Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende;
hier: Vorstellung des Projektes „Job-DIREKT"
Vorlage
SV-8-0896
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne –

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

 

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen (MAIS) hat im Jahr 2011 im Rahmen eines Modellprojektes alle in NRW mit der SGB II - Umsetzung beauftragten Grundsicherungsträger aufgefordert, neue Wege bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu erproben.

Sowohl die Lenkungsgruppe zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld als auch Leiterinnen und Leiter der Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld haben sich für eine Beteiligung an diesem Modellprojekt ausgesprochen. Gemeinsam mit einzelnen Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurde ein Rahmenkonzept erstellt, das dem MAIS vorgestellt worden ist. Daraufhin wurde der Kreis Coesfeld vom MAIS zur Teilnahme an dem Modellprojekt zugelassen. Im Zuge einer Sitzung der begleitenden Projektgruppe wurden die Eckpunkte für die konzeptionelle Umsetzung festgelegt. Mit dem Projekt unter dem Arbeitstitel „Job-DIREKT“ ist am 15.11.2011 in Dülmen begonnen worden.

 

Da bereits im ersten Jahr des Modellprojektes sowohl eine gute Integrationsquote in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch eine hohe Kundenakzeptanz gegenüber den bisherigen Angeboten erreicht werden konnte, hat das Jobcenter des Kreises Coesfeld sich dafür ausgesprochen, die Projektlaufzeit zunächst bis Dezember 2015 zu verlängern.

 

Mit dieser Laufzeitverlängerung ist ebenfalls die Aufstockung des Projektes um eine zusätzliche Mitarbeiterin auf nunmehr insgesamt 1,5 Stellen verbunden. Diese personelle Aufstockung ermöglicht es, sowohl eine zusätzliche Nachbetreuung der bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer anzubieten, als auch eine Öffnung des Projektes für eine weitere Zielgruppe, so bspw. die Gruppe der geringfügig beschäftigten Leistungsbezieherinnen und -bezieher vorzuhalten.

 

Die beiden Mitarbeiterinnen des Projektes werden über den Inhalt und den bisherigen Verlauf des Projektes, den aktuellen Stand sowie künftige Ideen und Planungen berichten und den Mitgliedern des Ausschusses für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

III. Alternativen

-keine -

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Kosten für die Umsetzung des Projektes „Job-DIREKT“ werden aus SGB II - Bundesmitteln finanziert.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.