Betreff
Stand der Landschaftsplanung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0974
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-ohne-

 

(Kenntnisnahme)

Begründung:

 

I. - V.

 

 

Am 14.12.2011 hatte der Kreistag die Aufstellung der drei neuen Landschaftspläne Buldern, Lüdinghausen und Davensberg-Senden beschlossen sowie den Aufstellungsbeschluss für den bereits begonnenen Landschaftsplan Baumberge-Nord bekräftigt.

 

In der Zwischenzeit wurden eine Landschaftsplanerin und ein Landschaftsplaner mit Personalkostenförderung des Landes für drei Jahre eingestellt, die für alle vier Plangebiete technische Entwürfe angefertigt haben. Dafür wurden als Rahmenvorgabe der aktuelle Gebietsentwicklungsplan und der Entwurf des neuen Regionalplanes mit dem dazugehörigen Fachvorschlag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) herangezogen sowie die Daten des Landes-Biotopkatasters ausgewertet. Die Datenfülle wurde von den Mitarbeitern möglichst vor Ort verifiziert und durch eigene Erhebungen ergänzt. Als weitere Datenquelle wurden zahlreiche Gutachten zur Eingriffsregelung bzw. zum Artenschutz im Zusammenhang mit Bauprojekten ausgewertet. 

 

Die Planentwürfe wurden im Laufe des Jahres zunächst auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung den Vertretern von Landwirtschaftskammer und -verband, danach auch den Städten und Gemeinden, den hauptbetroffenen Grundbesitzern und den Naturschutzverbänden vorgestellt. Bei den Gesprächen wurden zahlreiche Hinweise aufgenommen und zum Teil in die Planung integriert. Ein wesentliches Ziel der Planerstellung besteht darin, kreisweit möglichst einheitliche Beurteilungsgrundlagen für Bauvorhaben im Außenbereich zu schaffen.

 

Die auf diese Weise entwickelten vier Landschaftsplan-Entwürfe enthalten in ihren Festsetzungskarten Schutzgebietsausweisungen (Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) in vergleichbarer Dichteverteilung wie die bestehenden Landschaftspläne im Kreis Coesfeld und im Münsterland.

 

Zurzeit werden Gebietsbeschreibungen für die verschiedenen Teilregionen und die textlichen Festsetzungen für die Schutzgebiete geschrieben und mit den Vertretern der Land- und Forstwirtschaft auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung abgestimmt.

 

Die Terminplanung sieht vor, dass im Herbst / Winter 2013 die Planinhalte bei Bürgerversammlungen in den jeweiligen Plangebieten einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Offenlage der dann fertigen Planentwürfe ist für Frühjahr / Sommer 2014 vorgesehen, so dass die Offenlegungsbeschlüsse durch den Kreistag Anfang 2014 gefasst werden können.