Beschlussvorschlag:
Ohne
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen
Begründung:
Mit den Vorlagen SV-8-0429; 0429/1 und MV-8-0601 wurde die Thematik „unkonventionelle Erdgasförderung“/ „Fracking“ im Zusammenhang mit einem bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg eingegangenen und dem Kreis zur Stellungnahme vorgelegten Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Donar“ (Gemeinde Ascheberg) thematisiert. Der Kreis Coesfeld hat in seiner Stellungnahme auf die im weiteren Verfahren zu klärenden Fragen aus umweltfachlicher Sicht hingewiesen. Mit der zwischenzeitlich erteilten Erlaubnis hat das dortige Firmenkonsortium unter Federführung der Stadtwerke Hamm das alleinige Recht zu weiteren Untersuchungen und Felderschließungsmaßnahmen befristet erworben.
Das Land NRW hat mit Erlass vom 18.11.2011 klargestellt, dass wegen der vielen offenen Fragen im Zusammenhang mit der Erschließung unkonventioneller Erdgaslagerstätten Aufsuchungsgenehmigungen mit Frac-Maßnahmen bis zur Vorlage eines Gutachtens mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in NRW auszusetzen sind. Aufsuchungstätigkeiten, sofern sie nicht der Vorbereitung derzeitiger oder künftiger Frac-Maßnahmen dienen und sofern für sie eine Erklärung zum Frac-Verzicht abgegeben wird, sind auch weiterhin entscheidungsfähig.
Im September 2012 hat das Land NRW sein Gutachten „Fracking in unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in NRW“ abgeschlossen und am 11.10.2012 den Kreisen vorgestellt. Das Gutachten ist in der Kurz- und Langfassung im Internet unter der Adresse http://www.umwelt.nrw.de zugänglich.
Das Gutachten kommt zu folgenden
zentralen Aussagen:
- Bei den
unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen handelt es
sich um vermutete Kohleflözgas- und Schiefergas-Vorkommen, die mit
Tiefenlagen von teilweise weniger als 1.000 m im Vergleich zu den
konventionellen Erdgas-Vorkommen (z.B. in Niedersachsen ca.
3.500 bis 5.000 m) in geringerer Teufe liegen. Das bedeutet auch, dass der
Abstand zu Grundwasservorkommen, die für die Wassernutzung oder für
Ökosysteme relevant sein können, entsprechend geringer ist.
- Die Erkundung der
potenziellen Erdgas-Vorkommen steht in NRW noch am Anfang. Die vergebenen
Aufsuchungserlaubnisse betreffen ca. 60 Prozent der Landesfläche von NRW.
Mit einer Aufsuchungserlaubnis ist keine Genehmigung von Probebohrungen
verbunden.
- Da die Erkundung
vermuteter Kohleflözgas- und Schiefergas-Vorkommen noch ganz am Anfang steht,
ist die Frage nach der wirtschaftlichen Gewinnbarkeit bisher nicht
geklärt.
- Die Erkundung und
Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten können mit
einer Reihe von erheblichen Umweltauswirkungen und Umweltrisiken verbunden
sein. Sie resultieren hauptsächlich aus dem Gefährdungspotenzial der
eingesetzten Frack-Fluide, der Formationswässer und des Flowback in
Kombination mit möglichen Wegsamkeiten, über die eine Verbindung zu
Schichten mit genutztem und nutzbarem Grundwasser geschaffen werden
könnte.
- Insbesondere im
Hinblick auf die Langzeitintegrität von Bohrungen müssen Bewertungs- und
Genehmigungskriterien erarbeitet werden, die den dichten Abschluss der
Bohrungen während der Betriebszeit und in der Nachsorgephase
sicherstellen.
- Die Gutachter haben
festgestellt, dass auch für die weiterentwickelten Frack-Fluide immer noch
von einem hohen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss.
- In allen Bereichen
wurden erhebliche Wissens- und Informationsdefizite identifiziert. Dies
betrifft Daten und Informationen, die nicht frei zugänglich sind oder
nicht vorlagen, wie etwa Stoffdatenblätter oder belastbare statistische
Daten zu Eintritts- und Versagenswahrscheinlich-keiten.
- Eine abschließende Bewertung aller
Risiken ist auf der Betrachtungsebene des Gutachtens derzeit –
insbesondere aufgrund der festgestellten Defizite – nicht möglich.
- Die Vorlage eines
vollständigen und konkreten Katalogs von Bewertungs- und Genehmigungskriterien
ist nach Auffassung der Gutachter vor dem Hintergrund der Wissens- und
Informationsdefizite derzeit nicht möglich.
- Hinsichtlich der
zukünftigen Vorgehensweise sollte ein landesweiter Abstimmungsprozess
unter den Genehmigungs- und Fachbehörden zu den weiteren erforderlichen
Erkundungen initiiert werden. Hier ist abzustimmen, welche Erkenntnisse
die Erkundungen liefern müssen, um vorhandene Wissensdefizite zu
beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über
weitere Schritte zu schaffen. Dabei sollte eine klare Trennung zwischen
den Entscheidungen über Vorhaben zur Erkundung ohne Fracking und den
Entscheidungen über eventuelle spätere Erkundungs- oder Gewinnungsmaßnahmen
mit Fracking erfolgen. Die geologischen und hydrogeologischen Erkenntnisse
sollten vom Land transparent veröffentlicht und zur Verfügung gestellt
werden.
- Für Tiefbohrungen, die
im Rahmen der Erkundung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten abgeteuft
werden und in denen kein Fracking erfolgt, müssen aus Sicht der Gutachter
keine anderen Anforderungen gelten als für andere nicht auf
unkonventionelle Erdgas-Vorkommen zielende Tiefbohrungen soweit sie nicht
für Fracking in einer ggf. nachfolgenden Phase genutzt werden sollen.
(http://www.nrw.de/landesregierung/umweltministerium-und-wirtschaftsministe-rium-legen-risikogutachten-zu-fracking-vor-13372/Pressestelle
des Landes NRW vom 7.12.2012)
Nach Mitteilung des Landes im
Rahmen der Vorstellung des Gutachtens am 11.10.2012 gilt der Erlass vom
18.11.2011 zunächst weiter. Angestrebt ist eine kurzfristige Aktualisierung.
Anlagen:
Fracking in unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in NRW- Kurzfassung des Gutachtens (Auszug)