Beschlussvorschlag:
Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von Altmetallen sowie Elektroaltgeräten, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen, wird zugestimmt.
Der Übertragung der Aufgaben gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH wird zugestimmt.
Begründung:
I. - III.
Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH haben auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden in den letzten Jahren die Gestellung von Sammelbehältern für Altmetalle sowie für Elektroaltgeräte der unterschiedlichen Sammelgruppen (WEEE – Sammelgruppen s. Anlage 1) auf den Wertstoffhöfen sowie deren Abtransport im Rahmen der Beauftragung zur Verwertung vergeben. Um die wirtschaftlichen Vorteile bei der Verwertung von Metallen und Elektroaltgeräten zu nutzen, hat die WBC nach den Vorgaben des Elektrogesetzes eine entsprechende Optierung der Eigenverwertung vorgenommen. Die WBC hat dann auch die Erklärungen zu den Nachweispflichten über die Eigenverwertung gegenüber der gemeinsamen Stelle „Stiftung Elektro-Altgeräte-Register“ (EAR) nach den Vorschriften des Elektrogesetzes abzugeben. Seitens der EAR wird eine Optierung und Nachweisführung durch die einzelnen Städte und Gemeinden nicht akzeptiert.
Eine Delegation der Aufgabe „ Sammlung, Transport“, die im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden - als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger – liegt, war mit der bisherigen Praxis nicht verbunden. Um eine eindeutige Zuständigkeitsregelung zu erwirken, ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 2) vorgesehen, die einer Übertragung der Zuständigkeit i.S. v. § 5 Abs. 6 Landesabfallgesetz entspricht. Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgt eine Aufgabendelegation für die Sammlung und den Transport der v. g. Abfallstoffe auf den Kreis Coesfeld.
Der Kreis beabsichtigt, die Aufgabenwahrnehmung – das operative Geschäft - auf die Wirtschaftsbetriebe Coesfeld GmbH im Rahmen einer Drittbeauftragung zu übertragen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht ferner eine Option für die Sammlung von Elektrokleingeräten vor.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld abgestimmt und wird parallel in den jeweiligen Räten einer Beschlussfassung zugeführt.
Der mit den Städten und Gemeinden abgestimmte Vereinbarungstext ist der Bezirksregierung Münster zur Prüfung vorgelegt worden. Die Stellungnahme der Bezirksregierung Münster ist zwischenzeitlich eingegangen. Die vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen sind in dem beigefügten Entwurf übernommen worden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die sich aus der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ergebenden Aufwendungen sind der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft zu zuordnen und über Gebühren zu refinanzieren. Erlöse aus der Verwertung der Abfallstoffe werden den Städten und Gemeinden entsprechend dem jeweiligen Aufkommen erstattet.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Kreisordnung der Kreistag zuständig.
Anlagen:
WEEE- Sammelgruppen
Entwurf der öffentlich – rechtlichen Vereinbarung.