Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I. Problem
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 04.12.2012
wurde bereits unter Mitteilungen des Landrates zur Thematik informiert.
In Folge des Beschlusses des
Ausbildungskonsenses vom 18.11.2011 möchte das Land den Übergang von der Schule in den Beruf in
NRW systematisieren, bündeln und verstetigen.
Bereits mit Schreiben vom 07.12.2011 warb das Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales (MAIS) bei den Kreisen und kreisfreien Städte um eine
Beteiligung an diesem „Neuen Übergangssystem Schule-Beruf“.
Das
„Neue Übergangssystem“ umfasst vier Handlungsfelder:
- „Berufs- und Studienorientierung“,
Einführung
eines standardisierten und systematischen Orientierungsprozesses an allen
allgemeinbildenden Schulen beginnend mit der Jahrgangsstufe 8 mit Blick auf die
Elemente „Beratung“, „schulische Strukturen“, „Portfolioinstrument“, „Potenzialanalyse
und Kompetenzfeststellung“, Praktika eingebettet im Unterricht und Koordinierende Übergangsgestaltung inkl.
individueller Übergangsempfehlung.
- „Übergangssystem Schule-Ausbildung“
Systematisierung
und Bündelung der Angebote im Übergang und Optimierung der Zugangssteuerung bei
Vorrang der betrieblichen Ausbildung.
- „Steigerung der Attraktivität des
dualen Systems“
Entwicklung
einer gemeinsamen Strategie zur Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung.
Zielgruppe sind neben den Jugendlichen aller Schulformen besonders deren
Eltern. Die Umsetzung soll besonders durch Informationen zu den Möglichkeiten
und Perspektiven der dualen Ausbildung in Veranstaltungen und jugendspezifischen
Kommunikationsmedien erfolgen. Dies soll in Vernetzung mit bereits bestehenden
Initiativen (z.B. der Kammern) geschehen.
- „Kommunale Koordinierung“.
Ziel
der kommunalen Koordinierung soll die Initiierung eines nachhaltigen, systematischen
Übergangssystems vor Ort sein. Dabei sind die erforderlichen Abstimmungsprozesse
unter den regionalen Akteuren (Partner im Ausbildungskonsens und „darüber
hinaus gehend die für das
Übergangssystem relevanten Akteure“) zu organisieren ohne deren Zuständigkeit
in Frage zu stellen.
Zum
Jahreswechsel 11/12 haben sieben Referenzkommunen (u.a. der Kreis Borken) mit dem Einstieg in die Kommunale
Koordinierung des Übergangs Schule Beruf begonnen. Eine erste gemeinsame Arbeit
der Referenzkommunen mit der Landesgesellschaft G.I.B. besteht in der Festlegung/Definition von
Standardelementen der schulischen Berufsorientierung. Diese sollen nach
Einsetzung des „Neuen Übergangssystems“ Verbindlichkeitscharakter haben. Für die mögliche Landesförderung ist die formale
Einsetzung des „Neuen Übergangssystems“ notwendige Voraussetzung.
Die Förderung
der „Kommunalen Koordinierung“ erfolgt durch Personalkostenförderung nach den Vorgaben eines Erlasses des MAIS.
Voraussetzung ist die Bereitstellung eigener Personalkapazitäten. Förderquelle
ist das ESF-Programm in NRW.
Aufgrund der Landtagswahlen in NRW in 2012 kam es zu Verzögerungen in
der weiteren Umsetzung der Initiative in den Referenzkommunen.
Nach vorliegenden Informationen befinden sich inzwischen dennoch zusätzlich zu den sieben Referenzkommunen 20 Kreise und kreisfreie Städte in der Antragseinsteuerung (aus dem Münsterland der Kreis WAF). Darüber hinaus haben weitere Kreise/kreisfreie Städte ihr grundsätzliches Interesse schriftlich angemeldet. Allein aufgrund der Tatsache, dass die Landesinitiative seit langen bestehende Handlungsbedarfe aufgreift, ist eine weitgehend flächendeckende Beteiligung zu erwarten.
II.
Lösung
Hinsichtlich einer möglichen Beteiligung des Kreises Coesfeld am „Neuen
Übergangssystem“ erfolgten bislang folgende Aktivitäten:
·
Mit Schreiben vom 30.05.2012 hat auch der Kreis
Coesfeld sein grundsätzliches Interesse zur Beteiligung an der Initiative bekundet (siehe Anlage).
·
Mit
maßgeblichen Akteuren vor Ort (IHK, Kreishandwerkerschaft, Agentur für Arbeit,
staatliches Schulamt, Bezirksregierung, Berufskollegs) wurde eine
Begleitarbeitsgruppe zur möglichen Einführung des kommunalen Übergangssystems
im Kreis Coesfeld eingerichtet. Diese hat bisher zweimal - am 15.03 und 19.07.2012 - getagt.
·
Die Thematik wurde zudem u.a. in der Landrätekonferenz, den Gremien des Landkreistages sowie im regionalen Austausch der
Nachbarkreise mit dem Referenzkreis Borken behandelt.
