Beschlussvorschlag:
Zur Förderung der Belange der
Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld wird die Gründung eines
Arbeitskreises angeregt. Der Arbeitskreis soll ein fachliches Gremium sein aus
Vertretern von Vereinen, Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen, die
sich für die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld einsetzen.
Die Mitglieder im
Arbeitskreis arbeiten ehrenamtlich. Die Geschäftsführung erfolgt durch die
Verwaltung des Kreises Coesfeld.
Aufgabe des Arbeitskreises
ist es, an der Verbesserung der Lebensqualität und der Lösung der besonderen
Probleme der behinderten Menschen im Kreis Coesfeld mitzuwirken. Er soll Ideen
entwickeln, Anregungen entgegennehmen, beraten und dem Kreistag, seinen
Ausschüssen und dem Landrat Empfehlungen geben.
Hinsichtlich der Umsetzung
der UN-Konventionen im schulischen Bereich liegt die Zuständigkeit nicht bei
der Arbeitsgemeinschaft, sondern bei den bereits vorhandenen Gremien des
Regionalen Bildungsnetzwerkes.
Begründung:
I. Problem
Das
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW – verfolgt das
Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu
verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am
Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung
zu ermöglichen (§ 1 Abs. 1 BGG NRW).
Nach § 13 BGG NRW ist die
Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auch auf örtlicher Ebene eine
Aufgabe von wichtiger Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung
behinderter Menschen. Diese Regelung ermöglicht es den Gemeinden und
Gemeindeverbänden die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen
selbst zu regeln. Hierbei stehen als mögliche Alternativen der Kommunen die
Einrichtung eines Behindertenbeirates und/oder die Bestellung von
Behindertenbeauftragten zur Verfügung.
Da keine Verpflichtung
rechtlicher Art aus § 13 BGG NRW abgeleitet werden kann, war bei der Umsetzung
bisher landesweit eher eine Zurückhaltung der Kommunen zu beobachten. Die
Aktivitäten auf örtlicher Ebene sind aber zunehmend und dabei sehr
unterschiedlich.
Im Kreis Coesfeld gibt es
ein großes Angebot an Hilfen und Leistungen für behinderte und von einer
Behinderung bedrohte Menschen. Auf politischer Ebene findet bislang eine
Beteiligung der Belange behinderter Menschen statt durch die Teilnahme eines
Vertreters von KICS (Kreis-AG-Interessenvertretung-Coesfeld-Selbsthilfe) im
AASSG.
Vor dem Hintergrund der
Diskussion um eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollte der
Kreis Coesfeld dennoch Position beziehen, wie hier künftig die Belange
behinderter Menschen in Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden können.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld will
darauf hinwirken, dass die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe
von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld noch besser realisiert werden
kann. Hierzu soll ein Gremium in Form eines Arbeitskreises angeregt werden. Der
Arbeitskreis soll sich zusammensetzen aus Vertretern von Vereinen, Verbänden,
Institutionen und Selbsthilfegruppen, die sich für die Belange von Menschen mit
Behinderung im Kreis Coesfeld einsetzen. Die Mitglieder im Arbeitskreis
arbeiten ehrenamtlich.
Aufgabe des
Arbeitskreises ist es, an der Verbesserung der Lebensqualität und der Lösung
der besonderen Probleme der behinderten Menschen im Kreis Coesfeld mitzuwirken.
Er soll Ideen entwickeln, Anregungen entgegennehmen, beraten und dem Kreistag,
seinen Ausschüssen und dem Landrat Empfehlungen geben. Eine direkte Mitarbeit
der Verwaltung und Politik des Kreises Coesfeld ist nicht vorgesehen.
Die Aufgaben des
Arbeitskreises erstrecken sich auf alle Lebensbereiche, mit Ausnahme des
Bereichs Bildung, da hier bereits das Regionale Bildungsnetzwerk im Kreis
Coesfeld umfassend tätig ist.
Der Arbeitskreis wird von
einem aus den eigenen Reihen gewählten Vorstand vertreten. Die Arbeit erfolgt
neben Beratungen im Gesamtgremium in kleineren Arbeitsgruppen, die aus dem
Kreis der Mitglieder im Arbeitskreis gebildet werden. Die thematische
Zusammenstellung der Arbeitskreise erfolgt nach Lebensbereichen.
Die Beschlüsse des
Arbeitskreises haben empfehlenden Charakter.
Der Kreis Coesfeld bietet
seine fachliche Kooperation an. Er übernimmt die Geschäftsführung im
Arbeitskreis und ist Ansprechpartner, soweit seine Zuständigkeit gegeben ist.
Die Einbindung des
Arbeitskreises in die vorhandenen Strukturen ist noch zu klären. Es sollen
Gespräche mit KICS und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände geführt
werden.
Die Grundlagen der Arbeit
mit den Zielen und Aufgaben des Arbeitskreises sowie die Einbindung in die
Verwaltung und Politik des Kreises Coesfeld müssen noch in einem
Grundlagenpapier detailliert ausgearbeitet werden.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Arbeit der Mitglieder
des Arbeitskreises erfolgt ehrenamtlich. Für die Geschäftsführung durch die
Verwaltung wird auf der Grundlage von Erfahrungen in Nachbarkreisen mit einem
Stellenanteil von ca. 0,2 einer Vollzeitstelle gerechnet.
Die Sachkosten werden
eher als geringfügig eingeschätzt.
Auf mögliche Folgekosten,
die sich aus der Umsetzung von Empfehlungen des Arbeitskreises ergeben können,
wird hingewiesen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
AASSG