Betreff
"Neues Übergangssystem Schule-Beruf" in NRW
Vorlage
SV-8-0844
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I. Problem

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 04.12.2012 wurde bereits unter Mitteilungen des Landrates zur Thematik informiert.

 

In Folge des Beschlusses  des Ausbildungskonsenses vom 18.11.2011 möchte das Land  den Übergang von der Schule in den Beruf in NRW systematisieren, bündeln und verstetigen.

Bereits mit Schreiben vom 07.12.2011 warb das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) bei den Kreisen und kreisfreien Städte um eine Beteiligung an diesem „Neuen Übergangssystem Schule-Beruf“.

 

Das „Neue Übergangssystem“ umfasst vier  Handlungsfelder:

 

  1. „Berufs- und Studienorientierung“,

Einführung eines standardisierten und systematischen Orientierungsprozesses an allen allgemeinbildenden Schulen beginnend mit der Jahrgangsstufe 8 mit Blick auf die Elemente „Beratung“, „schulische Strukturen“, „Portfolioinstrument“, „Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung“, Praktika eingebettet im Unterricht und  Koordinierende Übergangsgestaltung inkl. individueller Übergangsempfehlung.

 

  1. „Übergangssystem Schule-Ausbildung“

Systematisierung und Bündelung der Angebote im Übergang und Optimierung der Zugangssteuerung bei Vorrang der betrieblichen Ausbildung.

 

  1. „Steigerung der Attraktivität des dualen Systems“

Entwicklung einer gemeinsamen Strategie zur Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung. Zielgruppe sind neben den Jugendlichen aller Schulformen besonders deren Eltern. Die Umsetzung soll besonders durch Informationen zu den Möglichkeiten und Perspektiven der dualen Ausbildung in Veranstaltungen und jugendspezifischen Kommunikationsmedien erfolgen. Dies soll in Vernetzung mit bereits bestehenden Initiativen (z.B. der Kammern) geschehen. 

 

  1. „Kommunale Koordinierung“.

Ziel der kommunalen Koordinierung soll die Initiierung eines nachhaltigen, systematischen Übergangssystems vor Ort sein. Dabei sind die erforderlichen Abstimmungsprozesse unter den regionalen Akteuren (Partner im Ausbildungskonsens und „darüber hinaus gehend die für das  Übergangssystem relevanten Akteure“) zu organisieren ohne deren Zuständigkeit in Frage zu stellen.

 

Zum Jahreswechsel 11/12 haben sieben Referenzkommunen (u.a. der  Kreis Borken)  mit dem Einstieg in die Kommunale Koordinierung des Übergangs Schule Beruf begonnen. Eine erste gemeinsame Arbeit der Referenzkommunen mit der Landesgesellschaft G.I.B.  besteht in der Festlegung/Definition von Standardelementen der schulischen Berufsorientierung. Diese sollen nach Einsetzung des „Neuen Übergangssystems“ Verbindlichkeitscharakter haben.  Für die mögliche Landesförderung ist die formale Einsetzung des „Neuen Übergangssystems“ notwendige Voraussetzung. 

Die Förderung der „Kommunalen Koordinierung“ erfolgt durch Personalkostenförderung  nach den Vorgaben eines Erlasses des MAIS. Voraussetzung ist die Bereitstellung eigener Personalkapazitäten. Förderquelle ist  das ESF-Programm in NRW.

Aufgrund der Landtagswahlen in NRW in 2012 kam es zu Verzögerungen in der weiteren Umsetzung der Initiative in den Referenzkommunen.

Nach vorliegenden Informationen befinden sich inzwischen dennoch zusätzlich zu den sieben Referenzkommunen 20 Kreise und kreisfreie Städte in der Antragseinsteuerung (aus dem Münsterland der Kreis WAF). Darüber hinaus haben weitere Kreise/kreisfreie Städte ihr grundsätzliches Interesse schriftlich angemeldet. Allein aufgrund der Tatsache, dass die Landesinitiative seit langen bestehende Handlungsbedarfe aufgreift, ist eine weitgehend flächendeckende Beteiligung zu erwarten.

 

 

II.  Lösung

Hinsichtlich einer möglichen Beteiligung des Kreises Coesfeld am „Neuen Übergangssystem“ erfolgten bislang folgende Aktivitäten:

 

·         Mit Schreiben vom 30.05.2012 hat auch der Kreis Coesfeld sein grundsätzliches Interesse zur Beteiligung an  der Initiative bekundet (siehe Anlage).

·         Mit maßgeblichen Akteuren vor Ort (IHK, Kreishandwerkerschaft, Agentur für Arbeit, staatliches Schulamt, Bezirksregierung, Berufskollegs) wurde eine Begleitarbeitsgruppe zur möglichen Einführung des kommunalen Übergangssystems im Kreis Coesfeld eingerichtet. Diese hat bisher zweimal -  am 15.03 und 19.07.2012 - getagt.

·         Die Thematik wurde zudem u.a. in der  Landrätekonferenz, den Gremien des Landkreistages  sowie im regionalen Austausch der Nachbarkreise mit dem Referenzkreis Borken behandelt.

