Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der Fahrbahn und der Herstellung eines
Radweges auf einem 1,3 km langen Teilabschnittes der K 27 (Abschnitt 7) in
Senden zu veranlassen
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass
eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel für den
Ausbau in 2013 bereitgestellt werden und der Produkthaushalt seine
Rechstkräftigkeit erlangt hat.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Der 1,3 km lange Abschnitt der K27 zwischen
der „Schöllingbrücke“ und dem 2002 fertiggestellten Abschnitt befindet sich
seit einigen Jahren in einem schlechten Zustand. Da bisher die umfangreichen
Materialtransporte für das Großprojekt „Verbreiterung des Dortmund Ems-Kanals
(DEK)“ über den Straßenabschnitt erfolgen sollten, wurde der Straßenausbau
zunächst immer wieder verschoben. Nach aktuellen Informationen des zuständigen
Wasser- und Schifffahrtsneubauamt Datteln (WSNA) sind nach dem überarbeiteten
Baukonzept keine Transporte über die K27 mehr vorgesehen, sodass die Bauarbeiten
für die K27 unabhängig vom Ausbau des DEK erfolgen können. Vorgesehen ist eine
Verbreiterung auf 5,50 m und die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges als
Lückenschluss für die Verbindung zwischen Hiddingsel und Senden. Für die
Baumaßnahme sind ca. 1,2 Mio € aufzuwenden.
Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit
erstellt. Als Bauzeit sind 9 Monate einkalkuliert. Um die Arbeiten zum größten
Teil noch vor dem Winter 2013/2014 fertig zu stellen, sollen sobald der
Baubeschluss vorliegt und die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die
Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Mittel für den Ausbau der K 27, ca. 1,2
Mio € wurden im Rahmen der
Haushaltsplanungen für die Jahre 2013 und 2014 veranschlagt.
Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in
Höhe von 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau bezuschusst. Der
Bewilligungsbescheid wird zum Jahresende erwartet. Den Eigenanteil für die
Herstellung des Radweges (ca. 170.000 €) übernimmt die Gemeinde Senden. Die
restlichen Kosten in Höhe von 310.000 € trägt der Kreis.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlage:
Übersichtskarte