hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit,
Produktbereiche 50 - Arbeit und Soziales
53 - Untere Gesundheitsbehörde
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2013 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Begründung:
I. Problem
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2013 wird am 07.11.2012 in den Kreistag eingebracht und von dort ggf. zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen werden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkosten zu verteilen sind.
II. Lösung
1. Vorbemerkung
Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes
2013 schließt der Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales - mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 28.641.945 € ab.
Das sind 1.326.777 € weniger als in 2012.
Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass etwa 99 % aller
Leistungen des Budgets im Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales- aus
Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich,
weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.
Der Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde – schließt mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 2.530.014 € ab.
Das sind 16.924 € mehr als in 2012.
Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen
Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten,
dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.
2. Hinweise
Die veranschlagten Erträge und
Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie
der Ertrags- und Aufwandsentwicklung in 2012 ermittelt worden.
Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit
hinzuweisen, Ertrag und Aufwand im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus
zu ermitteln.
Mit Ausnahme des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, der
vorsieht, dass der Bund die Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung für 2013 in Höhe von 75 % des Nettoaufwands des laufenden
Jahres übernehmen wird, haben denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2012
bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie
werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Ertrag und Aufwand mit sich
bringen.
3. Budgetrahmen
3.1
Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2013
berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 – Arbeit und Soziales – im
Teilergebnisplan
Aufwendungen in Höhe von 82.320.384 €,
Erträge in Höhe von 53.678.439 € und somit einen
Zuschussbedarf in Höhe von 28.641.945 € (aufgerundet).
Der
Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:
|
vorläufiges Ergebnis 2011 |
Ansatz 2012 |
Ansatz 2013 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
50.01 – Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG
NRW, BAföG und freiw. Leist. |
- 7.678.060 € |
- 6.359.288 € |
- 4.079.416 € |
50.02 – Hilfe in besonderen
Lebenslagen |
- 16.944.517 € |
- 17.678.842 € |
- 18.644.150 € |
50.03 – Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
SGB II |
- 5.770.598 € |
- 5.930.592 € |
- 5.918.379 € |
50 – Arbeit und Soziales |
- 30.393.175 € |
- 29.968.722 € |
- 28.641.945 € |
3.1.1. Hinweise
zu einzelnen Produktgruppen
3.1.1.1 Produktgruppe 50.01 - Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG
NRW, BAföG und freiw. Leistungen
Dieses Produkt umfasst im Wesentlichen die Hilfen zum
Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb
von Einrichtungen sowie die Krankenhilfe nach dem SGB XII einschließlich der
diesen Bereich betreffenden Unterhaltseinnahmen.
Daneben sind enthalten die Leistungen für Auszubildende und
Schüler, wobei hier ausschließlich Sach- und Personalaufwand zu Lasten des
Kreises Coesfeld gehen, und Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW,
Pflegegesetz NRW sowie sonstige Förderleistungen.
Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist die Produktgruppe
insgesamt eine Verbesserung i.H.v. 2.279.872 € auf.
Dies ist im Wesentlichen auf die zu
erwartende stärkere Beteiligung des Bundes an den kommunalen Ausgaben für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückzuführen. So sieht ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass der Bund für 2013 für diesen
Bereich 75% der Nettoaufwendungen des laufenden Jahres tragen wird. Im
Vergleich zum Vorjahr wird hier eine Ertragsverbesserung von ca. 2,6 Mio. €
kalkuliert.
Die erhöhten Aufwendungen im Bereich
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – jeweils bedingt durch
Fallzahlsteigerungen - werden hierdurch vollständig ausgeglichen.
Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum
Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.01 des Produkthaushalts 2013 verwiesen.
3.1.1.2 Produktgruppe 50.02 - Leistungen an Pflegebedürftige und behinderte
Menschen
In der Produktgruppe 50.02 sind die Leistungen für
Pflegebedürftige (Produkt 50.02.01) sowie die Leistungen für ältere und
behinderte Menschen (Produkt 50.02.02) zusammengefasst. Das Produkt 50.02.03
umfasst ausschließlich Sach- und Personalkosten für Leistungen nach dem USG.
