Beschlussvorschlag:
ohne
Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 wird in den Kreistag eingebracht.
Die Zuweisungen
des Landes im Kommunalen Finanzausgleich bestimmen maßgeblich die Erträge des
Kreishaushalts. Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) setzt die Schlüsselzuweisungen,
die Investitionspauschale sowie die Schul- und Bildungspauschale an den
Kreishaushalt fest. Ebenso werden dort die Schlüsselzuweisungen an die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden festgesetzt, die neben der eigenen
Steuerkraft die Grundlage der Kreisumlage bilden. Die Landesregierung hat am
28.08.2012 die Eckpunkte für das GFG 2013 beschlossen. Das GFG soll
auf der Basis der Grunddaten des (noch nicht beschlossenen) GFG 2012
fortgeschrieben werden. Strukturelle Änderungen wird es damit in 2013 nicht
geben.
Angesichts der
Finanzsituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird die verteilbare
Finanzausgleichsmasse wie in den vergangenen Jahren vorrangig auf finanzkraftabhängige
Schlüsselzuweisungen und im Übrigen auf finanzkraftunabhängige
Investitionspauschalen sowie auf Sonderbedarfszuweisungen verteilt.
Mit insgesamt
7.429.789.000 € werden 85,21 % der verteilbaren Finanzausgleichsmasse im
Steuerverbund 2013 als allgemeine Deckungsmittel bereitgestellt. Mit insgesamt
1.289.367.000 € pauschaler zweckgebundener Zuweisungsmittel ergibt sich im
Steuerverbund 2013 eine Quote von 14,70 % für an Rahmenvorgaben gebundene
Mittel.
Nachstehend ist
die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen ab 2011 dargestellt:
Schlüsselzuweisungen an |
2011 Abrechnung GFG € |
2012 Entwurf GFG € |
2013 Entwurf GFG € |
Veränderung 2013 zu 2012 a) in € b) in % |
Gemeinden in NRW |
5.275.425.000 |
5.608.119.000 |
5.806.575.000 |
a) +198.456.000 b) +3,54 |
Kreise in NRW |
786.839.000 |
836.461.000 |
866.061.000 |
a) +29.600.000 b) +3,54 |
Landschaftsverbände |
659.594.000 |
701.190.000 |
726.003.000 |
a) +24.813.000 b) +3,54
|
Insgesamt |
6.721.858.000 |
7.145.770.000 |
7.398.639.000 |
a) +252.869.000 b) +3,54 |
Städte/Gemeinden im Kreis Coesfeld |
26.621.883 |
23.921.283 |
24.357.000 |
a) +435.717 b) +1,82 |
Einmalige Abmilderungshilfe |
0 |
3.808.735 |
0 |
a) -3.808.735 |
Kreis Coesfeld |
27.735.567 |
33.659.244 |
35.641.186 |
a) + 1.981.942 b) +5,89 |
Während sich die
Schlüsselzuweisungen auf Landesebene absolut um 3,54 % erhöhen, steigen die
Schlüsselzuweisungen an die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld lediglich um
1,82 %. Bedingt durch den Wegfall der Abmilderungshilfe und unter Berücksichtigung
sämtlicher Zuweisungen nach dem GFG reduzieren sich die Zuweisungen an die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden nach der 1. Modellrechnung 2013 insgesamt
um 2.680.147 € = 6,3 %.
Der äußerst hohe
Nivellierungsgrad im Kommunalen Finanzausgleich führt bei den Kommunen mit
einem deutlichen Anstieg der Steuerkraft - insbesondere bei der Gewerbesteuer -
in der Referenzperiode zu erheblichen Verlusten an Schlüsselzuweisungen im
nächsten Jahr. Während sich die Steuerkraft im Landesdurchschnitt gegenüber der
Vorjahresreferenzperiode nur um +1,6 % (GFG 2012 = 9,6 %) entwickelt, ist die
Steuerkraft der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld um +3,05 % angewachsen.
Dieses und der Wegfall der Abmilderungshilfe führen bei vier Städten bzw.
Gemeinden im Kreis Coesfeld zu erheblichen Einbußen bei den Zuweisungen aus dem
Finanzausgleich. Für sieben Städte bzw. Gemeinden sind jedoch Verbesserungen
der Erträge und Einzahlungen aus Zuweisungen nach dem GFG 2013 zu verzeichnen.
Die
Schlüsselzuweisungen für den Kreis Coesfeld erhöhen sich nach der 1. Modellrechnung
für das GFG 2013 um 1.981.942 € = 5,89 %.
Auf die
Umlagegrundlagen für die Berechnung der Kreisumlagen (Steuerkraftmesszahlen und
Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Städte/Gemeinden) hat der Kreis
Coesfeld keinen Einfluss. Nach Berechnungen von IT.NRW steigen die
Umlagegrundlagen der Kreisumlagen für 2013 gegenüber 2012 landesweit um rd.
