Betreff
Sachstandsbericht Ersatzgeld
Vorlage
SV-8-0825
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

Seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) werden die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern bis zu deren Verwendung in der Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert. Die Zinseinnahmen aus den aufgelaufenen Ersatzgeldern fließen den Naturschutzzwecken zu.

 

Im Jahr 2012 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:

 

Bestand 01.01.2012

412.586,62 €

 

 

Erträge

 

Leitungsverlegungen / Baumaßnahmen

87.087,60 €

Zinseinnahmen

2.933,55 €

Gesamterträge 2011

90.021,15 €

 

 

Aufwendungen

 

Verbesserung der Durchgängigkeit Steinfurter Aa

7.142,64 €

Umgestaltung Recheder Kulturstau an der Stever

3.895,78 €

Projekt Feldlerche, Kiebitz und Co.

3.074,49 €

Versuchsprojekt „Mahdgutübertragung“

1.070,93 €

Pflege / Unterhaltung Wahlers Venn

4.500,00 €

sonstige Aufwendungen

2.271,00 €

Gesamtaufwendungen 2012

21.954,84 €

 

 

Bestand 31.12.2012

480.652,93 €

 

Weiterhin ist beabsichtigt, die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im größeren Umfang mit Ersatzgeld auszustatten.

 

geplante Ersatzgeldverwendung 2013

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Dinkel, Los 2, Zuwendungsbescheid vom 28.01.2013

6.683

1.2 Nonnenbach

12.000

1.3 Recheder Kulturstau, Stever

6.000

1.4 Sandbach

16.000

1.5 Schlautmanns Mühle, Kleuterbach, Zuw-Besch vom 18.07.2012

6.376

1.6 Berkel bei Lutum; Zuw-Besch vom 18.07.2012

6.830

1.7 Vechte, Mühlenbach, Burloer Bach, Zuw-Besch vom 31.10.2012

6.680

1.8 Schlautbach

12.000

1.9 Flächenerwerb Mersmannsbach, Berkel

200.000

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten

 

2.1 Beteiligung an Artenschutzprojekten (Biotopbaumprogramm, „Feldlerche, Kiebitz & Co.“, „Artenreiche Feldflur“

4.000

3. sonstige Maßnahmen

 

3.1 Förderung zum Erhalt von Bodenbrütergelegen auf Grünland und Ackergras / Förderhöhe nach Biotopausstattung bis 800 €/ha

3.000

geplante Gesamtaufwendungen 2013

279.569

 

Laut Beschluss vom 29.05.2001 (SV-6-286/1) ist über Ersatzgeldausgaben ab einer Höhe von 20.000 DM (10.225,84 €) dem Fachausschuss zu berichten, ab einer Ausgabenhöhe von 50.000 DM (25.564,59 €) ist vor Auftragsvergabe die Zustimmung des Fachausschusses einzuholen.