Betreff
Bildung einer Einigungsstelle
Vorlage
SV-7-0039
Aktenzeichen
11 13 10
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird

   

Herr Christoph Kossin, Coesfeld,

zum Vorsitzenden

und

Herr Wolfgang Janzen, Coesfeld,

zum Stellvertreter des Vorsitzenden

 

    der Einigungsstelle beim Kreis Coesfeld bestellt.

 

2. Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird die Zahl der Beisitzer (m/w) auf zwölf festgesetzt,                

    von denen je sechs durch den Kreistag und den Personalrat bestellt werden.   

 

3. Der Kreistag bestellt folgende Beisitzer:

 

            3.1   _______________________________

           

3.2      _______________________________

 

3.3      ­­­­­­­­­­­_______________________________

 

3.4      _______________________________

 

3.5      _______________________________

 

3.6      _______________________________

Begründung:

I.   Problem

Die Wahlperiode des bisherigen Personalrates der Kreisverwaltung Coesfeld endete mit Ablauf des 30.06.2004. Damit erlosch auch die Existenz der Einigungsstelle. Am 25.05.2004 wählten die Beschäftigten der Kreisverwaltung Coesfeld einen neuen Personalrat, dessen Wahlperiode am 01.07.2004 begann. Gemäß § 67 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) ist für die Amtszeit des Personalrats, die bis zum 30.06.2008 dauert, eine neue Einigungsstelle zu bilden.

II.  Lösung

Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich die oberste Dienstbehörde und der Personalrat zu einigen. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden je zur Hälfte von der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung bestellt.

 

Im Einvernehmen mit dem Personalrat schlage ich vor,

            - Herrn Christoph Kossin zum Vorsitzenden und

            - Herrn Wolfgang Janzen zum Stellvertreter des Vorsitzenden

der Einigungsstelle bei der Kreisverwaltung Coesfeld zu bestellen.

 

Darüber hinaus schlage ich im Einvernehmen mit dem Personalrat vor, die Zahl der Beisitzer (m/w) wie bisher auf insgesamt zwölf festzusetzen, von denen je sechs durch den Kreistag und den Personalrat bestellt werden. Falls diesem Vorschlag gefolgt wird, möge der Kreistag aus seiner Mitte sechs Beisitzer (m/w) benennen.

 

Bei den vom Personalrat benannten Beisitzern handelt es sich ausschließlich um Personen, die bei den Kreisverwaltungen Borken, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf beschäftigt sind und dort als Personalratsmitglieder fungieren bzw. diese Funktion langjährig inne gehabt haben.  

 

Anmerkung: Professoren gelten nicht als Beschäftigte im Sinne des § 5 Absatz 5 LPVG NW und sind damit nicht in die Einigungsstelle wählbar.

III. Alternativen

Keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Mitgliedschaft in der Einigungsstelle ist ein Ehrenamt, für dessen Ausübung keine Vergütung oder Entschädigung gewährt wird. Die durch die Tätigkeit der Einigungsstelle entstehenden Kosten trägt die Dienststelle. Die Einigungsstelle tritt jedoch nicht regelmäßig, sondern ausschließlich anlassbezogen zusammen. Dem Vorsitzenden kann nach § 67 LPVG NW eine Entschädigung für Zeitaufwand gezahlt werden.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist gemäß § 67 LPVG NW i.V.m. § 3 des Landesbeamtengesetzes NW der Kreistag als oberste Dienstbehörde zuständig.