Betreff
Bestellung einer Schriftführerin/eines stellv. Schriftführers für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses Kommunalwahl 2014
Vorlage
SV-8-0964
Aktenzeichen
01-15 72 02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Schriftführerin für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses Kommunalwahl 2014 wird Kreisamtfrau Sabrina Husmann bestellt.

Für den Fall der Verhinderung wird als Vertreter Kreisoberamtsrat Wolfgang Heuermann bestellt.

 

Begründung:

 

I.    - V.

 

Besondere Regelungen zur Bestellung einer/s Schriftführers/in bzw. stellv. Schriftführers treffen das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung nicht. Nach § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung. Entsprechend der Vorschriften der Kreisordnung (§ 37 KrO NRW) ist die Niederschrift vom Ausschussvorsitzenden (Wahlleiter bzw. sein Stellvertreter) und einem vom Wahlausschuss bestellten Schriftführer bzw. dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.