Betreff
Produkthaushalt 2013
hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit,
Produktbereiche 50 - Arbeit und Soziales
53 - Untere Gesundheitsbehörde
Vorlage
SV-8-0749
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2013 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Begründung:

 

 

I.    Problem

 

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2013 wird am 07.11.2012 in den Kreistag eingebracht und von dort ggf. zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen werden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkosten zu verteilen sind.

 

 

II.   Lösung

 

      1. Vorbemerkung

      Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2013 schließt der Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales - mit einem

 

      Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt              28.641.945 € ab.

      Das sind                                                                   1.326.777 € weniger als in 2012.

 

      Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen des Budgets im Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales- aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

     

      Der Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde – schließt mit einem

 

      Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt              2.530.014 € ab.

      Das sind                                                                     16.924 € mehr als in 2012.

 

      Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.

     

 

      2. Hinweise

      Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ertrags- und Aufwandsentwicklung in 2012 ermittelt worden.

      Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit hinzuweisen, Ertrag und Aufwand im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus zu ermitteln.

     

      Mit Ausnahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, der vorsieht, dass der Bund die Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für 2013 in Höhe von 75 % des Nettoaufwands des laufenden Jahres übernehmen wird, haben denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2012 bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Ertrag und Aufwand mit sich bringen.

     

 

      3. Budgetrahmen

      3.1 Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2013 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 – Arbeit und Soziales – im Teilergebnisplan

     

      Aufwendungen in Höhe von                                                         82.320.384 €,

      Erträge in Höhe von                                                                      53.678.439 € und somit einen

      Zuschussbedarf in Höhe von                                                        28.641.945 € (aufgerundet).

     

      Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

     

 

vorläufiges

Ergebnis

2011

 

Ansatz

2012

 

Ansatz

2013

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

50.01 – Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leist.

- 7.678.060 €

- 6.359.288 €

- 4.079.416 €

50.02 – Hilfe in besonderen Lebenslagen

- 16.944.517 €

- 17.678.842 €

- 18.644.150 €

50.03 – Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

- 5.770.598 €

- 5.930.592 €

- 5.918.379 €

50 – Arbeit und Soziales

- 30.393.175 €

- 29.968.722 €

- 28.641.945 €

     

     

      3.1.1. Hinweise zu einzelnen Produktgruppen

      3.1.1.1 Produktgruppe 50.01 -   Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leistungen

      Dieses Produkt umfasst im Wesentlichen die Hilfen zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen sowie die Krankenhilfe nach dem SGB XII einschließlich der diesen Bereich betreffenden Unterhaltseinnahmen.

      Daneben sind enthalten die Leistungen für Auszubildende und Schüler, wobei hier ausschließlich Sach- und Personalaufwand zu Lasten des Kreises Coesfeld gehen, und Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW, Pflegegesetz NRW sowie sonstige Förderleistungen.

 

      Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist die Produktgruppe insgesamt eine Verbesserung i.H.v. 2.279.872 € auf.

Dies ist im Wesentlichen auf die zu erwartende stärkere Beteiligung des Bundes an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückzuführen. So sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass der Bund für 2013 für diesen Bereich 75% der Nettoaufwendungen des laufenden Jahres tragen wird. Im Vergleich zum Vorjahr wird hier eine Ertragsverbesserung von ca. 2,6 Mio. € kalkuliert.

Die erhöhten Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – jeweils bedingt durch Fallzahlsteigerungen - werden hierdurch vollständig ausgeglichen.

      Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.01 des Produkthaushalts 2013 verwiesen.

 

 

      3.1.1.2 Produktgruppe 50.02 -   Leistungen an Pflegebedürftige und behinderte Menschen

       In der Produktgruppe 50.02 sind die Leistungen für Pflegebedürftige (Produkt 50.02.01) sowie die Leistungen für ältere und behinderte Menschen (Produkt 50.02.02) zusammengefasst. Das Produkt 50.02.03 umfasst ausschließlich Sach- und Personalkosten für Leistungen nach dem USG. Diese sind jedoch mit der Abschaffung der Wehrpflicht deutlich zurückgegangen.

