Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2013/14
Vorlage
SV-8-0747
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2013/14 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird das Erstellen des Kindergartenbedarfsplanes 2013/14 begleiten.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2013/14 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kinder – Kinderbildungsgesetz –  KiBiz – bis zum 15.03.2013 abgeschlossen sein. Der Kindergartenbedarfsplan 2013/14 bildet dann die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2013/14. Dieses Kindergartenjahr wird von besonderer Bedeutung sein, da ab diesem Kindergartenjahr der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung, also in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege, ab Vollendung des ersten Lebensjahres in Kraft tritt.

Die konkrete Kindergartenbedarfsplanung 2013/14 hat nach Ende der Sommerferien bereits begonnen mit der Abfrage der Belegungsstrukturen und Nachfragedaten für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2012/13. Deren Auswertung ist zusammengefasst als Anlage 1 beigefügt.

 

Zwischenzeitlich hat in den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des KJA Coesfeld ein erstes Trägergespräch mit den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen stattgefunden, in denen diesen die Ausgangslage der Kindergartenbedarfsplanung mit der Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu betreuenden Kinder und dem sich daraus ergebenden Platzbedarf vorgestellt wurde. Dabei wurden den Einrichtungen auch jeweils für die einzelne Einrichtung eine Planungsbandbreite zwischen einer maximal möglichen U3- und Ü3 Planung unter Berücksichtigung der in den Einrichtungen im Kindergartenjahr 2013/14 verbleibenden und damit weiter zu betreuenden Kinder und der investiv geförderten U3-Plätze vorgestellt. Ebenfalls habe ich den Trägern und Einrichtungsleitungen das Maßnahmenpaket des Landes NRW zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kinderbetreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres vorgestellt (s. Anlage 2). Ich habe dabei deutlich gemacht, dass es nicht mein Ziel ist, bei der Planung auf dieses Maßnahmenpaket zurückzugreifen, sondern dass es sich dabei aus meiner Sicht nur um einen „Notanker“ handelt, sollte ansonsten der Rechtsanspruch nicht gesichert werden können.

 

Die Einrichtungen und Träger wurden auf der Basis dieses ihnen zur Verfügung gestellten Datenmaterials gebeten, eine ihrer Ansicht nach passende Planung für das anstehende Kindergartenjahr für ihre jeweilige Einrichtung aufzustellen und mir zur Prüfung der einrichtungsübergreifenden Machbarkeit in der Gemeinde zurückzusenden. Ziel ist es dabei, die Einrichtungen und ihre Träger weitestgehend an der Planung zu beteiligen, sie damit „mit ins Boot zu holen“ und eine gemeinschaftliche und von allen Beteiligten getragene Planung aufzustellen.

 

Diese Planungswünsche der Träger und ihrer Einrichtungen wurden durch mich geprüft und konnten mit geringsten Abweichungen als Basis für einen ersten konkreten Planungsvorschlag genutzt werden, der den Trägern für deren weitere Planungen zur Verfügung gestellt wurde.

 

Nachdem die konkreten Anmeldedaten der Einrichtungen hier vorliegen, sind die Planungsvorschläge mit dem Ergebnis der Anmeldungen abzugleichen und die Planung ist gegebenenfalls noch anzupassen.

 

Das sich dann ergebende Ergebnis fließt in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2013/14 ein, der Anfang 2013 in die politischen Beratungen einzubringen sein wird, um spätestens bis zum 15.03.2013 beschlossen zu werden, damit rechtzeitig der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2013/14 beim Land NRW gestellt werden kann.

 

Neben diesem engen Zeitplan ergeben sich für mich vor allem Schwierigkeiten / Unwägbarkeiten hinsichtlich der Fragen nach der tatsächlichen Platznachfrage der Eltern – reichen 35 % U3 Plätze aus? -, nach dem Umgang mit Fördermitteln und der Weiternutzung von und u.U. Einrichtung zusätzlicher Provisorien, sollten diese im Einzelfall benötigt werden.

 

II.  Lösung

Die weiteren Entwicklungen und Planungsschritte bis zur Beratung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013 und Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan in der Kreistagssitzung am 13.03.2013 werden durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung entsprechend des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 13.06.2012 zu SV-8-0683 begleitet.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2013 eingeplant worden.

Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach abgeschlossener Bedarfsplanung 2013/14 möglich.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig.