Betreff
Haushalt 2013 - Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2013 mit Anlagen
Vorlage
SV-8-0745
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 wird in den Kreistag eingebracht.

 

Die Zuweisungen des Landes im Kommunalen Finanzausgleich bestimmen maßgeblich die Erträge des Kreishaushalts. Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) setzt die Schlüsselzuweisungen, die Investitionspauschale sowie die Schul- und Bildungspauschale an den Kreishaushalt fest. Ebenso werden dort die Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden festgesetzt, die neben der eigenen Steuerkraft die Grundlage der Kreisumlage bilden. Die Landesregierung hat am 28.08.2012 die Eckpunkte für das GFG 2013 beschlossen. Das GFG soll auf der Basis der Grunddaten des (noch nicht beschlossenen) GFG 2012 fortgeschrieben werden. Strukturelle Änderungen wird es damit in 2013 nicht geben.

 

Angesichts der Finanzsituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird die verteilbare Finanzausgleichsmasse wie in den vergangenen Jahren vorrangig auf finanzkraftabhängige Schlüsselzuweisungen und im Übrigen auf finanzkraftunabhängige Investitionspauschalen sowie auf Sonderbedarfszuweisungen verteilt.

 

Mit insgesamt 7.429.789.000 € werden 85,21 % der verteilbaren Finanzausgleichsmasse im Steuerverbund 2013 als allgemeine Deckungsmittel bereitgestellt. Mit insgesamt 1.289.367.000 € pauschaler zweckgebundener Zuweisungsmittel ergibt sich im Steuerverbund 2013 eine Quote von 14,70 % für an Rahmenvorgaben gebundene Mittel.

 

Nachstehend ist die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen ab 2011 dargestellt:

 

Schlüsselzuweisungen an

2011

Abrechnung GFG

2012

Entwurf GFG

 

2013

Entwurf GFG

 

Veränderung

2013 zu 2012

a) in €

b) in %

Gemeinden in NRW

5.275.425.000

5.608.119.000

5.806.575.000

a) +198.456.000

b) +3,54

Kreise in NRW

786.839.000

836.461.000

866.061.000

a) +29.600.000

b) +3,54

Landschaftsverbände

659.594.000

701.190.000

726.003.000

a) +24.813.000

b) +3,54 

Insgesamt

6.721.858.000

7.145.770.000

7.398.639.000

a) +252.869.000

b) +3,54

Städte/Gemeinden

im Kreis Coesfeld

26.621.883

23.921.283

24.357.000

a) +435.717

b) +1,82

Einmalige Abmilderungshilfe

0

3.808.735

0

a) -3.808.735

Kreis Coesfeld

27.735.567

33.659.244

35.641.186

a) + 1.981.942

b) +5,89

 

Während sich die Schlüsselzuweisungen auf Landesebene absolut um 3,54 % erhöhen, steigen die Schlüsselzuweisungen an die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld lediglich um 1,82 %. Bedingt durch den Wegfall der Abmilderungshilfe und unter Berücksichtigung sämtlicher Zuweisungen nach dem GFG reduzieren sich die Zuweisungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nach der 1. Modellrechnung 2013 insgesamt um 2.680.147 € = 6,3 %.

 

Der äußerst hohe Nivellierungsgrad im Kommunalen Finanzausgleich führt bei den Kommunen mit einem deutlichen Anstieg der Steuerkraft - insbesondere bei der Gewerbesteuer - in der Referenzperiode zu erheblichen Verlusten an Schlüsselzuweisungen im nächsten Jahr. Während sich die Steuerkraft im Landesdurchschnitt gegenüber der Vorjahresreferenzperiode nur um +1,6 % (GFG 2012 = 9,6 %) entwickelt, ist die Steuerkraft der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld um +3,05 % angewachsen. Dieses und der Wegfall der Abmilderungshilfe führen bei vier Städten bzw. Gemeinden im Kreis Coesfeld zu erheblichen Einbußen bei den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Für sieben Städte bzw. Gemeinden sind jedoch Verbesserungen der Erträge und Einzahlungen aus Zuweisungen nach dem GFG 2013 zu verzeichnen.

 

Die Schlüsselzuweisungen für den Kreis Coesfeld erhöhen sich nach der 1. Modellrechnung für das GFG 2013 um 1.981.942 € = 5,89 %.

 

Auf die Umlagegrundlagen für die Berechnung der Kreisumlagen (Steuerkraftmesszahlen und Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Städte/Gemeinden) hat der Kreis Coesfeld keinen Einfluss. Nach Berechnungen von IT.NRW steigen die Umlagegrundlagen der Kreisumlagen für 2013 gegenüber 2012 landesweit um rd. 409,6 Mio. € oder 1,8 %. Für den Kreis Coesfeld ergibt sich folgende Entwicklung:

 

Umlagegrundlagen für Kreisumlage

2011

Abrechnung

2012

1. Modellrechnung

2013

1. Modellrechnung

Veränderung

2013 zu 2012

allgemein

195.973.713

205.716.904

207.772.577

+2.055.671

+ 1,0 %

Mehrbelastung Jugendamt

119.155.765

125.093.743

125.553.402

+ 459.659

+ 0,37 %

 

Der Anstieg der Umlagegrundlagen für die Kreisumlage allgemein in 2013 liegt damit um 0,8 %-Punkte hinter dem Landesdurchschnitt zurück.

