Beschlussvorschlag:
Zu Schriftführern/Innen des Jugendhilfeausschusses werden
a) Kreisoberinspektorin Benson
b) Kreisamtmann Terlisten
c) Kreisoberinspektorin Grams
bestellt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Kreistages sind über Ausschusssitzungen Niederschriften zu fertigen. Diese sind von dem/der Vorsitzenden und einem Schriftführer zu unterzeichnen.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.11.2011 (SV-8-0557) wurden bislang Frau Benson und Herr Terlisten zu Schriftführern bestellt. Aufgrund von erhöhten Arbeitsbelastungen im Bereich „Tagesbetreuung für Kinder“ wird nunmehr eine weitere Schriftführerin für erforderlich gehalten.
II. Lösung
Für die Dauer der Wahlperiode wird als dritte Schriftführerin Kreisoberinspektorin Grams vorgeschlagen.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag i. V. m. § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist der Ausschuss für die Bestellung zuständig.