Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 27 (AN 7)
Vorlage
SV-8-0768
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der Fahrbahn und der Herstellung eines Radweges auf einem 1,3 km langen Teilabschnittes der K 27 (Abschnitt 7) in Senden zu veranlassen

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel für den Ausbau in 2013 bereitgestellt werden und der Produkthaushalt seine Rechstkräftigkeit erlangt hat.

 

Begründung:

 

I.  Problem / II.  Lösung

Der 1,3 km lange Abschnitt der K27 zwischen der „Schöllingbrücke“ und dem 2002 fertiggestellten Abschnitt befindet sich seit einigen Jahren in einem schlechten Zustand. Da bisher die umfangreichen Materialtransporte für das Großprojekt „Verbreiterung des Dortmund Ems-Kanals (DEK)“ über den Straßenabschnitt erfolgen sollten, wurde der Straßenausbau zunächst immer wieder verschoben. Nach aktuellen Informationen des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsneubauamt Datteln (WSNA) sind nach dem überarbeiteten Baukonzept keine Transporte über die K27 mehr vorgesehen, sodass die Bauarbeiten für die K27 unabhängig vom Ausbau des DEK erfolgen können. Vorgesehen ist eine Verbreiterung auf 5,50 m und die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges als Lückenschluss für die Verbindung zwischen Hiddingsel und Senden. Für die Baumaßnahme sind ca. 1,2 Mio € aufzuwenden.

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Als Bauzeit sind 9 Monate einkalkuliert. Um die Arbeiten zum größten Teil noch vor dem Winter 2013/2014 fertig zu stellen, sollen sobald der Baubeschluss vorliegt und die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden

 

 

III. Alternativen

Keine

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Mittel für den Ausbau der K 27, ca. 1,2 Mio €  wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2013 und 2014 veranschlagt.

 

Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in Höhe von 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau bezuschusst. Der Bewilligungsbescheid wird zum Jahresende erwartet. Den Eigenanteil für die Herstellung des Radweges (ca. 170.000 €) übernimmt die Gemeinde Senden. Die restlichen Kosten in Höhe von 310.000 € trägt der Kreis.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlage:

 

Übersichtskarte