      

       Gegenüber dem Vorjahr weist die Produktgruppe insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 965.308 € auf.

      

       Bei den Aufwendungen der Produktgruppe handelt es sich fast ausschließlich um Leistungen, denen ein gesetzlicher Anspruch zugrunde liegt. Die Erhöhung des Zuschussbedarfes im Ansatz 2013 gegenüber dem Vorjahresansatz entspricht einer Steigerung von ca. 5,5 %. Freiwillige Leistungen sind rückläufig und im Ergebnisplan der Produktgruppe nur in einem Umfang von etwa 0,4 % des Gesamtzuschussbedarfs enthalten. Es ist darauf hinzuweisen, dass Bundeserstattungen für Grundsicherungsleistungen erstmalig in die Planung für die Jahre 2013 bis 2016 positiv einfließen. Vorgesehen ist eine Erstattung für das Jahr 2013 in Höhe von 75 % der Aufwendungen.

      

       Die Kostensteigerungen beruhen überwiegend auf erwarteten Mehraufwendungen im Bereich der Leistungen für Pflegebedürftige (Produkt 50.02.01). Der stetige Anstieg der Fallzahlen der Hilfe zur Pflege wird sich voraussichtlich weiter fortsetzen. Darüber hinaus steigen die durchschnittlichen Fallkosten aufgrund der Anpassung von Ausbildungspauschalen in den Vergütungssätzen der Pflegeeinrichtungen. Die Fallzahlen der stationären Hilfe zur Pflege sind in den vergangenen Jahren im Durchschnitt jeweils um 5 % gestiegen, so erhielten im Jahr 2008 noch ca. 500 Empfänger Hilfe zur Pflege in Einrichtung. In der Hochrechnung 2012 wird bis zum Jahresende mit über 600 Hilfeempfängern gerechnet.

      

       Auch die Aufwendungen für investive Kosten, wie das Pflegewohngeld für Heimbewohner, der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss für Plätze der Tages- und Kurzzeitpflege sowie die Förderung ambulanter Pflegedienste, sind weiter steigend. In diesen Bereichen hat es in den vergangenen Jahren deutliche Steigerungen gegeben, die durchschnittlich seit 2008 bei jährlich 7,8 % lagen. Im Rahmen der Ansatzplanung wurde dieser Trend fortgesetzt, da insbesondere beim Pflegewohngeld mit weiter steigenden Fallzahlen zu rechnen ist. Auch beim bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss wird der Ansatz des Jahres 2012 erneut nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken. Die monatlichen Aufwendungen hierfür haben sich seit dem Jahr 2008 mehr als verdoppelt. Im Bereich der investiven Kosten wurde der Ansatz 2013 gegenüber dem Vorjahr um 5,5 % erhöht.

      

       Etwaige Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes bleiben abzuwarten und stellen ein Risiko in der Planung dar.

      

       Im Bereich der Leistungen für behinderte Menschen (Produkt 50.02.02) haben sich die Steuerungsmaßnahmen in der Frühförderung im Jahr 2012 weiterhin positiv auf die Situation des Haushaltes ausgewirkt. Die Aufwendungen der heilpädagogischen Frühförderung konnten bislang gegenüber dem Jahr 2010 schon um knapp 40 % reduziert werden. Vor dem Hintergrund der mit den Leistungsanbietern getroffenen Budgetvereinbarungen sowie der noch nicht absehbaren Entwicklung in den aktuell mit Leistungsanbietern begonnenen Verhandlungen zur Fortführung und zu Vergütungserhöhungen  bleibt der Ansatz des Jahres 2013 gegenüber dem Vorjahr unverändert.

