Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des
Haushaltsplanes 2013 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen
und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen
der Produktgruppen 10.02, 62.01 – 62.04, 66.01 – 66.02 und 01.07 inkl. der bei den
zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen weiteren Änderungen
anerkannt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV.
NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S.
952) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in
öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 wurde vom Kämmerer am 22.10.2012
aufgestellt und vom Landrat am 20.10.2012 ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 07.11.2012 finden die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 19.12.2012
vorgesehen.
Der Haushaltsentwurf 2013 ist auf
Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen
Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des
Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche (Abteilungen) weichen von den
haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2
GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend
vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem
Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen
auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 483 - 516). Hierbei kann es
durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines
Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche
NKF-Produktbereiche einfließen.
Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und
öffentlichen Personennahverkehr ist
aufgrund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen
Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) für die Beratung folgender Produktgruppen
/ Produktbereiche zuständig (Seitenzahlen geben die Position im Entwurf des
Produkthaushaltes an):
Produktgruppe 10.02 – Gebäude (S. 256 – 265)
Produktbereich 62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster (S. 343 – 368)
Produktbereich 66 – Straßenbau und –unterhaltung (S. 369 – 396)
Produktgruppe 01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV (S. 438 – 442)
In den folgenden Übersichten sind die im
Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne
dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Entwurf enthaltenen Ausführungen
verwiesen. Die Erläuterungen sind bei den jeweiligen Produktgruppen
dargestellt.
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Ergebnis 2011 |
Ansatz 2012 |
Ansatz 2013 |
Produktgruppe
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Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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10.02 -
Gebäude |
-4.355.983 € |
-3.698.537 € |
-3.494.217 € |
10 –
Zentrale Dienste |
-6.502.300 € |
-6.043.753 € |
-6.163.905 € |
|
Ergebnis 2011 |
Ansatz 2012 |
Ansatz 2013 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
62.01 –
Vermessungen |
-564.903 € |
-646.044 € |
-664.924 € |
62.02 –
Liegenschaftskataster |
-972.649 € |
-1.130.327 € |
-1.240.273 € |
62.03 –
Grundstücksbewertung |
-246.509 € |
-264.955 € |
-276.721 € |
62.04 –
Geoinformation |
-163.342 € |
-224.159 € |
-261.943 € |
62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster |
-1.947.402 € |
-2.265.485 € |
-2.443.861 € |
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Ergebnis 2011 |
Ansatz 2012 |
Ansatz 2013 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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66.01 –
Verkehrsflächen |
-1.761.528 € |
-1.361.407 € |
-1.444.694 € |
66.02 –
Straßenunterhaltung |
-2.410.887 € |
-2.681.641 € |
-2.792.687 € |
66 –
Straßenbau und –unterhaltung |
-4.172.414 € |
-4.043.049 € |
-4.237.381 € |
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Ergebnis 2011 |
Ansatz 2012 |
Ansatz 2013 |
Produktgruppe
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Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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01.07 – Nahverkehrsplanung
ÖPNV (für 2011/12: vgl. Produktgruppe
81.01) |
-3.100.375 € |
-3.064.006 € |
-2.543.483 € |
01 – Büro des Landrats, Kreisent- wicklung, Öffentlichkeitsarbeit (für 2011/12: vgl. Produktbereiche 01, 30, 81) |
-5.086.261 € |
-4.926.307 € |
-4.697.667 € |
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Für
die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie
Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung
und ÖPNV ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des
Kreistages.