Betreff
Inklusion im Schulbereich; hier: Information über den Sachstand
Vorlage
SV-8-0790
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V.

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat zuletzt in der Sitzung am 10.09.2012 über das Thema „Inklusion im Schulbereich“ beraten.

 

Die Landesregierung hat am 18.09.2012 den lange erwarteten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen – 9. Schulrechtsänderungsgesetz – und einer Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen zur Verbändebeteiligung freigegeben. 

 

Die Kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte und Gemeindebund NRW) haben am 02.11.2012 zum Gesetzentwurf und zur Verordnung umfassend gemeinsam Stellung genommen. Bereits am 24.10.2012 ist dem Land eine gesonderte Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände zum Beteiligungsverfahren nach dem Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) übersandt worden.

 

Nach Auffassung des Landes führt der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes nicht zu einer wesentlichen, vom Land finanziell auszugleichenden Mehrbelastung der Gemeinden und Gemeindeverbände im Sinne des KonnexAG. Eine konnexitäsrelevante Übertragung neuer Aufgaben oder eine wesentliche Änderung bereits bestehender und übertragener Aufgaben liege nicht vor.

 

Die Kommunalen Spitzenverbände begründen die Konnixätsrelevanz u. a. mit der im 9. Schulrechtsänderungsgesetz vorgesehenen Umkehr des Regel-Ausnahmeverhältnisses, d. h. sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Der Weg von der „Integration“ zur „Inklusion“ ist ein Paradigmenwechsel. Es sind klare Festlegungen und eine Kostenfolgeabschätzung erforderlich, die die konnexitätsrelevanten Kostenpositionen realistisch darstellen. Solche Kosten sind für die Schulträger der allgemeinen Schulen, i. d. R. die Städte und Gemeinden, in den Bereichen Gebäude, Sachmittel, Fahrkosten und Personal zu erwarten. Im Bereich „Personal“ ist zudem von einer erheblichen Kostenbelastung der Sozial- und Jugendhilfeträger – vom Land gefordert wird der Einsatz qualifizierten Stammpersonals statt wechselnder Betreuung -  auszugehen.

 

Bei Erlass der Verordnung über die Schulgrößen in der jetzt vorliegenden Entwurfsfassung ergibt sich bezogen auf den Kreis Coesfeld die Situation, dass keine der drei bestehenden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die sich in Trägerschaft der Städte Coesfeld und Dülmen sowie der Gemeinde Ascheberg befinden, die Mindestgröße (144 Schüler/innen) erreicht. Nach dem Verordnungsentwurf hat die Unterschreitung zur Folge, dass die Schulen dann jahrgangsweise abgebaut werden. Für die Peter-Pan-Schule, Förderschule des Kreises Coesfeld mit dem Förderschwerpunkt Sprache – Primarstufe -, liegt die Mindestgröße bei 33 Schüler/innen; die derzeitige Schülerzahl beträgt 179 Schüler/innen. Die Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule des Kreises Coesfeld mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, wird derzeit von 143 Schüler/innen besucht. In der Primarstufe werden 38 Schüler/innen beschult. Von den 105 Schüler/innen in der Sekundarstufe I werden 65 Schüler/innen am Schulstandort Lüdinghausen und 40 Schüler/innen im Martinistift in Nottuln-Appelhülsen beschult. Als Mindestgröße für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sind je 33 Schüler/innen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I vorgesehen.   

 

 

Das Regionale Bildungsnetzwerk im Kreis Coesfeld hat am 15.11.2012 in der Bürgerhalle in Coesfeld eine Informationsveranstaltung „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention / schulische Inklusion“  durchgeführt. Zu dieser Veranstaltung waren u. a. auch die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport sowie des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit eingeladen.

 

Am 27.11.2012 trifft sich der vom Regionalen Bildungsnetzwerk im Kreis Coesfeld eingerichtete Arbeitskreis der Schul- und Leistungsträger, um sich über den Gesetz- und Verordnungsentwurf zu informieren und über die sich ggf. daraus ergebenden Auswirkungen auf das Förderschulangebot im Kreis Coesfeld zu beraten.

 

 

Herr FBL Schütt wird in der Sitzung über den aktuellen Sach- und Kenntnisstand informieren.