409,6 Mio. € oder 1,8 %. Für den Kreis Coesfeld ergibt sich folgende
Entwicklung:
Umlagegrundlagen für Kreisumlage |
2011 Abrechnung |
2012 1. Modellrechnung |
2013 1. Modellrechnung |
Veränderung 2013 zu 2012 |
allgemein |
195.973.713 |
205.716.904 |
207.772.577 |
+2.055.671 + 1,0 % |
Mehrbelastung Jugendamt |
119.155.765 |
125.093.743 |
125.553.402 |
+ 459.659 + 0,37 % |
Der Anstieg der
Umlagegrundlagen für die Kreisumlage allgemein in 2013 liegt damit um 0,8
%-Punkte hinter dem Landesdurchschnitt zurück.
Allgemeine Kreisumlage
Der frühe
Zeitpunkt der Kenntnis einer ersten Modellrechnung stellt sich aus
Verfahrenssicht als günstig dar, weil der Kreishaushalt nicht unter Annahmen zu
diesen wichtigen Rahmenbedingungen aufgestellt werden muss.
In Anerkennung der
erheblichen Belastungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der
weiterhin sehr angespannten öffentlichen Finanzsituation wurde den
Fachbereichen für das Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2013 vorgegeben, die im
Haushaltsplan 2012 festgelegten Zuschussbedarfe grundsätzlich auch im
Haushaltsjahr 2013 einzuhalten. Gleichwohl weist der Ergebnisplanentwurf 2013 einen
Fehlbedarf von rd. 3.137.000 € aus.
Im Wesentlichen
ist die Entwicklung des Ergebnisplans von äußeren Einflüssen geprägt, deren
Wirkung auch durch die Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen für den Kreis
Coesfeld von rd. 1.900.000 € und durch den Mitnahmeeffekt auf Grund höherer
Umlagegrundlagen bei der Kreisumlage mit rd. 700.000 € nicht aufgefangen werden
konnte. Auch die Verbesserung im Produktbereich 50 Arbeit und Soziales in Höhe
von rd. 1.300.000 € reicht hierzu nicht aus.
Auf der Aufwandsseite
sind im Einzelnen besonders folgende Eckpunkte zu nennen:
·
eine um 2.345.877 €
höhere Landschaftsumlage bei einer Hebesatzerhöhung um 0,5 %-Punkte auf einen
Umlagehebesatz von 16,6 %,
·
die Entwicklung der
Personalkostenaufwendungen, die neben der linearen Steigerung insbesondere
aufgrund der notwendigen Erhöhung der Pensionsrückstellung um rd. 4.045.000 €
ansteigen und
·
·
die an die vorläufigen
Ergebnisse für den Haushalt 2012 angepassten Abschreibungen mit rd. 612.000 €
Mehraufwand.
Da ein Bestand in
der Ausgleichsrücklage nicht mehr zur Verfügung steht, ist der Fehlbetrag entsprechend
§ 56 KrO NRW durch Erhöhung der Kreisumlage auszugleichen.
Im Entwurf der Haushaltssatzung 2013 ist daher
eine Erhöhung des Hebesatzes der allgemeinen Kreisumlage von bisher 34,12 % um
1,51 %-Punkte auf 35,63 % vorgesehen.
Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt
Die Aufwendungen
im Jugendamtsbereich sind nur schwer kalkulierbar. Sie sind extremen
Schwankungen durch fallbezogene Entwicklungen in der Haushaltsausführung
unterworfen, die nicht planbar sind. Hier ist insbesondere auf notwendig
werdende Unterbringungen von gefährdeten Kindern und Jugendlichen zu verweisen,
die nicht vorhersehbar sind und hohe außerplanmäßige Aufwendungen auslösen
können. Für den Bereich des Jugendamtes ergibt sich nach der Haushaltsplanung 2013
ein Zuschussbedarf von 27.123.824 €. Für das Haushaltsjahr 2012 belief
sich der Zuschussbedarf noch auf 29.332.367 €. Nur unter Berücksichtigung
der Überzahlungen bei der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt von rd. 2.229.000
€ aus dem Haushaltsjahr 2010 konnte der Zahlbetrag im Haushaltsjahr 2012 bei
einem Hebesatz von 21,66 % auf rd. 27.100.000 € begrenzt werden.
Aus der Abrechnung
der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt ergibt sich für 2011 eine Überdeckung
in Höhe von 5.089.124 €.
Unter Anwendung
der Übergangsvorschriften zum Umlagengenehmigungsgesetz wird der Zahlbetrag der
Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt daher mit 22.034.622 € veranschlagt.
Auf der Basis der Umlagegrundlagen nach der 1. Modellrechnung zum Finanzausgleich
2013 ergibt sich für 2013 hieraus ein Hebesatz von 17,55 %. Die
Verringerung des Hebesatzes der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt 2013
gegenüber dem Vorjahr beläuft sich somit trotz des erheblichen Ausbaus der
U3-Betreuung auf 4,11 %-Punkte .
Investitionstätigkeit
Die Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit liegen für 2013 bei rd. 15,9 Mio. €. Hierin enthalten
sind u.a. 2,036 Mio. € für die Fortführung des energetischen Sanierungskonzeptes
des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs und 4,807 Mio. € für den Erwerb von
Finanzanlagen für Pensionsrückstellungen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für den Sitzungsdienst
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 80 Abs. 2 GO NRW.