Betreff
Haushalt 2014; hier: Entwurf Budget 02: Sozialhilfe, Jobcenter, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit Produktbereiche 50 - Sozialhilfe, Jobcenter 53 - Gesundheitsamt
Vorlage
SV-8-1013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltes 2014 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Sozialhilfe, Jobcenter) und 53 (Gesundheitsamt) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Begründung:

 

 

I.    Problem

 

      Der Entwurf des Haushaltes 2014 wird am 13.11.2013 in den Kreistag eingebracht und von dort ggf. zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen werden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkosten zu verteilen sind.

 

 

II.   Lösung

 

      1. Vorbemerkung

      Nach dem Entwurf des Haushaltes 2014 schließt der Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Jobcenter - mit einem

 

      Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt              29.973.127 € ab.

      Das sind                                                                   1.331.182 € mehr als in 2013.

 

      Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass fast alle Leistungen des Budgets im Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Jobcenter - aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

     

      Der Produktbereich 53 – Gesundheitsamt – schließt mit einem

 

      Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt              2.750.412 € ab.

      Das sind                                                                   220.398 € mehr als in 2013.

 

      Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.

     

 

      2. Hinweise

      Aufgrund der Organisationsverfügung des Landrats vom 04.10.2013 wurden die bisherigen Abteilungen 50.1 bis 50.3 zusammengefasst und bilden ab dem 01.01.2014 die Abteilung 50. Innerhalb der Abteilung 50 entsteht eine neue Fachdienst- und Produktstruktur. Dies hat zur Folge, dass die Kontenansätze der neuen Produkte mit denen der Produkte der Vorjahre nicht mehr vergleichbar sind.

 

      Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung der Ertrags- und Aufwandsentwicklung in 2013 sowie aller bekannten Daten und Fakten ermittelt worden.

      Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit hinzuweisen, Ertrag und Aufwand im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus zu ermitteln.

     

      Denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2013 haben bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Ertrag und Aufwand mit sich bringen können.

     

 

      3. Budgetrahmen

      3.1 Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Jobcenter

      Der Entwurf des Haushaltes 2014 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 – Sozialhilfe, Jobcenter – im Teilergebnisplan

     

      Aufwendungen in Höhe von                                                         89.419.290 €,

      Erträge in Höhe von                                                                      59.446.163 € und somit einen

      Zuschussbedarf in Höhe von                                                        29.973.127 € (aufgerundet).

     

      Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die neuen Produktgruppen auf:

     

 

vorläufiges

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

50.10 – Finanzen

 

 

-2.484.959 €

50.20 – Ambulante Leistungen

 

 

-6.221.218 €

50.30 – Stationäre Leistungen

 

 

-13.799.481 €

50.40 – Jobcenter

 

 

-7.467.469 €

50 – Sozialhilfe, Jobcenter

 

 

-29.973.127 €

     

      Aufgrund der neuen Produktstruktur ist eine Vergleichbarkeit mit den Beträgen der Produktgruppen der Vorjahre nicht mehr gegeben. Der Produktbereich hingegen umfasst dasselbe Aufgabengebiet wie in den Vorjahren und bietet eine Vergleichsgrundlage. Hier hat sich lediglich die Bezeichnung von „50 – Arbeit und Soziales“ (s. u.) in „50 – Sozialhilfe, Jobcenter“ (s. o.) geändert. Die Gesamtsummen und deren Zusammensetzung der Vorjahre wird daher in der folgenden Tabelle dargestellt:

     

 

vorläufiges

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

50.01 – Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leist.

- 6.301.404 €

- 4.079.416 €

 

50.02 – Hilfe in besonderen Lebens-lagen

- 16.921.400 €

- 18.644.150 €

 

50.03 – Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

- 6.208.887 €

- 5.918.379 €

 

50 – Arbeit und Soziales

- 29.431.691 €

- 28.641.945 €

 

     

     

      3.1.1. Hinweise zu einzelnen Produktgruppen nach der neuen Produktstruktur

      3.1.1.1 Produktgruppe 50.10 -   Finanzen

      Diese Produktgruppe umfasst im Wesentlichen die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb und innerhalb von Einrichtungen, die Krankenhilfe nach dem SGB XII sowie sonstige Förderleistungen.

