzahlen im ersten Halbjahr 2012 um 24,68 %.

 

Entwicklung der Schlachtzahlen/Zerlegemenge (Großbetriebe)

 

Ist 2010

(Jan – Dez)

Ist 2011

(Jan – Dez)

Plan 2012

(Grundlage für Kalkulation im Dez. 2011)

Ist 2012

(Jan – Jun)

Schweine

1.922.135

2.232.749

2.200.000

1.299.343

Zerlegung (in t)

138.818

157.032

160.000

92.031

 

 

Um diese Steigerung auf Dauer personell bewältigen zu können, wurde in Kooperation mit dem Kreis Borken, beginnend am 01.07.2012, ein Ausbildungsgang für amtliche Fachassistenten gestartet. Der Ausbildungsgang endet im Januar 2013.

 

Die Anfrage bei der Fa. Westfleisch zur geplanten weiteren Entwicklung der Schlachtzahlen am Standort Coesfeld blieb bislang unbeantwortet. Aufgrund entsprechender Aussagen in der Vergangenheit wird für die Gebührenkalkulation 2013 davon ausgegangen, dass weiterhin mehr als 200.000 Tiere im Monat bzw. 2,5 bis 2,6 Mio. Tiere/Jahr am Standort Coesfeld geschlachtet werden.

Der mit der Steigerung der Zahl der geschlachteten Tiere verbundene personelle Mehraufwand verursacht entsprechende Mehrkosten (zum Vergleich: Jan – Jun 2011: Dienstplan mit 181 Schichten, Jan – Jun 2012 Dienstplan mit 259 Schichten). Diese wurden bislang durch die Mehreinnahmen bei den Gebühren jedoch wieder aufgefangen.

Aufgrund der zum 30.06.2012 überprüften Haushaltsdaten wird zzt. davon ausgegangen, dass trotz der Mehrkosten beim Personal auch 2012 ein Gebührenüberhang erzielt wird, wenn die Gebühr je Tier nicht rückwirkend gesenkt wird.

Die Personalaufwendungen sind wesentlicher Bestandteil des voraussichtlichen Aufwandes. Da sich die Personalaufwendungen 2012 derzeit noch nicht kalkulationsverwertbar ermitteln lassen, kann auch noch keine Aussage zu einer möglichen Veränderung des Gebührensatzes 2012 gemacht werden.

Sollte sich nach Vorlage der noch zu ermittelnden Daten zu den Aufwendungen und Erlösen eine Anpassung des Gebührensatzes bestätigen, wird eine entsprechende Sitzungsvorlage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 03.12.2012 bzw. des Kreistags am 19.12.2012 vorbereitet.

 

 

Schlachtgeflügeluntersuchung (Inland):

Die Gebühren werden seit dem 01.01.2012 nicht mehr nach der Satzung des Kreises Coesfeld für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene sondern auf Grundlage der Tarifstelle 23.8.11 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Diese Tarifstelle sieht eine Abrechnung der entstehenden Personalkosten pro angefangener Viertelstunde (einschl. Vorbereitungs-, Fahr-, Warte- und Nachbereitungszeit) nach jährlich vom Innenministerium bekannt gegebenen Richtwerten (zzt. 18,00 EUR/Viertelstunde für Tierärzte) und eine pauschale Wegstreckenentschädigung von 20,00 EUR vor. Für die 85 Termine im ersten Halbjahr 2012 wurden 8.646,50 EUR Gebühren geltend gemacht.

Da die Zahl der Geflügeluntersuchungen steigt, ist ein Vergleich mit den Vorjahreswerten nur bedingt möglich. 2011 wurden für die Untersuchung von Schlachtgeflügel, das im Inland geschlachtet wurde, insgesamt 4.588,50 EUR an Gebühren erhoben.

Die Abrechnung von Untersuchungen für den Export von Geflügel, wie z.B. für die Verbringung von Geflügel zu Schlachthöfen in den Niederlanden, ist dem Bereich des „Tierseuchenrechts“ zuzuordnen und daher nicht Gegenstand dieser Gebührenkalkulation.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für den Bereich Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung ist der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig.