Betreff
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Sachstand
Vorlage
SV-8-0837
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Ohne

 

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

 

 

Der Kreis Coesfeld hatte sich schon vor in Kraft treten der WRRL im Jahr 2000 um Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung an den Fließgewässern im Kreis Coesfeld bemüht. Planerische Grundlage hierfür bildeten kleinräumige Konzepte zur ökologischen Verbesserungen an ausgewählten Gewässerabschnitten und deren Umsetzung. So wurden z. B. Sohlabstürze in der Stever und Darfelder Vechte umgestaltet und in verschiedenen Kleingewässern durch Entsedimentierungen von Fließ- und Stillgewässern wieder gute Gewässerverhältnisse herbeigeführt.

Mit der vom Land NRW finanzierten Projektarbeit "Umsetzungsfahrplan für die Fließgewässer im Kreis Coesfeld" wurden alle bisherigen Planungsansätze in den Umsetzungsfahrplan integriert und gleichzeitig in Rückkoppelung mit den Städten und Gemeinden und den Wasser- und Bodenverbänden weitere Vorschläge zur Verbesserung der Fließgewässer nach intensiver Prüfung und Abstimmung neu in den Umsetzungsfahrplan aufgenommen.

Mit dem von allen Handlungsakteuren (Kleiner Runder Tisch im Kreis Coesfeld) mitgetragenem Umsetzungsfahrplan liegt somit gegenwärtig ein allumfassendes Planungsinstrument für zukünftiges Handeln vor.

Dies hat, bei vielleicht aller anfänglichen Skepsis, bei allen Beteiligten nun doch zu einer ganzen Reihe von konstruktiven, konkreten Maßnahmen unter verschiedener Trägerschaft geführt.

Im Rahmen der konkreten Ausarbeitung der Maßnahmenvorschläge in baureife Planungen gilt es nun neben den weiterentwickelten und gestiegenen fachlichen Aspekten (Handbuch Querbauwerke sowie konkretisierende Erlasse des Umweltministeriums an den Erhalt und die Entwicklung der Fischfauna, Fischaufstiegsanlagen) diese auch unter dem Aspekt der gesicherten Finanzierung anzugehen.

 

Folgende Finanzierungsmodelle sind derzeit aktuell:

 

1.    Eigenfinanzierte Maßnahmen der Städte und Gemeinden aus der Grundverpflichtung zur Abwasserbeseitigung

2.    Freiwillige Maßnahmen der Städte und Gemeinden mit anteiliger/möglichst Maximalförderung durch Land NRW

3.    Freiwillige Maßnahmen der Wasser- und Bodenverbände mit anteiliger/möglichst Maximalförderung durch Land NRW und Restfinanzierung aus Ersatzgeldern des Kreises Coesfeld

4.    Maßnahmen in sonstiger Trägerschaft

 

Zu 1.) Da der Kreis Coesfeld es einzelnen Städten und Gemeinden ermöglicht, für bestehende Einleitungen aus der Regenwasserkanalisation fehlendes bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand zu erstellendes Rückhaltevolumen/Regenrückhaltung durch strukturverbessernde Maßnahmen an den Fließgewässern zu kompensieren, ist in diesen Fällen eine finanzielle Trägerschaft durch die Städte und Gemeinden sichergestellt. Hierunter fallen aktuell folgende Maßnahmen:

 

-Coesfeld, Berkel, Strukturverbesserung im Bereich oberhalb der Waldstraße

-Coesfeld, Berkel, Fischaufstiegsanlage an einer Wasserkraftanlage

-Dülmen-Hausdülmen, Heubach, Planung einer Fischaufstiegsanlage an einer Stauanlage

-Dülmen-Buldern, Kleuterbach, Planung einer Fischaufstiegsanlage an einer Stauanlage und Reaktivierung eines Teilstückes des Wevelbaches

-Billerbeck, Berkel, strukturverbessernde Maßnahmen unterhalb der Ortslage

-Nottuln-Appelhülsen, Salmbreitenbach, strukturverbessernde Maßnahmen innerhalb der Ortslage

-Ascheberg-Davensberg, Emmerbach, Gewässerverlegung und Aufweitung sowie strukturverbessernde Maßnahmen innerhalb der Ortslage

 

Zu 2.) Hierunter fallen aktuell folgende Maßnahmen:

 

-Olfen, Stever, Umgehungsgewässer Füchtelner Mühle

-Olfen, Stever/Lippe, Verbindungsgewässer/-korridor Stever zur Lippe (Neue Stever)

-Olfen, Stever, strukturverbessernde Maßnahmen oberhalb der Füchtelner Mühle

-Coesfeld, Planungen zur Realisierung von Strahlursprüngen und Trittsteinen innerhalb der Ortslage

-Lüdinghausen, Stever, Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der Ortslage

-Senden, Stever, Machbarkeitsstudie zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der Ortslage

 

zu 3.) Hierunter fallen aktuell folgende Maßnahmen:

 

-Wasser- und Bodenverband Dinkel: strukturverbessernde Maßnahmen an der Dinkel. Los 1 und Los2