     

      Sie enthält u. a. die Beteiligung des Bundes an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hier erstattet der Bund ab 2014 100 % der Nettoaufwendungen des laufenden Jahres. Die erhöhten Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – jeweils bedingt durch Fallzahlsteigerungen - werden somit vollständig ausgeglichen.

      Für 2013 hat der Bund nur 75 % der Nettoaufwendungen des laufenden Jahres erstattet. Im Vergleich zum Ansatz des Vorjahres wird hier eine Ertragsverbesserung von ca. 2,5 Mio. € kalkuliert.

 

      Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.10 des Haushalts 2014 verwiesen.

 

 

       3.1.1.2 Produktgruppe 50.20 -  Ambulante Leistungen

       Die neue Produktgruppe 50.20 enthält im Wesentlichen die Aufwendungen für Leistungen der ambulanten Pflege sowie der Eingliederungshilfe für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Auswirkungen spielen die übrigen Bereiche innerhalb der Produktgruppe (z.B. die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf, die Pflege-/Wohnberatung, Heimaufsicht, BAföG) eher eine untergeordnete Rolle, da hier zu Lasten des Kreises überwiegend nur Personal- und Sachkosten anfallen.

      

       Die Aufwendungen im Bereich der ambulanten Pflege belaufen sich insgesamt auf rd. 1,2 Mio. € und sind damit gegenüber dem Vorjahresansatz mit knapp 3 % leicht steigend. Die fortschreitende Tendenz steigender Fallzahlen beruht im Bereich der Pflege insgesamt auf der demographischen Entwicklung. Deutlicher ist der Anstieg im Bereich der Investitionskostenförderung nach dem PfG NW (Förderung ambulanter Pflegedienst/bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss). Hier ist entsprechend dem Trend vergangener Jahre mit einem Anstieg von etwa 10 % auf insgesamt ca. 1,5 Mio. € geplant worden.

      

       Insgesamt wird im Bereich der ambulanten Pflege gegenüber dem Vorjahresansatz mit einer Verschlechterung des Ergebnisses um etwa 240.000 € gerechnet.

      

       Im Bereich der Eingliederungshilfe wird der Ansatz der Aufwendungen mit einem Gesamtvolumen von etwa 2,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahresansatz insgesamt um knapp 270.000 € gesenkt. Die Ansatzreduzierung beruht ausschließlich auf Einsparungen im Bereich der heilpädagogischen Frühförderung. Gemeinsam mit den Leistungsanbietern der Frühförderung waren seinerzeit verschiedene Maßnahmen zur Steuerung eingeleitet worden, die sich weiterhin positiv auf den Haushalt auswirken. Im Haushaltsjahr 2013 bleiben die Aufwendungen voraussichtlich deutlich unterhalb des Ansatzes, der seinerzeit nach den Budgetvereinbarungen mit den Leistungsanbietern gebildet wurde. Für die Zukunft zeichnet sich aktuell wieder ein Trend steigender Fallzahlen und Aufwendungen ab, der auch mit erhöhten Vergütungssätzen einhergeht.

      

       In den übrigen Bereichen der Eingliederungshilfe sind insgesamt steigende Fallzahlen zu verzeichnen. Hervorzuheben sind hier die Leistungen für Integrationshelfer an Schulen. Der Ansatz für Leistungen zur Schulbildung wurde gegenüber dem Vorjahr mit 40.000 € um ca. 4,7 % erhöht. Insbesondere die Auswirkungen des erwarteten Rechtsanspruchs auf Beschulung im gemeinsamen Unterricht (Inklusion) sind zurzeit nicht absehbar und stellen ein Risiko in der Planung dar. Auch sind noch Fragen der Konnexität in diesem Zusammenhang bislang nicht abschließend geklärt.

      

 

       3.1.1.3 Produktgruppe 50.30 -  Stationäre Leistungen (ohne 4. Kap. SGB XII)

       Der Anstieg der Fallzahlen der Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen wird sich aufgrund der demographischen Entwicklung auch im Jahr 2014 fortsetzen. Erhielten im Jahr 2009 im Jahresdurchschnitt noch rd. 530 Personen Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, so geht die Hochrechnung für 2013 bis zum Jahresende von über 630 leistungsberechtigten Personen aus.

       Aufgrund der Anpassung der Vergütungssätze der Pflegeeinrichtungen werden neben den Fallzahlen auch die durchschnittlichen Kosten je Leistungsempfänger/-in weiter steigen.

       Die Aufwendungen für das Pflegewohngeld, die Investitionskostenförderung für die stationären Pflegeeinrichtungen, sind ebenfalls weiter steigend. Für das Jahr 2013 wird bis zum Jahresende mit voraussichtlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 6.050.000 € gerechnet. Dann würde der Ansatz für das Jahr 2013 um rd. 350.000 € überschritten. Für das Jahr 2014 wird entsprechend der Entwicklung der vergangenen Jahre von weiter steigenden Fallzahlen sowie steigenden Investitionsaufwendungen der Pflegeeinrichtungen ausgegangen. Im Jahr 2009 wurde noch für durchschnittlich rd. 680 Personen Pflegewohngeld gewährt. In der Hochrechnung wird bis zum Ende des Jahres 2013 von voraussichtlich rd. 880 Personen und für das Jahr 2014 von rd. 925 Personen ausgegangen, für die ein Anspruch auf Pflegewohngeld besteht. 

      

       Etwaige Auswirkungen der geplanten Neuregelung der Investitionskostenförderung für stationäre Pflegeeinrichtungen bleiben abzuwarten und stellen ein Risiko in der Planung dar.

      

      

       3.1.1.4 Produktgruppe 50.40 - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

       Die Produktgruppe ist identisch mit der Produktgruppe 50.03 des Vorjahres. Sie umfasst auf der Aufwandsseite u.a. die Regelleistungen, die Kosten der Unterkunft und die einmaligen Leistungen. Demgegenüber stehen auf der Ertragsseite vor allem Erstattungen des Bundes, des Landes, Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Einnahmen aus Unterhalt.

       Darüber hinaus beinhaltet die Produktgruppe die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten in Arbeit. Kostenträger für die berufliche Integration ist der Bund, für die soziale Integration der Kreis.

       Ebenso ist das Bildungs- und Teilhabepaket enthalten.

      

       Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres der Produktgruppe 50.03 weist die Produktgruppe 50.40 insgesamt eine Abweichung i.H.v. 1.549.090 € aus.

      

Der Budgetunterschied zwischen den Jahren 2013 und 2014 ergibt sich insbesondere aus der Veränderung des 50 %-Anteils an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, der gemäß dem Vertrag mit den Städten und Gemeinden über die Kreisumlage abgerechnet wird. Hinzu kommen Veränderungen im Bereich Bildung und Teilhabe sowie beim Verwaltungskostenbudget.

      

       Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften leicht steigend ist. Dies zeigt die tatsächliche Entwicklung des Jahres 2013. Erhielten im Januar 2013 noch 4.269 Bedarfsgemeinschaften Leistungen, waren es im Mai 2013 (T-3 Daten) 4.417. Entsprechend der T-3 Daten liegt die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften in 2013 bei 4.360. Nimmt man die Zahlen bis einschließlich September 2013 (T-0 Daten für die Monate Juni bis September), liegt die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 4.433. Unter Beachtung der bevorstehenden Wintermonate wird davon ausgegangen, dass sich der Trend im 4. Quartal 2013 fortsetzen wird. Für das neue Jahr bestehen jedoch gute Konjunkturprognosen. Insgesamt werden daher die Aufwendungen bei den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung für 2014, auf der Grundlage einer durchschnittlichen Fallzahl von 4.400, mit insgesamt 19,3 Mio. € kalkuliert. Die weitere Entwicklung der kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung der Arbeitslosengeld II-Empfänger wird in den nächsten Monaten aufmerksam beobachtet.

      

       Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Jahre 2014 wird – abweichend zum Vorjahr (35,8 %) – nur noch 31 % betragen.