Diese sind jedoch mit der Abschaffung der Wehrpflicht deutlich zurückgegangen.
Gegenüber dem Vorjahr weist die
Produktgruppe insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 965.308 € auf.
Bei den Aufwendungen der Produktgruppe
handelt es sich fast ausschließlich um Leistungen, denen ein gesetzlicher
Anspruch zugrunde liegt. Die Erhöhung des Zuschussbedarfes im Ansatz 2013
gegenüber dem Vorjahresansatz entspricht einer Steigerung von ca. 5,5 %.
Freiwillige Leistungen sind rückläufig und im Ergebnisplan der Produktgruppe
nur in einem Umfang von etwa 0,4 % des Gesamtzuschussbedarfs enthalten. Es ist
darauf hinzuweisen, dass Bundeserstattungen für Grundsicherungsleistungen
erstmalig in die Planung für die Jahre 2013 bis 2016 positiv einfließen.
Vorgesehen ist eine Erstattung für das Jahr 2013 in Höhe von 75 % der
Aufwendungen.
Die Kostensteigerungen beruhen
überwiegend auf erwarteten Mehraufwendungen im Bereich der Leistungen für
Pflegebedürftige (Produkt 50.02.01). Der stetige Anstieg der Fallzahlen der
Hilfe zur Pflege wird sich voraussichtlich weiter fortsetzen. Darüber hinaus
steigen die durchschnittlichen Fallkosten aufgrund der Anpassung von
Ausbildungspauschalen in den Vergütungssätzen der Pflegeeinrichtungen. Die Fallzahlen der stationären Hilfe
zur Pflege sind in den vergangenen Jahren im Durchschnitt jeweils um 5 %
gestiegen, so erhielten im Jahr 2008 noch ca. 500 Empfänger Hilfe zur Pflege in
Einrichtung. In der Hochrechnung 2012 wird bis zum Jahresende mit über 600
Hilfeempfängern gerechnet.
Auch die Aufwendungen für investive
Kosten, wie das Pflegewohngeld für Heimbewohner, der bewohnerbezogene
Aufwendungszuschuss für Plätze der Tages- und Kurzzeitpflege sowie die Förderung
ambulanter Pflegedienste, sind weiter steigend. In diesen Bereichen hat es in
den vergangenen Jahren deutliche Steigerungen gegeben, die durchschnittlich
seit 2008 bei jährlich 7,8 % lagen. Im Rahmen der Ansatzplanung wurde dieser
Trend fortgesetzt, da insbesondere beim Pflegewohngeld mit weiter steigenden
Fallzahlen zu rechnen ist. Auch beim bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss wird
der Ansatz des Jahres 2012 erneut nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu
decken. Die monatlichen Aufwendungen hierfür haben sich seit dem Jahr 2008 mehr
als verdoppelt. Im Bereich der investiven Kosten wurde der Ansatz 2013
gegenüber dem Vorjahr um 5,5 % erhöht.
Etwaige Auswirkungen des
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes bleiben abzuwarten und stellen ein Risiko in
der Planung dar.
