Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Für die Benutzung des
Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger
entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76
Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend
festzusetzen.
Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2011. Es ist
festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2013 entstehenden Aufwand
entsprechen.
II. Lösung
Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2012
über das hochgerechnete Betriebsergebnis
2012 zum Kalkulationsjahr 2013 stellt sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:
|
Kalkulation 2012 |
Prognose BE 2012 |
Kalkulation 2013 |
Personalkosten |
5.520.488 € |
5.718.088 € |
6.316.384 € |
Kalkulatorische Kosten |
869.374 € |
795.586 € |
837.382 € |
Sachkosten Vertragspartner |
808.644 € |
996.506 € |
1.002.361 € |
Sachkosten Kreis Coesfeld |
1.469.629 € |
1.501.200 € |
1.500.729 € |
Summen: |
8.668.134 € |
9.011.381 € |
9.656.856 € |
Für das Jahr 2012 wurde ein hochgerechnetes
Betriebsergebnis von 121.778,68 € ermittelt (s. Anlage 3). Zu dieser
Hochrechnung führten höhere Kosten bei überproportional gestiegenen Gebühreneinnahmen
durch mehr Einsätze als kalkuliert in der Notfallrettung. Gleichzeitig sanken
die Einsatzzahlen im Krankentransport in erheblichem Maße (vgl. Anlage 4).
Die Gründe für die Erhöhung des Aufwandes im Jahre 2012
gegenüber der Kalkulation ergeben sich beim Personal aus in der Höhe nicht
kalkulierten Tarifsteigerungen, Kosten für Personalmehrbedarf aufgrund
außergewöhnlich hohen Krankenstandes bei der Stadt Dülmen und in der Leitstelle
und gestiegenen Aufwands in der Ausbildung von Rettungsassistenten beim DRK.
Die Sachkostensteigerungen entstehen durch die Umstellung auf Einmalmaterial
aus Gründen der verbesserten Hygiene, aus gestiegenen Kosten für Reparaturen
und den Treibstoff der Fahrzeuge und durch erhöhten Aufwand für sicherheitstechnische
Kontrollen von Geräten.
Die Begründung für den 2013 weiter steigenden
Aufwand im Vergleich zum hochgerechneten Betriebsergebnis 2012 liegt weitestgehend
in den Personalkostensteigerungen. Größter Einzelposten ist die um ca. 160.000
€ höhere Zuführung zu den Pensionsrückstellungen des Kreises, dicht gefolgt von
den tariflichen Steigerungen mit etwa 150.000 € und ca. 125.000 € für
zusätzliches Personal beim DRK Kreisverband Coesfeld wegen eines rückläufigen
ehrenamtlichen Engagements im Regelrettungsdienst und höheren Ausbildungs- und
Fortbildungsaufwands. Die Stellenausweitungen erfolgen innerhalb des durch die
Bedarfsplanung genehmigten Stellenplans. Weitere Positionen sind eine
Administratorstelle in der Leitstelle sowie Krankheitsvertretungen und
Überstundenabbau beim Rettungsdienst der Stadt Dülmen und in der Leitstelle.
Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über-
und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren
auszugleichen. Per 31.12.2011 besteht eine Überdeckung von 434.593,31 €. Hiervon
soll mit 220.000 € etwa der halbe Bestand der vorhandenen Überdeckung
gebührensatzmindernd eingesetzt werden. Der Restbetrag ist spätestens bis 2015
auszugleichen.
Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte
beträgt der durch Gebühren zu deckende Gesamtaufwand für das Kalkulationsjahr 2013 9.436.856 €.
Dem lt. Gebührenkalkulation für das
Betriebsjahr 2013 ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den
vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Im Einzelnen
wird auf die Gebührenbedarfsberechnung 2013 (s. Anlage 1) verwiesen. Die
wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt:
|
Notarzt |
RTW |
KTW |
Grundgebühr aktuell |
476,00 € |
443,00 € |
127,00 € |
Grundgebühr ab 2013 |
466,00 € |
447,00 € |
160,00 € |
Veränderung |
-10,00
€ |
+4,00
€ |
+33,00 € |
Veränderung prozentual |
-2,1 % |
+0,9 % |
+26,0 % |
Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze
hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu
erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für 2013
berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis der im Jahre 2012 hochgerechneten
Einsätze und einer Einschätzung der weiteren Entwicklung im kommenden Jahr
(vgl. Anlage 4).
In dem als Anlage 2 beigefügten
Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.
Weiter wurde in § 1 dem Umstand Rechnung
getragen, dass der Kreis Coesfeld den zweiten RTW der Wache Lüdinghausen am
Standort Olfen selbst betreibt.
Mit der Änderung in § 9 wurde das DRK zum
Verwaltungshelfer bestellt. Dies wurde erforderlich, um die praktizierte
Gebührenerhebung durch einen Dritten an die aktuelle Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW anzupassen.
Schließlich wurde in Nr. 10 der Anlage zur
Satzung (Gebührentarif) die Berechnung von Einsätzen ohne Transport aufgehoben.
Die bei diesen Einsätzen entstehenden Kosten werden nach § 15 Abs. 1 S. 2
Rettungsgesetz als Fehleinsätze auf die Gesamtzahl der Transporteinsätze
umgelegt.
Den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 08.11.2012
gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung zur Stellungnahme und Erörterung
zugeleitet. Erst mit einem am 13.11.2012 eingegangenen Schreiben des DRK
Kreisverbandes konnte der Mehrbedarf für den Regelrettungsdienst abschließend
veranschlagt werden. Die hieraus resultierenden Veränderungen wurden gegenüber
den Kostenträgern mit Schreiben vom 20.11.2012 ergänzt. Zu den Stellungnahmen
wird mündlich berichtet.
III. Alternativen
Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.