       Die Reduzierung ergibt sich daraus, dass zur Finanzierung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabebereichs anstelle der 9,4 Prozentpunkte im Jahre 2013 für 2014 nur noch insgesamt 4,6 Prozentpunkte zur Verfügung gestellt werden. Davon entfallen 1,2 Prozentpunkte auf den Verwaltungskosten- und 3,4 Prozentpunkte auf den Leistungsbereich. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Bundesbeteiligung für „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ von 5,4 Prozentpunkten auf 3,4 gesenkt.

       Für „Hortkinder / Schulsozialarbeiter“ wird im Jahre 2014 überhaupt keine Bundesbeteiligung mehr gewährt. In 2013 beträgt sie noch 2,8 Prozentpunkte.

 

       Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden seit dem 01.01.2011 erbracht.

       Gem. § 46 Abs. 7 SGB II ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, die Quote für die Sachleistungen von 5,4 Prozentpunkten erstmals im Jahre 2013 durch Rechtsverordnung für das Folgejahr festzulegen und für das laufende Jahr rückwirkend anzupassen.

       Im Rahmen dieser Revision wurde festgestellt, dass im Jahre 2012 bundesweit deutlich weniger Ausgaben getätigt wurden, als Bundesmittel zugewiesen worden sind. Das führte zur oben dargestellt Reduzierung der Quote auf 3,4 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen. Die Bundesquote beträgt 3,1 Prozentpunkte.

       Derzeit leitet das Land Nordrhein-Westfalen diese Mittel pauschal über die erhöhten Kosten der Unterkunft und Heizung an die kreisfreien Städte und Kreise weiter. Daraus ergibt sich teilweise eine ungerechte Verteilung auf kommunaler Ebene. Kommunen, wie der Kreis Coesfeld, die in den Jahren 2012 und 2013 eine hohe Ausschöpfung der Mittel für Bildung und Teilhabe erreichen und mit den tatsächlichen Ausgaben höher lagen/liegen als die Mittel, die sich nach der pauschale Beteiligungsquote rechnerisch ergeben, haben erhebliche finanzielle Nachteile. Obwohl der Kreis im Jahre 2014 erhöhte Zuschüsse für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes wegen der steigenden Kosten der Unterkunft erhalten wird, muss der Kreis Coesfeld trotzdem noch ca. 375.000 € aus kommunalen Mittel zuzahlen.  

       Diese Zuzahlung könnte abgewendet werden, wenn derzeitige Bemühungen der CDU-Fraktion, landesgesetzlich eine kommunal differenzierte Abrechnung dieser Mittel zu erreichen, Erfolg haben würden.

 

       Hinzu kommt, dass es zwischen dem Bund und den Ländern unterschiedliche Auffassungen über die Anwendungszeit der o. g. Revision gibt. Während die Länder der Meinung sind, die Revision könne erst ab 2013 gelten, ist der Bund der Auffassung, dass sie bereits für das Jahr 2012 anzuwenden ist. Dies wollte der Bund dann durch die „Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 – BBFestV 2013“ regeln. Der Bundesrat stimmte der Verordnung nur mit der Maßgabe zu, die Regelung bezüglich des Ausgleichs der Mehr-/ Minderausgaben für das Jahr 2012 zu streichen. Die Verordnung ist dann in Kraft getreten. Mit Schreiben vom 16.10.2013 hat das MAIS NRW darüber informiert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Länder unerwartet aufgefordert hat, im Rahmen des nächsten Mittelabrufs der Bundesbeteiligung auch eine Spitzabrechnung der Ausgaben für Bildung und Teilhabe für das Jahr 2012 vorzunehmen. Es stützt seine Ansprüche unmittelbar auf § 46 Abs. 6 und 7 SGB II und ist der Auffassung, die ursprünglich vorgesehene Regelung in der vorn genannten Verordnung – wäre sie aufgenommen worden - hätte lediglich deklaratorischen Charakter gehabt. Das MAIS prüft derzeit etwaige Rechtsschritte gegen das Vorgehen des Bundes und sieht für den geforderten Ausgleich keine Rechtsgrundlage.

