Betreff
Bericht über das Betriebsjahr 2012 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft
Vorlage
SV-8-0893
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Die Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2012 und die daraus folgenden Festsetzungen der Gebührensätze für die verschiedenen Leistungen der Abfallentsorgung können der SV-8-0523 entnommen werden. Der Kalkulation wird nachfolgend das Betriebsergebnis gegenübergestellt.

 

1.        Abfallmengen
Hinsichtlich der Abfallmengen wird auf die Abfallstatistik 2012 verwiesen, die in der Ausschusssitzung am 21.02.2013 verteilt wurde.

Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan 70.04 - Durchführung der Abfallentsorgung (krE) - zugeordnet sind und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen (Ziffern 7 bis 9). Unter Berücksichtigung der Abgrenzungsrechnung weist das Betriebsergebnis eine Überdeckung von 120.932 Euro aus. Gemessen am kalkulierten Gesamtaufwand bedeutet dies eine Abweichung von 1,15 %. Einzelheiten können der anliegenden Übersicht entnommen werden.

Die wesentlichen Abweichungen (> 50.000 €) von der Kalkulation sind nachstehend kurz erläutert:


a) Die kalkulierten Abfallmengen sind geringfügig unterschritten worden. Diese Mindermengen haben Mindereinnahmen bei den Benutzungsgebühren von rd. 74.921 € und auch geringere Entgeltzahlungen an die WBC GmbH zur Folge.

b) Die Zahlungen an die WBC GmbH sind insgesamt um rd. 209.000 Euro geringer ausgefallen. Diese Minderausgaben ergeben sich zum einen aus den genannten geringfügig geringeren Abfallmengen und zum anderen durch geringere Aufwendungen der WBC im Bereich der betrieblichen Aufwendungen.

 

c) Die Rekultivierungsrücklage wies einen Überschuss von 50.330,66 €. Dieser Überschuss wurde der kostenrechnenden Einrichtung zugeführt. Hierzu verweise ich auf die Sitzungsvorlage SV-8-0849.


Die Überdeckung von 120.932 Euro ist gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der zurzeit gültigen Fassung innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Entnahme für das Betriebsjahr 2013 beträgt die Summe der noch auszugleichenden Überdeckungen aus Vorjahren 788.077 Euro.


Anlage: Betriebsergebnis