      

       Bei den Hilfen zur angemessenen Schulbildung wird jedoch auf der Grundlage vorliegender Anträge für Integrationshelfer für das Schuljahr 2012/2013 mit deutlich steigenden Aufwendungen gerechnet. Der Ansatz 2013 wird gegenüber dem Vorjahr um 170.000,00 € erhöht. Sowohl die Veränderungen in der Schullandschaft in den letzten Jahren als auch die allgemeine Diskussion um Inklusion führen in diesem Bereich zu ständig steigenden Aufwendungen. Durch die zunehmende Verlagerung der Beschulung behinderter Kinder in die Regelschulen nehmen die Unterstützungsbedarfe zu. Gleichzeitig verringern sich positive Effekte, die sich z.B. aus Poollösungen an Förderschulen ergeben können. Darüber hinaus führt auch die Zunahme von gebundenen Ganztagsschulen zu Mehraufwendungen für Integrationshelfer. In der Hochrechnung für das Jahr 2012 wird eine Überschreitung des Ansatzes erwartet.

      

       Insbesondere bei den Leistungen der Eingliederungshilfe birgt die Planung für das Jahr 2013 auch deutliche Risiken. Eine erhebliche Antragszunahme ist bei den Hilfsmitteln zu verzeichnen (z.B. Treppensteighilfen), da sich die Krankenkassen hier aufgrund einer Rechtsprechung in der Regel nicht mehr für zuständig halten. Eine Vielzahl dieser Fälle dürfte jedoch im Rahmen der Heranziehungssatzung des LWL zu Lasten des überörtlichen Sozialhilfeträgers abgewickelt werden und sich daher im Kreishaushalt finanziell nicht auswirken. Neu in die Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers gelangt sind die Leistungen im Ambulant Betreuten Wohnen für Personen, die mit über 65 Jahren erstmalig einen Bedarf haben. Bislang ist die Fallzahl verhältnismäßig gering. Hier bleibt aber die Entwicklung abzuwarten. Da die Entwicklung in diesem Bereich aktuell noch nicht einschätzbar ist wurde der Ansatz für die sonstigen Leistungen der Eingliederungshilfe mit einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 5.000,00 € nur geringfügig verändert.

      

       Auch ist nach aktueller Entwicklung in der Rechtsprechung damit zu rechnen, dass die Leistungen für behinderte Pflegekinder in einigen Fällen von der Jugendhilfe in die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe wechseln könnten. Ein Ansatz in Höhe von 100.000,00 € ist hierfür in der Planung 2013 vorgesehen. Die Höhe der Aufwendungen kann jedoch bislang nur geschätzt werden.

      

       Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.02 des Produkthaushalts 2013 verwiesen.

      

      

      3.1.1.3 Produktgruppe 50.03 -   Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

      Die Produktgruppe umfasst auf der Aufwandsseite u.a. die Regelleistungen, die Kosten der Unterkunft und die einmaligen Leistungen. Demgegenüber stehen auf der Ertragsseite vor allem Erstattungen des Bundes, des Landes, Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Einnahmen aus Unterhalt.

      Darüber hinaus beinhaltet die Produktgruppe die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten in Arbeit. Kostenträger für die berufliche Integration ist der Bund, für die soziale Integration der Kreis.

      Ebenso ist das Bildungs- und Teilhabepaket enthalten.

 

      Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist die Produktgruppe insgesamt eine Abweichung i.H.v. 12.213 € auf.

     

Diese Abweichung bedeutet jedoch keine Verschlechterung des Kreishaushalts.

Der Budgetunterschied zwischen den Jahren 2012 und 2013 ergibt sich insbesondere aus der Veränderung des 50%-Anteils an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung der gem. dem Vertrag mit den Städten und Gemeinden über die Kreisumlage abgerechnet wird. Hinzu kommen Veränderungen des Verwaltungskostenbudgets und beim Programm „50+“.