Im Bereich der Leistungen für behinderte
Menschen (Produkt 50.02.02) haben sich die Steuerungsmaßnahmen in der
Frühförderung im Jahr 2012 weiterhin positiv auf die Situation des Haushaltes
ausgewirkt. Die Aufwendungen der heilpädagogischen Frühförderung konnten
bislang gegenüber dem Jahr 2010 schon um knapp 40 % reduziert werden. Vor dem
Hintergrund der mit den Leistungsanbietern getroffenen Budgetvereinbarungen
sowie der noch nicht absehbaren Entwicklung in den aktuell mit Leistungsanbietern
begonnenen Verhandlungen zur Fortführung und zu Vergütungserhöhungen bleibt der Ansatz des Jahres 2013 gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
Bei den Hilfen zur angemessenen
Schulbildung wird jedoch auf der Grundlage vorliegender Anträge für
Integrationshelfer für das Schuljahr 2012/2013 mit deutlich steigenden
Aufwendungen gerechnet. Der Ansatz 2013 wird gegenüber dem Vorjahr um
170.000,00 € erhöht. Sowohl die Veränderungen in der Schullandschaft in den
letzten Jahren als auch die allgemeine Diskussion um Inklusion führen in diesem
Bereich zu ständig steigenden Aufwendungen. Durch die zunehmende Verlagerung
der Beschulung behinderter Kinder in die Regelschulen nehmen die
Unterstützungsbedarfe zu. Gleichzeitig verringern sich positive Effekte, die
sich z.B. aus Poollösungen an Förderschulen ergeben können. Darüber hinaus
führt auch die Zunahme von gebundenen Ganztagsschulen zu Mehraufwendungen für
Integrationshelfer. In der Hochrechnung für das Jahr 2012 wird eine
Überschreitung des Ansatzes erwartet.
Insbesondere bei den Leistungen der Eingliederungshilfe birgt die Planung für das Jahr 2013 auch deutliche Risiken. Eine erhebliche Antragszunahme ist bei den Hilfsmitteln zu verzeichnen (z.B. Treppensteighilfen), da sich die Krankenkassen hier aufgrund einer Rechtsprechung in der Regel nicht mehr für zuständig halten. Eine Vielzahl dieser Fälle dürfte jedoch im Rahmen der Heranziehungssatzung des LWL zu Lasten des überörtlichen Sozialhilfeträgers abgewickelt werden und sich daher im Kreishaushalt finanziell nicht auswirken. Neu in die Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers gelangt sind die Leistungen im Ambulant Betreuten Wohnen für Personen, die mit über 65 Jahren erstmalig einen Bedarf haben. Bislang ist die Fallzahl verhältnismäßig gering. Hier bleibt aber die Entwicklung abzuwarten. Da die Entwicklung in diesem Bereich aktuell noch nicht einschätzbar ist wurde der Ansatz für die sonstigen Leistungen der Eingliederungshilfe mit einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 5.000,00 € nur geringfügig verändert.
Auch ist nach aktueller Entwicklung in der Rechtsprechung damit zu rechnen, dass die Leistungen für behinderte Pflegekinder in einigen Fällen von der Jugendhilfe in die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe wechseln könnten. Ein Ansatz in Höhe von 100.000,00 € ist hierfür in der Planung 2013 vorgesehen. Die Höhe der Aufwendungen kann jedoch bislang nur geschätzt werden.
Im Weiteren wird auf die detaillierten
Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.02 des Produkthaushalts
2013 verwiesen.
3.1.1.3 Produktgruppe 50.03 - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Die Produktgruppe umfasst auf der Aufwandsseite u.a. die
Regelleistungen, die Kosten der Unterkunft und die einmaligen Leistungen. Demgegenüber
stehen auf der Ertragsseite vor allem Erstattungen des Bundes, des Landes,
Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Einnahmen aus Unterhalt.
Darüber hinaus beinhaltet die
Produktgruppe die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB
II - Leistungsberechtigten in Arbeit. Kostenträger für die berufliche
Integration ist der Bund, für die soziale Integration der Kreis.
Ebenso
ist das Bildungs- und Teilhabepaket enthalten.
Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist die Produktgruppe
insgesamt eine Abweichung i.H.v. 12.213 € auf.
Diese Abweichung bedeutet jedoch
keine Verschlechterung des Kreishaushalts.
Der Budgetunterschied zwischen den
Jahren 2012 und 2013 ergibt sich insbesondere aus der Veränderung des
50%-Anteils an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung der gem. dem Vertrag
mit den Städten und Gemeinden über die Kreisumlage abgerechnet wird. Hinzu
kommen Veränderungen des Verwaltungskostenbudgets und beim Programm „50+“.