-Wasser- und Bodenverband Havixbeck-Roxel: strukturverbessernde Maßnahmen am Schlautbach unterhalb der Ortslage Havixbeck

- Wasser- und Bodenverband Sandbach: strukturverbessernde Maßnahmen am Sandbach, Meslingbach und Nebengewässer

- Wasser- und Bodenverband Mittlere Berkel: strukturverbessernde Maßnahmen an der Berkel unterhalb Lutum

- Wasser- und Bodenverband Vechte: Mühlenbach und Burloer Bach, Durchgängigkeit / strukturverbessernde Maßnahmen

Für die vorgenannten Maßnahmen sind seitens des Kreises Coesfeld entsprechende anteilige Finanzierungen aus Ersatzgeld verbindlich zugesichert worden.

 

Weitere Maßnahmenvorschläge von Wasser- und Bodenverbänden liegen vor, bedürfen jedoch u. a. der Prüfung auf das Einverständnis tangierter Flächeneigentümer und Inhaber von Wasserrechten. Es ist somit davon auszugehen, dass auch in den Folgejahren entsprechende anteilige Finanzierung mit Ersatzgeldern des Kreises von den Wasser- und Bodenverbänden erbeten werden.

 

Das Projekt des Wasser- und Bodenverbandes Stever-Lüdinghausen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Kulturstau Recheder Mühle nimmt eine gewisse Sonderstellung ein, denn  hier wird im kooperativen Miteinander der Städte Lüdinghausen, Olfen, dem Kreis Coesfeld und dem Land NRW sowie Eigenanteile des Verbandes versucht die Finanzierung sicherzustellen.

 

 

Zu 4.) Hierunter fallen nachfolgende Maßnahmen:

 

-       Umgestaltung der Münster’schen Aa im Bereich Hohenholte durch das Naturschutzzentrum

-       Strukturverbessernde Maßnahmen durch die Wirtschaftsbetriebe kreis Coesfeld GmbH (Flächenpool) im Bereich der Berkel oberhalb der Fürstenwiesen, im Einmündungsbereich des Düsterbaches in die Berkel und im Bereich des Mersmannbaches, der Stever und der Funne

 

 

 

 

Dem WLV Hauptverband in Münster ist es gelungen, das Umweltministerium von der Weiterführung der mit Auslaufen der Landesförderung am 31.12.2012 beendeten Koordinatorentätigkeit in den Münsterlandkreisen für die Erstellung der Umsetzungsfahrpläne zu überzeugen. Die Tätigkeit wird ab 01.01.2013 als Fachberatung bei den jeweiligen Kreisverbänden weitergeführt. Damit erhalten die im Ehrenamt geführten Wasser- und Bodenverbände die notwendige adäquate Unterstützung zur Umsetzung der Maßnahmen des Umsetzungsfahrplanes.

 

Eine andere aktuelle Entwicklung ist der Anspruch der Bezirksregierung Münster, im Rahmen der Förderung - z.B. im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes in geschlossenen Ortslagen - strukturverbessernde Maßnahmen an den Gewässern einzufordern, unabhängig von den tatsächlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten vor Ort.  Beispielhaft hierfür ist das Bauvorhaben der Stadt Dülmen für den Hochwasserschutz am Kleuterbach in Hiddingsel.

 

Eine umgekehrte Sichtweise ergibt sich bei dem Planungsvorhaben der Stadt Coesfeld zur ökologischen Verbesserung der Berkel zu einem hochwertigem Strahlursprung im Bereich der als Hochwasserrückhalteraum ausgewiesenen Fürstenwiesen: Hier ist zunächst nachzuweisen, dass der bestehende Hochwasserschutz für die Ortslage nicht durch das Planungsvorhaben verschlechtert wird.

 

Ferner ist festzustellen, dass im Rahmen neuer Erlasse Anforderungsprofile für eine Förderung festgeschrieben worden sind, die den lokalen Verhältnissen –insbesondere hinsichtlich des Wasserabflusses – nicht entsprechen. Ein entsprechender Hinweis an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wurde bisher nicht beantwortet.

 

Insgesamt ist für den Kreis Coesfeld festzustellen, dass die wasserwirtschaftlichen Akteure sich aktiv mit den wasserwirtschaftlichen Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie auseinandersetzen und neben intensiven Planungen auch schon mit der konkreten Umsetzung von Maßnahmen begonnen haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand beläuft sich das Investitionsvolumen der Maßnahmen (Flächenerwerb, Planung, Bau) mit direkter oder indirekter Beteiligung des Kreises (Ersatzgeldeinsatz, Flächenpool)  auf einen Betrag von deutlich mehr als 2 Mio. €.

 

Die fachliche Betreuung der Planverfahren (fachlich als auch verwaltungstechnisch) zur Umsetzung von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie hat die Kapazitätsgrenzen der Unteren Wasserbehörde erreicht. Auf die diesbezüglichen Aussagen in der Vorlage ( SV-8- 0664) wird verwiesen.