Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren
Vorlage
SV-8-1014
Aktenzeichen
32 38.90.00
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76 Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.

Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2013. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2014 entstehenden Aufwand entsprechen.

 

II.  Lösung

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2013 über das hochgerechnete  Betriebsergebnis 2013 zum Kalkulationsjahr 2014 stellt sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:

 

 

Kalkulation 2013

Prognose BE 2013

Kalkulation 2014

Personalkosten

   6.316.384 €

   6.444.230 €

   6.660.017 €

Kalkulatorische Kosten

      837.382 €

      852.396 €

      954.960 €

Sachkosten Vertragspartner

   1.002.361 €

   1.019.620 €

   1.084.587 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

   1.500.729 €

   1.661.613 €

   1.753.566 €

Summen:

   9.656.856 €

   9.977.859 €

 10.453.130 €

 

Für das Jahr 2013 wurde ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von –119.444,66 € ermittelt (s. Anlage 3). Zu dieser Hochrechnung führten höhere Kosten, besonders beim Sachaufwand. Die  gestiegenen Gebühreneinnahmen in der Notfallrettung durch mehr Einsätze als kalkuliert erreichten nicht den Betrag des Mehraufwands. Im Krankentransport steigen die Einsatzzahlen nun wieder, führen jedoch nicht zu Mehreinnahmen, da dies einkalkuliert war (vgl. Anlage 4).

 

Die Gründe für die  Erhöhung des Aufwandes im Jahre 2013 gegenüber der Kalkulation ergeben sich beim Personal aus in der Höhe nicht kalkulierten Überstundenauszahlungen und zusätzlichem Personal für den Rettungsdienst der Stadt Dülmen. Die Sachkostensteigerungen entstehen durch erhöhte Kosten für Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung für Rettungswachen und Leitstelle, Kostensteigerungen zur Instandhaltung Überholung von Einrichtungen und technischen Anlagen, besonders den Desinfektionseinrichtungen und gestiegene Versicherungsprämien.

 

Die Begründung für den 2014 weiter steigenden Aufwand im Vergleich zum hochgerechneten Betriebsergebnis 2013 liegt bei Personal- und Sachkostensteigerungen, wobei die Personalkosten anteilig geringer ansteigen. Die Steigerung von über 200.000 € gegenüber der Prognose 2013 enthält etwa 40.000 € für 1,5 zusätzliche Stellen im Rettungsdienst der Stadt Dülmen, die im Juli 2013 von den Kostenträgern genehmigt wurden und nun für das volle Jahr anfallen. 84.000 € werden für Maßnahmen zur Sicherung der Ausbildung von Rettungsassistenten während der Übergangsphase zum Notfallsanitätergesetz bereitgestellt, welches nach einer Übergangsphase in 2014 zum 01.01.2015 das Rettungsassistentengesetz vollständig ersetzt. Gleichzeitig sollen 12.000 € für die Ausbildung von vier Notfallsanitätern zur Verfügung stehen. Maßnahmen zur Fortbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern sollen möglichst bald beginnen, Kosten können wegen der ausstehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung jedoch aktuell noch nicht beziffert werden. Weitere ca. 80.000 € Mehrkosten ergeben sich aus Tarifsteigerungen und Mehrkosten für Entwicklungsstufen nach TVöD der durchschnittlich eher jungen Mitarbeiter.

 

Sachkostensteigerung von etwa 260.000 € ergeben sich aus vielen Einzelpositionen. Gut 30.000 € zusätzlich müssen für Prämien der Fahrzeugversicherungen aufgewandt werden, ca. 20.000 € werden für Schutzkleidung für Personal der Spitzenabdeckung und oft wechselnde Notärzte mehr benötigt und ca. 15.000 € fallen für zusätzliche Fortbildungen an. Für Verbrauchsmittel und Sanitätsmaterial werden gegenüber 2013 15.000 € zusätzlich benötigt wegen steigender Einsatzzahlen und des Wechsels auf Einmalmaterialien. Etwa 50.000 € zusätzlich fallen an für Tarifsteigerungen bei der Notarztvergütung und zusätzliche Mehreinsätze der Reservenotärzte. Diese werden immer dann alarmiert, wenn die Notärzte der vorhandenen vier Standorte nicht oder nur mit unzumutbar langem Anfahrtsweg verfügbar sind. Schließlich steigen die kalkulatorischen Kosten wegen der Inbetriebnahmen von Notrufabfrageeinrichtung der Leitstelle und Rettungswache Senden um mehr als 100.000 €. Weitere Mehrkosten ergeben sich bei den Kosten für Treibstoffe, Dienstleistungen und weiteren Positionen in vergleichsweise geringer Höhe.

 

Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Per 31.12.2012 besteht eine Überdeckung von 297.153,18 €. Hiervon wurden 220.000 € in 2013 gebührensatzmindernd eingesetzt. Der Restbetrag ist von 77.153,18 € soll 2014 zurückgeführt werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte beträgt der durch Gebühren zu deckende Gesamtaufwand für das Kalkulationsjahr 2014  10.375.977 €.

 

Dem lt. Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2014 ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Im Einzelnen wird auf die Gebührenbedarfsberechnung 2014 (s. Anlage 1) verwiesen. Die wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

 

Notarzt

RTW

KTW

Grundgebühr aktuell

466,00 €

 447,00 €

160,00 €

Grundgebühr ab 2014

481,00 €

 460,00 €

166,00 €

Veränderung

+15,00 €

+13,00 € 

  +6,00 €

Veränderung prozentual

+3,2 %

+2,9 %

  +3,8 %

 

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für 2014 berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis der im Jahre 2013 hochgerechneten Einsätze und einer Einschätzung der weiteren Entwicklung im kommenden Jahr (vgl. Anlage 4).

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.

 

Den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 18.10.2013 gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Zu den Stellungnahmen wird mündlich berichtet.

 

III. Alternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.