 

 

Allgemeine Kreisumlage

 

Der frühe Zeitpunkt der Kenntnis einer ersten Modellrechnung stellt sich aus Verfahrenssicht als günstig dar, weil der Kreishaushalt nicht unter Annahmen zu diesen wichtigen Rahmenbedingungen aufgestellt werden muss.

 

In Anerkennung der erheblichen Belastungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der weiterhin sehr angespannten öffentlichen Finanzsituation wurde den Fachbereichen für das Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2013 vorgegeben, die im Haushaltsplan 2012 festgelegten Zuschussbedarfe grundsätzlich auch im Haushaltsjahr 2013 einzuhalten. Gleichwohl weist der Ergebnisplanentwurf 2013 einen Fehlbedarf von rd. 3.137.000 € aus.

 

Im Wesentlichen ist die Entwicklung des Ergebnisplans von äußeren Einflüssen geprägt, deren Wirkung auch durch die Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen für den Kreis Coesfeld von rd. 1.900.000 € und durch den Mitnahmeeffekt auf Grund höherer Umlagegrundlagen bei der Kreisumlage mit rd. 700.000 € nicht aufgefangen werden konnte. Auch die Verbesserung im Produktbereich 50 Arbeit und Soziales in Höhe von rd. 1.300.000 € reicht hierzu nicht aus.öh

 

Auf der Aufwandsseite sind im Einzelnen besonders folgende Eckpunkte zu nennen:

 

·         eine um 2.345.877 € höhere Landschaftsumlage bei einer Hebesatzerhöhung um 0,5 %-Punkte auf einen Umlagehebesatz von 16,6 %,

 

·         die Entwicklung der Personalkostenaufwendungen, die neben der linearen Steigerung insbesondere aufgrund der notwendigen Erhöhung der Pensionsrückstellung um rd. 4.045.000 € ansteigen und

·          

·         die an die vorläufigen Ergebnisse für den Haushalt 2012 angepassten Abschreibungen mit rd. 612.000 € Mehraufwand.

 

Da ein Bestand in der Ausgleichsrücklage nicht mehr zur Verfügung steht, ist der Fehlbetrag entsprechend § 56 KrO NRW durch Erhöhung der Kreisumlage auszugleichen.

 

Im Entwurf der Haushaltssatzung 2013 ist daher eine Erhöhung des Hebesatzes der allgemeinen Kreisumlage von bisher 34,12 % um 1,51 %-Punkte auf 35,63 % vorgesehen.

 

 

Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt

 

Die Aufwendungen im Jugendamtsbereich sind nur schwer kalkulierbar. Sie sind extremen Schwankungen durch fallbezogene Entwicklungen in der Haushaltsausführung unterworfen, die nicht planbar sind. Hier ist insbesondere auf notwendig werdende Unterbringungen von gefährdeten Kindern und Jugendlichen zu verweisen, die nicht vorhersehbar sind und hohe außerplanmäßige Aufwendungen auslösen können. Für den Bereich des Jugendamtes ergibt sich nach der Haushaltsplanung 2013 ein Zuschussbedarf von 27.123.824 €. Für das Haushaltsjahr 2012 belief sich der Zuschussbedarf noch auf 29.332.367 €. Nur unter Berücksichtigung der Überzahlungen bei der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt von rd. 2.229.000 € aus dem Haushaltsjahr 2010 konnte der Zahlbetrag im Haushaltsjahr 2012 bei einem Hebesatz von 21,66 % auf rd. 27.100.000 € begrenzt werden.

 

Aus der Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt ergibt sich für 2011 eine Überdeckung in Höhe von 5.089.124 €.

 

Unter Anwendung der Übergangsvorschriften zum Umlagengenehmigungsgesetz wird der Zahlbetrag der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt daher mit 22.034.622 € veranschlagt. Auf der Basis der Umlagegrundlagen nach der 1. Modellrechnung zum Finanzausgleich 2013 ergibt sich für 2013 hieraus ein Hebesatz von 17,55 %. Die Verringerung des Hebesatzes der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt 2013 gegenüber dem Vorjahr beläuft sich somit trotz des erheblichen Ausbaus der U3-Betreuung auf 4,11 %-Punkte .

 

 

Investitionstätigkeit

 

Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit liegen für 2013 bei rd. 15,9 Mio. €. Hierin enthalten sind u.a. 2,036 Mio. € für die Fortführung des energetischen Sanierungskonzeptes des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs und 4,807 Mio. € für den Erwerb von Finanzanlagen für Pensionsrückstellungen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für den Sitzungsdienst

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 80 Abs. 2 GO NRW.