Betreff
Sachstand Behindertenbeirat
Vorlage
SV-8-0763
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Förderung der Belange der Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld wird die Gründung eines Arbeitskreises angeregt. Der Arbeitskreis soll ein fachliches Gremium sein aus Vertretern von Vereinen, Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld einsetzen.

 

Die Mitglieder im Arbeitskreis arbeiten ehrenamtlich. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Verwaltung des Kreises Coesfeld.

 

Aufgabe des Arbeitskreises ist es, an der Verbesserung der Lebensqualität und der Lösung der besonderen Probleme der behinderten Menschen im Kreis Coesfeld mitzuwirken. Er soll Ideen entwickeln, Anregungen entgegennehmen, beraten und dem Kreistag, seinen Ausschüssen und dem Landrat Empfehlungen geben.

 

Hinsichtlich der Umsetzung der UN-Konventionen im schulischen Bereich liegt die Zuständigkeit nicht bei der Arbeitsgemeinschaft, sondern bei den bereits vorhandenen Gremien des Regionalen Bildungsnetzwerkes.

 

Begründung:

 

 

I.      Problem

Das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW – verfolgt das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (§ 1 Abs. 1 BGG NRW).

 

Nach § 13 BGG NRW ist die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auch auf örtlicher Ebene eine Aufgabe von wichtiger Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen. Diese Regelung ermöglicht es den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen selbst zu regeln. Hierbei stehen als mögliche Alternativen der Kommunen die Einrichtung eines Behindertenbeirates und/oder die Bestellung von Behindertenbeauftragten zur Verfügung.

 

Da keine Verpflichtung rechtlicher Art aus § 13 BGG NRW abgeleitet werden kann, war bei der Umsetzung bisher landesweit eher eine Zurückhaltung der Kommunen zu beobachten. Die Aktivitäten auf örtlicher Ebene sind aber zunehmend und dabei sehr unterschiedlich.

 

Im Kreis Coesfeld gibt es ein großes Angebot an Hilfen und Leistungen für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen. Auf politischer Ebene findet bislang eine Beteiligung der Belange behinderter Menschen statt durch die Teilnahme eines Vertreters von KICS (Kreis-AG-Interessenvertretung-Coesfeld-Selbsthilfe) im AASSG.

 

Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollte der Kreis Coesfeld dennoch Position beziehen, wie hier künftig die Belange behinderter Menschen in Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden können.

 

II.    Lösung

 

Der Kreis Coesfeld will darauf hinwirken, dass die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld noch besser realisiert werden kann. Hierzu soll ein Gremium in Form eines Arbeitskreises angeregt werden. Der Arbeitskreis soll sich zusammensetzen aus Vertretern von Vereinen, Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld einsetzen. Die Mitglieder im Arbeitskreis arbeiten ehrenamtlich.

 

Aufgabe des Arbeitskreises ist es, an der Verbesserung der Lebensqualität und der Lösung der besonderen Probleme der behinderten Menschen im Kreis Coesfeld mitzuwirken. Er soll Ideen entwickeln, Anregungen entgegennehmen, beraten und dem Kreistag, seinen Ausschüssen und dem Landrat Empfehlungen geben. Eine direkte Mitarbeit der Verwaltung und Politik des Kreises Coesfeld ist nicht vorgesehen.

 

Die Aufgaben des Arbeitskreises erstrecken sich auf alle Lebensbereiche, mit Ausnahme des Bereichs Bildung, da hier bereits das Regionale Bildungsnetzwerk im Kreis Coesfeld umfassend tätig ist.

 

Der Arbeitskreis wird von einem aus den eigenen Reihen gewählten Vorstand vertreten. Die Arbeit erfolgt neben Beratungen im Gesamtgremium in kleineren Arbeitsgruppen, die aus dem Kreis der Mitglieder im Arbeitskreis gebildet werden. Die thematische Zusammenstellung der Arbeitskreise erfolgt nach Lebensbereichen.

 

Die Beschlüsse des Arbeitskreises haben empfehlenden Charakter.

 

Der Kreis Coesfeld bietet seine fachliche Kooperation an. Er übernimmt die Geschäftsführung im Arbeitskreis und ist Ansprechpartner, soweit seine Zuständigkeit gegeben ist.

 

Die Einbindung des Arbeitskreises in die vorhandenen Strukturen ist noch zu klären. Es sollen Gespräche mit KICS und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände geführt werden.

 

Die Grundlagen der Arbeit mit den Zielen und Aufgaben des Arbeitskreises sowie die Einbindung in die Verwaltung und Politik des Kreises Coesfeld müssen noch in einem Grundlagenpapier detailliert ausgearbeitet werden.

 

 

III.   Alternativen

 

Keine

 

 

IV.  Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Arbeit der Mitglieder des Arbeitskreises erfolgt ehrenamtlich. Für die Geschäftsführung durch die Verwaltung wird auf der Grundlage von Erfahrungen in Nachbarkreisen mit einem Stellenanteil von ca. 0,2 einer Vollzeitstelle gerechnet.

Die Sachkosten werden eher als geringfügig eingeschätzt.

 

Auf mögliche Folgekosten, die sich aus der Umsetzung von Empfehlungen des Arbeitskreises ergeben können, wird hingewiesen.

 

V.   Zuständigkeit für die Entscheidung

 

AASSG