 

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften leicht steigend ist. Dies zeigt die tatsächliche Entwicklung des Jahres 2012. Erhielten im Januar 2012 noch 4.176 Bedarfsgemeinschaften Leistungen, waren es im Mai (T-3 Daten) 2012 4.218. Entsprechend der Daten bis einschließlich September (T-0 Daten) 2012 liegt die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 4124. Unter Beachtung der bevorstehenden Wintermonate und der aktuellen Konjunkturprognosen wird davon ausgegangen, dass sich der Trend fortsetzen wird. Die Aufwendungen bei den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung für 2013, werden auf der Grundlage einer durchschnittlichen Fallzahl von 4.200, mit insgesamt 17,2 Mio. € kalkuliert. Die weitere Entwicklung der kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung der Arbeitslosengeld II-Empfänger wird in den nächsten Monaten aufmerksam beobachtet.

 

Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Jahre 2013 wird - wie im Vorjahr - 35,8 % betragen.

Darin enthalten ist ein Anteil von 9,4 Prozentpunkten zur Finanzierung der Leistungen des Bildung- und Teilhabebereichs. Diese Leitungen werden seit dem 01.01.2011 erbracht. Gem. § 46 Abs. 7 SGB II ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, die Quote für die Sachleistungen von 5,4 Prozentpunkten erstmals im Jahre 2013 durch Rechtsverordnung für das Folgejahr festzulegen und für das laufende Jahr rückwirkend anzupassen.

Eine rückwirkende Anpassung würde bedeuten, dass kommunale Ausgaben oberhalb der Bundesbeteiligungsquote vom Bund, Ausgaben unterhalb der Quote jedoch von den Kommunen zu erstatten wären. Hinsichtlich der Umsetzung der rückwirkenden Anpassung wird zurzeit diskutiert, ob eine pauschale Abrechnung nach einer landesweit ermittelten Ausschöpfungsquote oder eine kommunalscharfe Abrechnung erfolgen soll. Eine Abrechnung auf der Grundlage einer landesweit ermittelten Quote würde jedoch Kommunen benachteiligen, deren Mittelausschöpfung – wie beim Kreis Coesfeld - oberhalb des Landesdurchschnitts liegt.

Ob eine rückwirkende Anpassung bereits für das Jahr 2012 gelten würde, darüber bestehen zwischen Bund und Ländern derzeit noch unterschiedliche Auffassungen. Im Gegensatz zu den Ländern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch die Gesamtausgaben des Jahres 2012 in die Revision fallen.

     

      Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.03 des Produkthaushalts 2013 verwiesen.

     

 

      3.2 Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2013 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 53 – Untere Gesundheitsbehörde – im Teilergebnisplan

     

      Aufwendungen in Höhe von                                                                3.738.207 €,

      Erträge in Höhe von                                                                             1.208.193 € und somit einen

      Zuschussbedarf in Höhe von                                                               2.530.014 € .

     

      Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

       

 

Vorläufiges

Ergebnis

2011

 

Ansatz

2012

 

Ansatz

2013

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

53.01 - Kommunale Gesundheitskoordination und -planung

-111.048 €

-118.715 €

-122.268 €

53.02 - Gesundheitsförderung und -hilfe

-1.880.169 €

-1.851.563 €

-1.868.389 €

53.03 - Gesundheitsschutz/ Medizinalaufsicht

-422.399 €

-417.624 €

-392.468 €

53.04 - Schwerbehindertenrecht

-17.813 €

-38.225 €

-71.567 €

53.05 - Gutachtliche Aufgaben

-29.447 €

-86.963 €

-75.322 €

   53 - Untere Gesundheitsbehörde

-2.460.877 €

-2.513.090 €

-2.530.014 €

 

3.2.1 Hinweise zu den einzelnen Produktgruppen

3.2.1.1 Produktgruppe 53.01 - Kommunale Gesundheitskoordination und –planung

In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen nachgewiesen, die im Rahmen der Gesundheitskoordination und -planung anfallen. Gegenüber der Ansatzplanung des Vorjahres ergeben sich keine gravierenden Unterschiede.

