Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte für den Kauf
eines neuen Lastkraftwagens mit Kran einzuleiten und nach den Regeln des
Vergaberechts zu vollziehen.
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass
eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Produkthaushalt seine
Rechtskräftigkeit erlangt hat.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Wie bereits in der Sitzungsvorlage SV-8-0600 vom 25.01.2012 beschrieben,
sind die beiden am Bauhof eingesetzten Lastkraftwagen (Lkw) ganzjährig permanenten
im Einsatz. Neben dem Winterdienst werden die Lkw regelmäßig in der Straßenunterhaltung
eingesetzt.
Mit dem Beschluss des Kreisausschusses am 07.03.2012 wurde die
Zustimmung zur Ersatzbeschaffung eines Lastkraftwagens gegeben. Wie bereits in
der o.g. Sitzungsvorlage angekündigt, ist in diesem Jahr aus wirtschaftlichen
Gründen der 2. LKW (Baujahr 2001) zu ersetzen. Durch die intensive
Beanspruchung ist der Lkw stark abgenutzt und sehr reparaturanfällig. Neben den
höheren Reparaturkosten sind vermehrt Ausfallzeiten vorprogrammiert. Insbesondere
im Winterdienst sind reparaturbedingte Standzeiten kaum kompensierbar, da die
beiden Lkw mit der jeweils größten Ladekapazität, einen wesentlichen Teil der
Strecken (zusammen ca. 30 %) abdecken. Ein rechtzeitiger Abschluss des
Winterdienstes vor dem Berufsverkehr ist nur mit dem Einsatz beider Lkw
möglich. Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ist kurzfristig nicht möglich und
zudem problematisch, da gängige Mietfahrzeuge nicht über die erforderliche
hydraulische Ausrüstung verfügen.
Sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll die Lieferung kurzfristig
öffentlich ausgeschrieben werden, damit der Lkw zur Aufnahme des Winterdienstes
2013/2014 zur Verfügung steht. Für die Ausschreibung, Vergabe und Lieferzeit
eines neuen Lastkraftwagens ist ein Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs
Monate einzuplanen.
III. Alternativen
Der Lkw wird weiter betrieben und die erforderlichen Reparaturen
ausgeführt. Einschränkungen im Winterdienst werden bei Ausfallzeiten in Kauf
genommen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Vorgesehen ist als Ersatzbeschaffung der Kauf eines Lastkraftwagens
einschließlich Kran.
Im Produkthaushalt 2013 ist ein Kostenaufwand von 190.000 € eingeplant.
Durch den Verkauf des alten Lkw wird eine Einnahme von rd. 10.000 € erwartet.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der
Kreisausschuss gemäß
§ 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist
entbehrlich, wenn
die unter § 13 (1) Nr. 1 näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit der Vorstellung und Beratung im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung an
den Kreisausschuss werden die Voraussetzungen erfüllt. Vorbehaltlich
einer entsprechenden
Beschlussfassung im Kreisausschuss kann somit der Landrat über die
Auftragsvergabe entscheiden. In analoger Anwendung des Beschlusses für
Baumaßnahmen (Baubeschluss) soll daher auch für die Anschaffung des
Lastkraftwagens ein entsprechender Beschluss gefasst werden.