·
Auf Ebene des
Regierungsbezirkes übernimmt die IHK eine koordinierende Funktion für
die Umsetzung des „Neuen Übergangssystems“. Seit Anfang des Jahres 2013 werden
mit der Kammer Gespräche zur weiteren Konkretisierung der Aktivitäten im Kreis
Coesfeld geführt.
Zusammenfassend lässt sich zum jetzigen Stand Folgendes festhalten:
·
Bezüglich der organisatorischen Umsetzung des
„Neuen Übergangssystems“ – insbesondere mit Blick auf die Aufgaben der
kommunalen Koordinierung - bestehen weiterhin offene Fragen bzw.
Konkretisierungsbedarfe.
·
Einige Aktivitäten, die im Referenzkreis Borken
erfolgen, sind auch jetzt schon durch das Regionale Bildungsnetzwerk im
Kreis Coesfeld angestoßen worden (Abstimmung der Berufswahlfahrpläne, Vorbereitung
des Einsatzes des Berufswahlpasses, Austausch mit den schulischen Studien- und
Berufswahlkoordinatoren/innen).
·
Wichtige - bisher
in der Landeskonzeption definierte -
Standardelemente der Berufsorientierung
werden im Kreis Coesfeld über die Aktivitäten der Kreishandwerkerschaft
(Projekt BOP) in großmaßstäblicher Form bereits durchgeführt. In dem, durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt sind sowohl die
Potenzialanalyse, wie auch die Berufsfelderkundung enthalten. Am Projekt
beteiligt sich ein Großteil der Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen im
Kreis. Aufgrund eines gerade erneuerten Förderbescheides ist die Umsetzung auch
für das kommende Schuljahr 2013/14 gesichert. Die Kompetenzfeststellung und
Berufsorientierung nach der Methodik des Berufsnavigators wird seitens des
Landes nicht als Standardelement des „Neuen Übergangssystems“ eingeordnet.
·
Die bereits für den Herbst des letzten Jahres vom
Land angekündigten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung in den
Referenzkommunen liegen bis heute nicht vor.
·
Erklärtes Ziel des Landes ist es, alle Kreise und
kreisfreien Städte im Laufe des Jahres 2013 ins Boot zu holen. Dies bedeutet
genau, die Frist für eine Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres.
Aufgrund der bisherigen Ausgangslage wurde für die
Aufgabe der Kommunalen Koordinierung im Kreis Coesfeld noch keine Anmeldung im
Stellenplan 2013 vorgenommen.
Es erscheint ratsam, einen Einstieg spätestens zum
Ablauf des kommenden Jahres zu planen. Ggf. wäre auch ein vorzeitiger Start
sinnvoll - etwa zum neuen Schuljahr 2013/14.
Eine politische Beratung und Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise
wird notwendig sein. Möglicherweise sind für die Sitzungsfolge im Juni diesen
Jahres hierfür entsprechende Beschlüsse anzustreben.
III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Förderung
der „Kommunalen Koordinierung“ erfolgt durch Personalkostenförderung nach den Vorgaben eines Erlasses des MAIS.
Voraussetzung ist die Bereitstellung bzw. Darstellung eigener
Personalkapazitäten für diesen Aufgabenbereich in Höhe der beantragten
Förderung. Maximal können hierüber vier Stellen (2+2) für die kommunale Koordinierung
eingerichtet werden. Für den Kreis Coesfeld wäre zunächst die Einrichtung einer
Stelle (0,5 + 0,5) für die Aufgabenwahrnehmung realistisch. Förderquelle
ist das ESF-Programm in NRW.
Die
Förderung von Instrumenten der Berufsorientierung durch das Land wird kurz- bis
mittelfristig nur noch über das „Neue Übergangsystem“ möglich sein. Der
Beitritt wäre insofern Voraussetzung für den weiteren Erhalt von Landesmitteln
für die Berufsorientierung. Es zeichnet sich ab, dass auch die Arbeitsagentur
ihre Förderung in der Berufsorientierung
an den Maßstäben des „Neuen Übergangssystems“ ausrichten wird.
Im
laufenden Kreishaushalt ist in der Produktgruppe 40.03 „Serviceleistungen“ für das Berufswahlorientierungsprojekt
„Berufsnavigator“ im Schuljahr 2013/14 ein Ausgabeansatz in Höhe von 120.000 €
eingestellt und mit Sperrvermerk versehen (siehe auch SV 8-0696 im ASKS am
10.09.12) Dabei sind Einnahmen aufgrund einer BA-Förderung (45.000 €) und von
Volksbank-Spenden (30.000 €) eingeplant. Im Falle der Umsetzung des „Neuen
Übergangssystems“, aber auch aufgrund eines möglichen Wegfalls der Förderung durch die Arbeitsagentur wären
hierzu ebenfalls Entscheidungen zu treffen.
IV. Alternativen
Der Beitritt zum „Neuen Übergangssystem“ ist nicht verpflichtend. Insofern besteht die Möglichkeit, sich nicht an der Landesinitiative zu beteiligen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Zunächst soll die fachliche Information und Diskussion des Themas im Fachausschuss ohne Beschlussvorschlag erfolgen. Die spätere, mögliche Entscheidung über die Beteiligung am „Neuen Übergangssystem“ wäre durch den Kreistag zu beschließen.