Es sei jedoch darauf hingewiesen,
dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften leicht steigend ist. Dies zeigt die
tatsächliche Entwicklung des Jahres 2012. Erhielten im Januar 2012 noch 4.176
Bedarfsgemeinschaften Leistungen, waren es im Mai (T-3 Daten) 2012 4.218.
Entsprechend der Daten bis einschließlich September (T-0 Daten) 2012 liegt die
durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 4124. Unter Beachtung der
bevorstehenden Wintermonate und der aktuellen Konjunkturprognosen wird davon
ausgegangen, dass sich der Trend fortsetzen wird. Die Aufwendungen bei den
kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung für 2013, werden auf der Grundlage
einer durchschnittlichen Fallzahl von 4.200, mit insgesamt 17,2 Mio. €
kalkuliert. Die weitere Entwicklung der kommunalen Kosten der Unterkunft und
Heizung der Arbeitslosengeld II-Empfänger wird in den nächsten Monaten
aufmerksam beobachtet.
Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Jahre 2013 wird - wie im Vorjahr - 35,8 % betragen.
Darin enthalten ist ein Anteil von 9,4 Prozentpunkten zur Finanzierung der Leistungen des Bildung- und Teilhabebereichs. Diese Leitungen werden seit dem 01.01.2011 erbracht. Gem. § 46 Abs. 7 SGB II ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, die Quote für die Sachleistungen von 5,4 Prozentpunkten erstmals im Jahre 2013 durch Rechtsverordnung für das Folgejahr festzulegen und für das laufende Jahr rückwirkend anzupassen.
Eine rückwirkende Anpassung würde bedeuten, dass kommunale Ausgaben oberhalb der Bundesbeteiligungsquote vom Bund, Ausgaben unterhalb der Quote jedoch von den Kommunen zu erstatten wären. Hinsichtlich der Umsetzung der rückwirkenden Anpassung wird zurzeit diskutiert, ob eine pauschale Abrechnung nach einer landesweit ermittelten Ausschöpfungsquote oder eine kommunalscharfe Abrechnung erfolgen soll. Eine Abrechnung auf der Grundlage einer landesweit ermittelten Quote würde jedoch Kommunen benachteiligen, deren Mittelausschöpfung – wie beim Kreis Coesfeld - oberhalb des Landesdurchschnitts liegt.
Ob eine rückwirkende Anpassung bereits für das Jahr 2012 gelten würde, darüber bestehen zwischen Bund und Ländern derzeit noch unterschiedliche Auffassungen. Im Gegensatz zu den Ländern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch die Gesamtausgaben des Jahres 2012 in die Revision fallen.
Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum
Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.03 des Produkthaushalts 2013 verwiesen.
3.2
Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde
Der Entwurf des Produkthaushaltes
2013 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 53 – Untere
Gesundheitsbehörde – im Teilergebnisplan
Aufwendungen
in Höhe von 3.738.207 €,
Erträge
in Höhe von 1.208.193 € und somit einen
Zuschussbedarf
in Höhe von 2.530.014 € .
Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen
Produktgruppen auf:
|
Vorläufiges Ergebnis 2011 |
Ansatz 2012 |
Ansatz 2013 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
53.01 - Kommunale
Gesundheitskoordination und -planung |
-111.048 € |
-118.715 € |
-122.268 € |
53.02 - Gesundheitsförderung und -hilfe |
-1.880.169 € |
-1.851.563 € |
-1.868.389 € |
53.03 - Gesundheitsschutz/
Medizinalaufsicht |
-422.399 € |
-417.624 € |
-392.468 € |
53.04 -
Schwerbehindertenrecht |
-17.813 € |
-38.225 € |
-71.567 € |
53.05 -
Gutachtliche Aufgaben |
-29.447 € |
-86.963 € |
-75.322 € |
53 - Untere Gesundheitsbehörde |
-2.460.877 € |
-2.513.090 € |
-2.530.014 € |
3.2.1 Hinweise zu den
einzelnen Produktgruppen
3.2.1.1 Produktgruppe 53.01 -
Kommunale Gesundheitskoordination und –planung
In dieser Produktgruppe werden die
Aufwendungen nachgewiesen, die im Rahmen der Gesundheitskoordination und
-planung anfallen. Gegenüber der Ansatzplanung des Vorjahres ergeben sich keine
gravierenden Unterschiede.
