Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
I. Problem
Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand 30.04.2013 zu berichten.
II. Lösung
Die Berichterstattung erfolgt wie in den letzten Finanzberichten auf Produktgruppenebene.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich auf Grund der Haushaltsentwicklung für die Gesamtergebnisrechnung eine voraussichtliche Verbesserung von 369.348 € abzeichnet.
Bei dem o. g. Betrag wurden bereits die Verbesserungen der folgenden Produktgruppen berücksichtigt/reduziert:
Bei der Verbesserung in der Produktgruppe
32.02 „Rettungsdienst (einschließlich Kostenrechnung)“ in Höhe von ca. 450.000
€ handelt es sich um Gebührenüberschüsse, die in den Folgejahren jedoch an den
Gebührenzahler zurück fließen müssen. Im Rahmen der Erstellung des
Jahresabschlusses 2013 müssen daher die Kostenüberdeckungen dem Sonderposten
für den Gebührenausgleich Rettungsdienst zugeführt werden.
Bei der Produktgruppe 51.02 „Hilfen in
Erziehungsangelegenheiten“ führen die Verbesserungen von ca. 1.250.000 € nach
den nunmehr geltenden Vorschriften des §56 Abs. 5 KrO NRW dazu, dass beim
Jahresabschluss 2013 in Höhe der Überdeckung ein entsprechender Betrag zu
passivieren ist.
Bei dem anliegenden Bericht ist zu berücksichtigen, dass es sich um den
Finanzbericht zum Stand 30.04.2013 handelt. Das Ergebnis der
Haushaltsentwicklung 2013, insbesondere im Bereich des Jugendamtes, kann
durchaus noch - von bisher nicht bekannten Ereignissen – negativ beeinflusst werden.
Weitere Details zur Entwicklung der einzelnen Budgets sind dem beigefügten Finanzbericht zu entnehmen. Abweichungen von wesentlicher Bedeutung (> 50.000 €) wurden von den Fachabteilungen entsprechend erläutert.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Produkthaushaltes prognostiziert werden.
Aufgrund der allgemeinen Finanzlage für 2013 hat der Kämmerer mit Verfügung vom 05.03.2013 zunächst nur 80 v. H. der konsumtiven Haushaltsermächtigungen des Haushaltsplanes 2013 zur Bewirtschaftung freigegeben. Ausgenommen sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen uneingeschränkt zu leisten sind. Diese Bewirtschaftungsbestimmung stellt keine haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne von § 24 GemHVO NRW dar.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse
des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016). Die
Zuständigkeit des Kreisausschusses / Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1
Buchst. g) KrO NRW.