 

      3.2.1.2 Produktgruppe 53.02 - Gesundheitsförderung und –hilfe

In der Produktgruppe 53.02 werden u.a. die Transferaufwendungen des Kreises Coesfeld im Bereich der Gesundheitsförderung / -hilfe nachgewiesen, wie etwa der Kreiszuschuss für die Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung oder auch der Kreiszuschuss für die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch Kranke / Behinderte. Am 13.09.2012 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit über die Notwendigkeit der erstmaligen Einrichtung eines Fonds zur Übernahme der Kosten der Langzeitverhütung (Fonds-Volumen: 17.000 € jährlich) beraten. Die Mitglieder des Fachausschusses sprachen sich einvernehmlich dafür aus, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 über einen entsprechenden Antrag des Arbeitskreises der Schwangerenberatungsstellen im Kreis Coesfeld zu entscheiden.

 

      3.2.1.3 Produktgruppe 53.03 – Gesundheitsschutz / Medizinalaufsicht

In der Produktgruppe 53.03 sind etwa die Aufwendungen für Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B. Information, Beratung und Aufklärung über Infektionskrankheiten) oder nach der Trinkwasserverordnung (z.B. Prüfung der Wasserqualität von Eigenwasserversorgungsanlagen) nachgewiesen.

 

      3.2.1.4 Produktgruppe 53.04 – Schwerbehindertenrecht

In der Produktgruppe 53.04 sind die Aufwendungen berücksichtigt, die im Zusammenhang  mit der Bearbeitung von Feststellungsanträgen nach dem Schwerbehindertenrecht (Höhe des Grades der Behinderung / Feststellung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, z.B. Merkzeichen „G“ – erhebliche Gehbehinderung -) entstehen. Eine wesentliche Rolle spielen hier Beweiserhebungskosten (z.B. für die Anforderung von Befundberichten der behandelnden Ärzte), um den medizinischen Sachverhalt sachgerecht beurteilen zu können. Diese Aufwendungen sind nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz unabweisbar.

 

      3.2.1.5 Produktgruppe 53.05 - Gutachtliche Aufgaben

In der Produktgruppe 53.05 sind schwerpunktmäßig Aufwendungen nachgewiesen, die im Zusammenhang mit der Erstellung von amtsärztlichen (z.B. zur Prüfung der Dienstfähigkeit bei Beamten) und sonstigen Gutachten stehen. Als größte Ertragsquelle haben sich zwischenzeitlich  die Verwaltungsgebühren für durchgeführte Leichenschauen aus Anlass der Feuerbestattung herausgebildet. Hier wird mit einer Ertragsverbesserung von rund 20.000 EUR gerechnet.

 

 

      4. Hinweise

      Darüber hinaus liegt ein Antrag der TelefonSeelsorge Münster vor, der den freiwilligen Bereich betrifft. Die TelefonSeelsorge Münster erhält seit Jahren einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.000 €/jährl. Mit Schreiben vom 08.10.2012 bittet die TelefonSeelsorge, den Zuschuss auf 5.000 €/jährl. zu erhöhen. Anbei der Antrag.

      Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine freiwillige soziale Leistung handelt, welche die Kreisumlage noch zusätzlich belasten würde. Der beantragte Zuschuss ist nicht in die Haushaltsplanung 2013 eingeflossen und wäre somit ggfls. zusätzlich in den Entwurf des Haushaltsplanes 2013 aufzunehmen.

     

 

III.  Alternativen

 

      Keine

 

 

IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

      Keine

 

 

V.   Zuständigkeit für die Entscheidung

 

      Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung der Budgets 50 (Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) sowie der jeweiligen Produktstandards zuständig.

 

 

Anlage:

Anlage:           Antrag der TelefonSeelsorge Münster auf Erhöhung des Zuschusses zu den laufenden Betriebskosten