Beschlussvorschlag:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 2.02.2013
Der Kreis Coesfeld ermittelt die Höhe der Viehbestände bzw. die Viehdichte im Kreisgebiet (GV Großvieheinheiten Wert) unter Einbeziehung der zusätzlichen Nährstoffströme aus den 54 Biogasanlagen.
Antrag am 04.02.2013 vorgelegt gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse4 vom 28.10.2009
Begründung:
Die
Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat mit beigefügtem Schreiben beantragt,
die Höhe der Viehbestände bzw. die Viehdichte unter Einbeziehung der
zusätzlichen Nährstoffströme aus den 54 Biogasanlagen zu ermitteln.
Für
aussagekräftige eigene Ermittlungen hat der Kreis keine geeigneten Daten
verfügbar. Auf diese Schwierigkeiten wurde auch bereits in der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 09.05.2012 (SV-8-0289)
sowie zuvor auf eine Anfrage hin in der Kreistagssitzung vom 09.11.2011
hingewiesen.
Die
in der Begründung des Antrags dargestellten Zahlen der Tierseuchenkasse
(Ist-Zahlen 2011 bzw. Prognosezahlen 2013) sind für die Berechnung einer
GV-Belastung nicht geeignet, da eine Differenzierung der Tierhaltungen nicht
erfolgt. Dies hat zur Folge, dass z.B. Sauen, Ferkel, Mastschweine mit dem
gleichen GV-Ansatz berücksichtigt werden. Hierdurch wird eine deutlich zu hohe
GV-Zahl ermittelt.
Die
letzte belastbare Ermittlung des Viehbesatzes im Kreis Coesfeld erfolgte mit
der agrarstatistischen Erhebung in 2010. Hiernach liegt die Viehdichte im Kreis
Coesfeld bei ca. 1,8 GV/ha bei einer landwirtschaftlichen Fläche von ca. 76.000
ha (it.nrw)
Eine
eigenständige Erhebung der Viehdichte im Kreis Coesfeld würde eine
stichtagsbezogene Erhebung vor Ort erforderlich machen, für die entsprechende
Ressourcen erst noch bereitgestellt werden müssen.
Hinsichtlich
der zusätzlichen Belastungen aus Biogasanlagen ist anzumerken, dass dem Kreis
Coesfeld nur 34 Biogasanlagen namentlich bekannt sind. Von diesen Anlagen sind
noch nicht alle errichtet/ in Betrieb; einige Anlagen liegen auch nicht in der
Zuständigkeit des Kreises. Das Nährstoffstrommanagement wird durch die
Landwirtschaftskammer im Rahmen der dortigen Kontrollaufgaben gemäß
Düngeverordnung nachgehalten.
Ein
Bericht über die Biozidbelastung der hiesigen Gewässer ist beim LANUV erbeten
worden. Eigenständige Bioziduntersuchungen werden durch den Kreis Coesfeld
nicht durchgeführt, diese erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewässeruntersuchungen
durch das Land NRW.
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 2.02.2013