      

       Es ist davon auszugehen, dass der Bund seine Auffassung noch in 2013 faktisch durchsetzen wird. Der Kreis Coesfeld hätte für das Jahr 2012 eine Rückzahlungspflicht von ca. 320.000 €, was zu einer entsprechenden Mehrbelastung im Jahre 2013 führt. Zur Deckung dieses Betrages steht aus Rückstellungen noch ein Betrag von ca. 100.000 € zur Verfügung, so dass es für 2013 bei einer Unterdeckung von ca. 220.000 € verbleiben würde.

 

       Bezüglich der Bundesbeteiligung für Hortkinder/Schulsozialarbeit war bereits im Zusammenhang mit der SGB II-Reform zum 01.01.2011 geregelt, dass die Bundesbeteiligung hierfür mit dem 31.12.2013 auslaufen wird. Für eine ab 2014 kommunalseitig selbstfinanzierte Fortführung dieser Aufgabe stehen Kreismittel nicht zur Verfügung. Das Land NRW sowie die kommunalen Spitzenverbände haben eine Weiterführung der Finanzierung für Schulsozialarbeit durch den Bund gefordert. Auch hier wird aufgrund der Bundestagswahl eine Entscheidung erst im 1. Quartal 2014 erwartet.

 

       Für den Bereich der beruflichen Eingliederung ist die Höhe der Bundesmittel zurzeit noch nicht bekannt. Unter Hinweis auf die Bundestagswahl ist auch hier erst im Februar 2014 mit genauen Zahlen zu rechnen. Es wird erwartet, dass der Bund Mittel in vergleichbarer Höhe wie im Vorjahr (ca. 3,84 Mio. €) bereitstellen wird. Zu erwarten sind jedoch geringe Kürzungen im Bereich der Sonderprogramme (§16e SGB II; 50Plus), so dass für 2014 mit einem Betrag von ca. 3,73 Mio. € kalkuliert wird. Unabhängig davon, kann nur der Betrag ausgegeben werden, den der Bund tatsächlich zur Verfügung stellen wird. Im Übrigen verweise ich auf die Sitzungsvorlage 8 - 1003.

 

       Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.40 des Haushalts 2014 verwiesen.

      

 

      3.2 Produktbereich 53 – Gesundheitsamt

      Der Entwurf des Haushaltes 2014 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 53 – Gesundheitsamt – im Teilergebnisplan

     

      Aufwendungen in Höhe                                                    4.019.715 €,

      Erträge in Höhe von                                                          1.269.303 € und somit einen

      Zuschussbedarf in Höhe von                                            2.750.412 €.

     

      Die Produktgruppen des Gesundheitsamtes werden ab dem Haushaltsjahr 2014 in strikter Anlehnung an die Aufbauorganisation neu zugeschnitten. Ein Vergleich von Ergebnis 2012, Ansatz 2013 und Ansatz 2014 ist somit unmittelbar ausschließlich auf der Ebene des Produktbereichs möglich (vgl. jeweils letzte Zeile in den beiden nachfolgenden Übersichten).

     

      Übersicht der Produktgruppenstruktur bis zum Haushaltsjahr 2013

       

 Produktgruppenstruktur bis 2013

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

           Produktbereich

 

53.01 -   Kommunale Gesundheitskoordination und –planung

-115.941 €

-122.268 €

--

53.02 -   Gesundheitsförderung und -hilfe

-1.850.262 €

-1.868.389 €

--

53.03 -   Gesundheitsschutz/ Medizinalaufsicht

-376.862 €

-392.468 €

--

53.04 -   Schwerbehindertenrecht

15.740 €

-71.567 €

--

53.05 -   Gutachtliche Aufgaben

-39.104 €

-75.322 €

--

      53 - Untere Gesundheitsbehörde

-2.366.429 €

-2.530.014 €

--

 

      Übersicht der Produktgruppenstruktur ab dem Haushaltsjahr 2014

     

 Produktgruppenstruktur ab 2014

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

           Produktbereich

 

53.10 –  Amtsärztlicher Dienst

0 €

0 €

-84.553 €

53.20 –  Gesundheitsförderung / - hilfe

0 €

0 €

-697.518 €

53.30 –  Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

0 €

0 €

-797.873 €

53.40 – Gesundheitsschutz

0 €

0 €

-348.873 €

53.50 – Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und –planung

0 €

0 €

-821.595 €

      53 – Gesundheitsamt

0 €

0 €

-2.750.412 €

      

Nachstehende Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die ab dem Haushaltsjahr 2014 neu gültige Produktgruppenstruktur.