·         Auf Ebene des  Regierungsbezirkes übernimmt die IHK eine koordinierende Funktion für die Umsetzung des „Neuen Übergangssystems“. Seit Anfang des Jahres 2013 werden mit der Kammer Gespräche zur weiteren Konkretisierung der Aktivitäten im Kreis Coesfeld geführt.

 

Zusammenfassend lässt sich zum  jetzigen Stand Folgendes festhalten:

 

·         Bezüglich der organisatorischen Umsetzung des „Neuen Übergangssystems“ – insbesondere mit Blick auf die Aufgaben der kommunalen Koordinierung - bestehen weiterhin offene Fragen bzw. Konkretisierungsbedarfe.

·         Einige Aktivitäten, die im Referenzkreis Borken erfolgen, sind  auch jetzt  schon durch das Regionale Bildungsnetzwerk im Kreis Coesfeld angestoßen worden (Abstimmung der Berufswahlfahrpläne, Vorbereitung des Einsatzes des Berufswahlpasses, Austausch mit den schulischen Studien- und Berufswahlkoordinatoren/innen).

·         Wichtige  - bisher in der Landeskonzeption definierte -  Standardelemente der Berufsorientierung  werden im Kreis Coesfeld über die Aktivitäten der Kreishandwerkerschaft (Projekt BOP) in großmaßstäblicher Form bereits durchgeführt. In dem, durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt sind sowohl die Potenzialanalyse, wie auch die Berufsfelderkundung enthalten. Am Projekt beteiligt sich ein Großteil der Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen im Kreis. Aufgrund eines gerade erneuerten Förderbescheides ist die Umsetzung auch für das kommende Schuljahr 2013/14 gesichert. Die Kompetenzfeststellung und Berufsorientierung nach der Methodik des Berufsnavigators wird seitens des Landes nicht als Standardelement des „Neuen Übergangssystems“ eingeordnet.

·         Die bereits für den Herbst des letzten Jahres vom Land angekündigten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung in den Referenzkommunen liegen bis heute nicht vor.

·         Erklärtes Ziel des Landes ist es, alle Kreise und kreisfreien Städte im Laufe des Jahres 2013 ins Boot zu holen. Dies bedeutet genau, die Frist für eine Antragstellung endet mit  Ablauf des Jahres.

 

Aufgrund der bisherigen Ausgangslage wurde für die Aufgabe der Kommunalen Koordinierung im Kreis Coesfeld noch keine Anmeldung im Stellenplan 2013 vorgenommen.

Es erscheint ratsam, einen Einstieg spätestens zum Ablauf des kommenden Jahres zu planen. Ggf. wäre auch ein vorzeitiger Start sinnvoll - etwa zum neuen Schuljahr 2013/14.  Eine politische Beratung und Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise wird notwendig sein. Möglicherweise sind für die Sitzungsfolge im Juni diesen Jahres hierfür entsprechende Beschlüsse anzustreben.

 

III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Förderung der „Kommunalen Koordinierung“ erfolgt durch Personalkostenförderung  nach den Vorgaben eines Erlasses des MAIS. Voraussetzung ist die Bereitstellung bzw. Darstellung eigener Personalkapazitäten für diesen Aufgabenbereich in Höhe der beantragten Förderung. Maximal können hierüber vier Stellen (2+2) für die kommunale Koordinierung eingerichtet werden. Für den Kreis Coesfeld wäre zunächst die Einrichtung einer Stelle (0,5 + 0,5) für die Aufgabenwahrnehmung realistisch. Förderquelle ist  das ESF-Programm in NRW.

 

Die Förderung von Instrumenten der Berufsorientierung durch das Land wird kurz- bis mittelfristig nur noch über das „Neue Übergangsystem“ möglich sein. Der Beitritt wäre insofern Voraussetzung für den weiteren Erhalt von Landesmitteln für die Berufsorientierung. Es zeichnet sich ab, dass auch die Arbeitsagentur ihre Förderung in der Berufsorientierung   an den Maßstäben des „Neuen Übergangssystems“ ausrichten wird.

 

Im laufenden Kreishaushalt ist in der Produktgruppe 40.03  „Serviceleistungen“  für das Berufswahlorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ im Schuljahr 2013/14 ein Ausgabeansatz in Höhe von 120.000 € eingestellt und mit Sperrvermerk versehen (siehe auch SV 8-0696 im ASKS am 10.09.12) Dabei sind Einnahmen aufgrund einer BA-Förderung (45.000 €) und von Volksbank-Spenden (30.000 €) eingeplant. Im Falle der Umsetzung des „Neuen Übergangssystems“, aber auch aufgrund eines möglichen Wegfalls  der Förderung durch die Arbeitsagentur wären hierzu ebenfalls Entscheidungen zu treffen.

 

 

IV. Alternativen

Der Beitritt zum „Neuen Übergangssystem“ ist nicht verpflichtend. Insofern besteht die Möglichkeit, sich nicht an der Landesinitiative zu beteiligen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zunächst soll die  fachliche Information und  Diskussion des Themas im Fachausschuss ohne Beschlussvorschlag erfolgen. Die spätere, mögliche Entscheidung über die Beteiligung am „Neuen Übergangssystem“ wäre durch den Kreistag zu beschließen.