3.2.1.2 Produktgruppe 53.02 - Gesundheitsförderung und
–hilfe
In der Produktgruppe 53.02 werden
u.a. die Transferaufwendungen des Kreises Coesfeld im Bereich der
Gesundheitsförderung / -hilfe nachgewiesen, wie etwa der Kreiszuschuss für die
Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung oder auch der Kreiszuschuss für die
Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch Kranke / Behinderte. Am 13.09.2012
wurde in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit über die Notwendigkeit der erstmaligen Einrichtung eines Fonds zur
Übernahme der Kosten der Langzeitverhütung (Fonds-Volumen: 17.000 € jährlich)
beraten. Die Mitglieder des Fachausschusses sprachen sich einvernehmlich dafür
aus, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 über einen entsprechenden Antrag
des Arbeitskreises der Schwangerenberatungsstellen im Kreis Coesfeld zu
entscheiden.
3.2.1.3 Produktgruppe 53.03 – Gesundheitsschutz /
Medizinalaufsicht
In der Produktgruppe 53.03 sind etwa
die Aufwendungen für Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B.
Information, Beratung und Aufklärung über Infektionskrankheiten) oder nach der
Trinkwasserverordnung (z.B. Prüfung der Wasserqualität von
Eigenwasserversorgungsanlagen) nachgewiesen.
3.2.1.4 Produktgruppe 53.04 – Schwerbehindertenrecht
In der Produktgruppe 53.04 sind die
Aufwendungen berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Feststellungsanträgen
nach dem Schwerbehindertenrecht (Höhe des Grades der Behinderung / Feststellung
von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, z.B. Merkzeichen
„G“ – erhebliche Gehbehinderung -) entstehen. Eine wesentliche Rolle spielen
hier Beweiserhebungskosten (z.B. für die Anforderung von Befundberichten der
behandelnden Ärzte), um den medizinischen Sachverhalt sachgerecht beurteilen zu
können. Diese Aufwendungen sind nach dem Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz unabweisbar.
3.2.1.5 Produktgruppe 53.05 - Gutachtliche Aufgaben
In der Produktgruppe 53.05 sind
schwerpunktmäßig Aufwendungen nachgewiesen, die im Zusammenhang mit der
Erstellung von amtsärztlichen (z.B. zur Prüfung der Dienstfähigkeit bei
Beamten) und sonstigen Gutachten stehen. Als größte Ertragsquelle haben sich
zwischenzeitlich die Verwaltungsgebühren
für durchgeführte Leichenschauen aus Anlass der Feuerbestattung herausgebildet.
Hier wird mit einer Ertragsverbesserung von rund 20.000 EUR gerechnet.
4. Hinweise
Darüber hinaus liegt ein Antrag der TelefonSeelsorge Münster vor, der den freiwilligen Bereich betrifft. Die TelefonSeelsorge Münster erhält seit Jahren einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.000 €/jährl. Mit Schreiben vom 08.10.2012 bittet die TelefonSeelsorge, den Zuschuss auf 5.000 €/jährl. zu erhöhen. Anbei der Antrag.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine freiwillige soziale Leistung handelt, welche die Kreisumlage noch zusätzlich belasten würde. Der beantragte Zuschuss ist nicht in die Haushaltsplanung 2013 eingeflossen und wäre somit ggfls. zusätzlich in den Entwurf des Haushaltsplanes 2013 aufzunehmen.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung der Budgets 50 (Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) sowie der jeweiligen Produktstandards zuständig.
Anlage:
Anlage: Antrag der TelefonSeelsorge Münster auf Erhöhung des Zuschusses zu den laufenden Betriebskosten