 

3.2.1 Hinweise zu den einzelnen Produktgruppen nach der neuen Produktstruktur

3.2.1.1 Produktgruppe 53.10 - Amtsärztlicher Dienst

      In der Produktgruppe 53.10 (= Fachdienst 1) sind schwerpunktmäßig Aufwendungen und Erträge nachgewiesen, die im Zusammenhang mit der Erstellung von amtsärztlichen (z.B. zur Prüfung der Dienstfähigkeit bei Beamten) und sonstigen Gutachten stehen. Als größte Ertragsquelle haben sich in den vergangenen Jahren die Verwaltungsgebühren für durchgeführte Leichenschauen bei Feuerbestattungen herausgebildet. Speziell in diesem Bereich wird gegenüber dem Ansatz des Vorjahres mit einer Verbesserung von rund 18.000 € gerechnet.

 

      3.2.1.2 Produktgruppe 53.20 - Gesundheitsförderung / - hilfe

      In dieser Produktgruppe werden die Leistungen des Kinder- und Jugendärztlichen bzw. Jugendzahnärztlichen Dienstes (= Fachdienst 2) dargestellt. Die Leistungen kommen im Besonderen den Städten und Gemeinden als Schulträgern (z.B. im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen) und anderen Abteilungen der Kreisverwaltung (z.B. Abteilung 50 im Bereich der Eingliederungshilfe oder Frühförderung) zu Gute. Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben. Um im interkommunalen Vergleich Finanzdaten zu haben, werden die erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung von Personal-, Sach- und Gemeinkostenanteilen monetär bewertet. Die Entwicklung dieser Leistungsbeziehungen wird seit dem 31.08.2013 in den Finanzberichten der Kreisverwaltung Coesfeld abgebildet. Für das Jahr 2013 wurde zuletzt  ein Gesamtvolumen von rund 380.000 € prognostiziert. Eine vergleichbare Größenordnung wird auch für das Jahr 2014 angenommen.

 

      3.2.1.3 Produktgruppe 53.30 – Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

      In dieser Produktgruppe bilden die Leistungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes (= Fachdienst 3) den Schwerpunkt. Auch in diesem Fachdienst werden jedenfalls teilweise Leistungen für andere Abteilungen der Kreisverwaltung erbracht (z.B. nichtärztliche Stellungnahmen für die Betreuungsbehörde, d.h. die Abteilung 51 / nichtärztliche Stellungnahmen im Bereich Hilfe zur Pflege / Eingliederungshilfe, d.h. die Abteilung 50). Insoweit wird auch hier über diese monetären Leistungsbeziehungen berichtet. Für das Haushaltsjahr 2013 kann davon ausgegangen werden, dass die abteilungsübergreifenden Leistungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes mit rund 90.000 € zu bewerten sein werden. Im kommenden Haushaltsjahr wird sich diese Entwicklung gravierend verstärken. Auslöser ist das ab dem 01.07.2014 in Kraft tretende Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörden. Hintergrund dieser neuen Regelung ist der Umstand, dass die Zahl der gesetzlichen Betreuungen nach §§ 1896 ff. BGB seit Jahren kontinuierlich steigt und zukünftig im Vorfeld der Gerichtsentscheidung („richterlicher Beschluss“) nach alternativen Hilfsmöglichkeiten gesucht und diese auch vermittelt werden müssen.

      Diese Aufgabe müssen in allen Betreuungsverfahren zukünftig die Betreuungsbehörden übernehmen. Die Art und Weise der Beteiligung im Einzelfall bedarf noch der abschließenden Klärung mit den Betreuungsgerichten. Nach der bis zum 30.06.2014 gültigen Rechtslage steht es den Betreuungsgerichten frei, selbst zu entscheiden, in welchen Fällen sie eine Sachverhaltsklärung durch die Betreuungsbehörde für notwendig erachten.

