Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Für die Benutzung des
Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger
entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76
Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend
festzusetzen.
Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2013. Es ist
festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2014 entstehenden Aufwand
entsprechen.
II. Lösung
Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2013
über das hochgerechnete Betriebsergebnis
2013 zum Kalkulationsjahr 2014 stellt sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:
|
Kalkulation 2013 |
Prognose BE 2013 |
Kalkulation 2014 |
Personalkosten |
6.316.384 € |
6.444.230 € |
6.660.017 € |
Kalkulatorische Kosten |
837.382 € |
852.396 € |
954.960 € |
Sachkosten Vertragspartner |
1.002.361 € |
1.019.620 € |
1.084.587 € |
Sachkosten Kreis Coesfeld |
1.500.729 € |
1.661.613 € |
1.753.566 € |
Summen: |
9.656.856 € |
9.977.859 € |
10.453.130 € |
Für das Jahr 2013 wurde ein hochgerechnetes
Betriebsergebnis von –119.444,66 € ermittelt (s. Anlage 3). Zu dieser
Hochrechnung führten höhere Kosten, besonders beim Sachaufwand. Die gestiegenen Gebühreneinnahmen in der
Notfallrettung durch mehr Einsätze als kalkuliert erreichten nicht den Betrag
des Mehraufwands. Im Krankentransport steigen die Einsatzzahlen nun wieder,
führen jedoch nicht zu Mehreinnahmen, da dies einkalkuliert war (vgl. Anlage
4).
Die Gründe für die Erhöhung des Aufwandes im Jahre 2013
gegenüber der Kalkulation ergeben sich beim Personal aus in der Höhe nicht
kalkulierten Überstundenauszahlungen und zusätzlichem Personal für den Rettungsdienst
der Stadt Dülmen. Die Sachkostensteigerungen entstehen durch erhöhte Kosten für
Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung für Rettungswachen und Leitstelle,
Kostensteigerungen zur Instandhaltung Überholung von Einrichtungen und
technischen Anlagen, besonders den Desinfektionseinrichtungen und gestiegene
Versicherungsprämien.
Die Begründung für den 2014 weiter steigenden
Aufwand im Vergleich zum hochgerechneten Betriebsergebnis 2013 liegt bei
Personal- und Sachkostensteigerungen, wobei die Personalkosten anteilig geringer
ansteigen. Die Steigerung von über 200.000 € gegenüber der Prognose 2013 enthält
etwa 40.000 € für 1,5 zusätzliche Stellen im Rettungsdienst der Stadt Dülmen,
die im Juli 2013 von den Kostenträgern genehmigt wurden und nun für das volle
Jahr anfallen. 84.000 € werden für Maßnahmen zur Sicherung der Ausbildung von
Rettungsassistenten während der Übergangsphase zum Notfallsanitätergesetz
bereitgestellt, welches nach einer Übergangsphase in 2014 zum 01.01.2015 das
Rettungsassistentengesetz vollständig ersetzt. Gleichzeitig sollen 12.000 € für
die Ausbildung von vier Notfallsanitätern zur Verfügung stehen. Maßnahmen zur
Fortbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern sollen möglichst bald
beginnen, Kosten können wegen der ausstehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung
jedoch aktuell noch nicht beziffert werden. Weitere ca. 80.000 € Mehrkosten
ergeben sich aus Tarifsteigerungen und Mehrkosten für Entwicklungsstufen nach
TVöD der durchschnittlich eher jungen Mitarbeiter.
Sachkostensteigerung von etwa 260.000 €
ergeben sich aus vielen Einzelpositionen. Gut 30.000 € zusätzlich müssen für
Prämien der Fahrzeugversicherungen aufgewandt werden, ca. 20.000 € werden für
Schutzkleidung für Personal der Spitzenabdeckung und oft wechselnde Notärzte
mehr benötigt und ca. 15.000 € fallen für zusätzliche Fortbildungen an. Für
Verbrauchsmittel und Sanitätsmaterial werden gegenüber 2013 15.000 € zusätzlich
benötigt wegen steigender Einsatzzahlen und des Wechsels auf Einmalmaterialien.
Etwa 50.000 € zusätzlich fallen an für Tarifsteigerungen bei der
Notarztvergütung und zusätzliche Mehreinsätze der Reservenotärzte. Diese werden
immer dann alarmiert, wenn die Notärzte der vorhandenen vier Standorte nicht
oder nur mit unzumutbar langem Anfahrtsweg verfügbar sind. Schließlich steigen
die kalkulatorischen Kosten wegen der Inbetriebnahmen von Notrufabfrageeinrichtung
der Leitstelle und Rettungswache Senden um mehr als 100.000 €. Weitere
Mehrkosten ergeben sich bei den Kosten für Treibstoffe, Dienstleistungen und
weiteren Positionen in vergleichsweise geringer Höhe.
Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über-
und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren
auszugleichen. Per 31.12.2012 besteht eine Überdeckung von 297.153,18 €.
Hiervon wurden 220.000 € in 2013 gebührensatzmindernd eingesetzt. Der
Restbetrag ist von 77.153,18 € soll 2014 zurückgeführt werden.
Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte
beträgt der durch Gebühren zu deckende Gesamtaufwand für das Kalkulationsjahr 2014
10.375.977 €.
Dem lt. Gebührenkalkulation für das
Betriebsjahr 2014 ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den
vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Im Einzelnen
wird auf die Gebührenbedarfsberechnung 2014 (s. Anlage 1) verwiesen. Die
wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt:
|
Notarzt |
RTW |
KTW |
Grundgebühr aktuell |
466,00 € |
447,00
€ |
160,00 € |
Grundgebühr ab 2014 |
481,00 € |
460,00
€ |
166,00 € |
Veränderung |
+15,00 € |
+13,00 €
|
+6,00
€ |
Veränderung prozentual |
+3,2 % |
+2,9 % |
+3,8
% |
Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze
hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu
erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für 2014
berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis der im Jahre 2013 hochgerechneten
Einsätze und einer Einschätzung der weiteren Entwicklung im kommenden Jahr
(vgl. Anlage 4).
In dem als Anlage 2 beigefügten
Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.
Den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom
18.10.2013 gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung zur Stellungnahme und
Erörterung zugeleitet. Zu den Stellungnahmen wird mündlich berichtet.
III. Alternativen
Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.