 

      3.2.1.4 Produktgruppe 53.40 – Gesundheitsschutz

      In der Produktgruppe 53.40 (= Fachdienst 4) sind etwa die Aufwendungen für Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B. Information, Beratung und Aufklärung über Infektionskrankheiten) oder nach der Trinkwasserverordnung (z.B. Prüfung der Wasserqualität von Eigenwasserversorgungsanlagen) nachgewiesen.

 

      3.2.1.5 Produktgruppe 53.50 - Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung

      In der Produktgruppe 53.50 (= Fachdienst 5) sind die Aufwendungen berücksichtigt, die im Zusammenhang  mit der Bearbeitung von Feststellungsanträgen nach dem Schwerbehindertenrecht (Höhe des Grades der Behinderung / Feststellung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, z.B. Merkzeichen „G“ – erhebliche Gehbehinderung -) entstehen. Eine wesentliche Rolle spielen hier nicht zu vermeidende Beweiserhebungskosten (z.B. für die Anforderung von Befundberichten der behandelnden Ärzte), um den medizinischen Sachverhalt sachgerecht beurteilen zu können.

      Im Weiteren werden in der Produktgruppe 53.50 u.a. wesentliche Transferaufwendungen des Gesundheitsamtes ausgewiesen. Zu erwähnen sind hier etwa der Kreiszuschuss für die Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung oder auch der Kreiszuschuss für die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch Kranke / Behinderte. Diese Leistungen wurden auf der Grundlage gesonderter Kreistagsbeschlüsse vertraglich fixiert.

 

 

      4. Hinweise

      Darüber hinaus liegt ein Antrag vor, der den freiwilligen Bereich betrifft. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige soziale Leistung, welche die Kreisumlage noch zusätzlich belasten würden. Der beantragte Zuschuss ist nicht in die Haushaltsplanung 2014 eingeflossen und somit ggfls. zusätzlich in den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 aufzunehmen.

 

Antrag auf Förderung des Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld

Das "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld" des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 04.10.2013 die Förderung eines sog. "Selbsthilfe-Büros (Typ II)" (0,5 Vollzeitstelle) mit einem Zuschuss in Höhe von 27.900 € pro Jahr beantragt, um seine bisherigen Angebote und Leistungen im Kreis Coesfeld in Ausstattung, Umfang und Inhalt zu erweitern.

     

Der Paritätische Wohlfahrtsverband betreibt seit November 2007 ein sog. "Selbsthilfe-Büro (Typ I)" zur Unterstützung der Selbsthilfe und ihrer Gruppen im Kreis Coesfeld. Das bestehende "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld" mit Sitz in Coesfeld ist der Selbsthilfe-Kontaktstelle in Münster angegliedert und wird den Angaben nach durch Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen und durch Eigenleistungen des Trägers finanziert.

     

Der aktuelle Antrag des Selbsthilfe-Büros ist als Anlage beigefügt. Danach konnten Bekanntheit und Inanspruchnahme des Selbsthilfe-Büros und seine Zusammenarbeit mit Multiplikatoren weiter gesteigert werden. Zudem soll das Büro maßgeblich dazu beigetragen haben, dass Selbsthilfe-Potentiale in der Bevölkerung aktiviert, Menschen der Zugang zu Selbsthilfegruppen erleichtert und die „Arbeitsbedingungen“ bestehender Selbsthilfegruppen verbessert wurden.

 

Ein entsprechender Förderantrag ist von der Kreisgruppe Coesfeld des Trägers bereits zum Haushaltsjahr 2011 gestellt und vom Kreistag abgelehnt worden (s. SV-8-0338). Bei einer Zustimmung würde es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises Coesfeld handeln.

 

 

 

III.  Alternativen

 

      Keine

 

 

IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

      Keine

 

 

V.   Zuständigkeit für die Entscheidung

 

      Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung der Produktbereiche 50 (Sozialhilfe, Jobcenter) und 53 (Gesundheitsamt) sowie der jeweiligen Produktstandards zuständig.

 

 

Anlage:          Antrag auf Förderung des Selbsthilfe-Büros des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld