Betreff
Haushalt 2014
Vorlage
SV-8-1032
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Die im Entwurf des Haushaltes 2014 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im  Budget 3

 

Produktgruppen

 

10.01 Organisation und GPO                                                               Seite 277 ff.

10.03 Zentraler Service                                                                         Seite 293 ff.

10.04 EDV                                                                                             Seite 302 ff.

10.05 E-Government, Kommunikation                                                 Seite 311 ff.

 

11.01 Personalwirtschaft                                                                      Seite 321ff.

 

20.01 Haushalt                                                                                      Seite 329 ff.

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                       Seite 335 ff.

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                    Seite 338 ff.

20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling                                         Seite 343 ff.

20.05 Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle                Seite 346 ff.

 

 

 

 

im Budget 4

 

Produktgruppen

 

00.01 Verwaltungsleitung                                                                      Seite  425 ff.

01.01 Büro des Landrats                                                                      Seite  429 ff.

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung                                    Seite  432 ff.

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                Seite  439 ff.

01.04 Recht                                                                                          Seite  443 ff.

01.05 Kommunalaufsicht                                                                      Seite  447 ff.

01.06 Kreistagsbüro                                                                             Seite  450 ff.

02.01 Gleichstellung                                                                             Seite  461 ff.

08.01 Personalrat                                                                                 Seite  467 ff.

14.01 Rechnungsprüfung                                                                     Seite  475 ff.

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                     Seite  481 ff.

 

im Budget 5

 

Produktgruppe

 

21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und Haushaltsausgleich                    Seite 491 ff.

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2014) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2014 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2014 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 489 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2014 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreisausschuss/ Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

Unterschrift



 

Begründung:

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564), ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 wurde vom Kämmerer am 11.11.2013 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 13.11.2013 fanden die weiteren Beratungen bisher in den Fachausschüssen vom 25.11.2013 – 03.12.2013 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 18.12.2013 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2014 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Haushaltsplan daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 501 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.


 

 

1.    Haushalt 2014

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 11.11.2009 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-8-0016) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2014 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

10.01 - Organisation, GPO

-             64.653  

-            96.232

-            79.387  

10.02 – Gebäude

In der Zuständigkeit des Ausschus-

ses f. Straßen- und Hochbau, Ver-

messung und Personennahverkehr

-        3.570.457  

-        3.494.217  

-        3.815.096  

10.03 - Zentraler Service

-        1.405.991  

-        1.411.278  

-        1.437.178  

10.04 – EDV

-           745.416  

-           989.889  

-        1.126.591  

10.05 – E-Government, Kommunika-

             tion

-           174.236  

-          197.288  

-           203.022  

10 - Organisation, GPO,

       Zentraler Service

-        5.960.752  

-        6.188.905  

-        6.661.275  

 

Die Verbesserung bei der Produktgruppe 10.01 in Höhe von rd. 16.000 € ist mit der Verschiebung von Personalaufwendungen von Abt. 10 nach Abt. 20 (Zentrale Vergabestelle) begründet.

 

Die Beratung über die Haushaltsansätze der Produktgruppe 10.02 liegt in der Zuständigkeit des Ausschusses f. Straßen- und Hochbau, Vermessung und Personennahverkehr.

 

In der Produktgruppe 10.03 führen Mehraufwendungen für Leasingverträge des allgemeinen Fuhrparks, Aufwendungen zur Erstellung eines neuen Sicherheitskonzeptes für die Verwaltung sowie  Abschreibungen zu einer Verschlechterung von rd. 26.000 €.

 

Neben einem verstärkten Ausbildungsbedarf erhöhen die Abschreibungen aus aktivierten Investitionen der letzten Haushaltsjahre den Zuschussbedarf in der Produktgruppe 10.04.

 

Die Produktgruppe 10.05 wird durch Mehraufwendungen bei den Personalaufwendungen und den Telefon- und IT-Aufwendungen mit rd. 5.700 € zusätzlich belastet.

 

 

 

 

 

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

11.01 - Personalwirtschaft

-        7.557.309  

-      11.408.980  

-      10.360.677  

11 - Personal

-        7.557.309  

-      11.408.980  

-      10.360.677  

 

Der in diesem  Produktbereich veranschlagte Personalaufwand setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Stellen(anteile) der Beschäftigten dieser Produktgruppe – die Beschäftigten der Abt. 11 sowie die in der Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte der Verwaltungsberufe - und Aufwendungen für die Gesamtverwaltung, soweit sie nicht in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesen werden. Diese zentrale Veranschlagung einiger bestimmter Personalaufwände, wie z.B. Leistungsentgelte oder Pensionsrückstellungen, erfolgt, weil diese Aufwendungen  ansonsten nur rechnerisch - über festzulegende Verteilerschlüssel - auf die anderen Produkte/Produktgruppen des Haushaltes zu verteilen wären. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde aber auf eine Verrechnung verzichtet. Die Bewirtschaftung dieser Positionen erfolgt durch die Abt. 11.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Positionen:

-        Leistungsentgelte für die Tarifbeschäftigten und die Beamten (475.000 €)

-        Beihilfen für die aktiven Beamten (600.000 €)

-        Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten (3.235.266 €)

Bei der Höhe der Zuführung wurde zunächst die gesetzlich festgelegte Besoldungsanpassung für Besoldungsgruppen bis A 10  um 2,95 vH sowie eine aufgrund eines anhängigen Normenkontrollverahren mögliche rückwirkende Anpassung für die Besoldungsgruppen A 11 und höher berücksichtigt. Im Rahmen der Benehmensherstellung mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern im Kreis Coesfeld wurde der errechnete mögliche Zuführungsbetrag um rd. 650.000 € auf Grund der für bereits das Jahr 2013 in Höhe von 3,5 vH. prognostizierten, in dieser Höhe aber nicht eingetretenen Besoldungssteigerung auf nunmehr 3.235.266 € verringert. Die Veranschlagung erfolgt nach dem Bruttoprinzip. Diesem Zuführungsbetrag stehen die Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger in Höhe von rd. 326.599 € bei Zeile 7 des Teilergebnisplanes gegenüber.

-        Zuführung zu den Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten ( 748.395 €)

-        Personalaufwand für die Auszubildenden der Verwaltungsberufe.

 

Außerdem werden in dieser Produktgruppe die Versorgungsaufwendungen für alle Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld ausgewiesen. Zugunsten der Transparenz und Übersichtlichkeit wird auch hier bewusst auf eine (rechnerische) Verteilung auf die einzelnen Produktgruppen verzichtet. Für Zwecke der Kostenrechnung (Gebührenkalkulation) erfolgte die Berücksichtigung der entsprechenden Anteile.

 

Im Einzelnen werden hier folgende Aufwendungen veranschlagt:

-        Zahlungen an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge (3.750.000 €)

-        Beihilfen für die Versorgungsempfänger (900.000 €).

 

 

Auszahlung für Investitionen

 

In Höhe des Netto-Betrages, der den Pensionsrückstellungen im Jahr 2014 lt. Berechnung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse (3.401.609 €) zugeführt werden muss, erfolgt ein Erwerb von Finanzanlagen des Versorgungsfonds der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse Münster.

 


 

 

 

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis

(Zeile 26 Teilergebnishaus-halt)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teilergebnishaus-halt)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teilergebnishaus-halt)

Produktbereich

 

20.01 - Haushalt

-          259.875  

-          301.345  

-          332.431  

20.02 - Geschäftsbuchhaltung und

            Zahlungsabwicklung

-          400.773  

-          395.070  

-          358.866  

20.03 - Vollstreckung und Zentrale

            Forderungsabwicklung

-              2.212  

-            19.710  

-            18.991  

20.04 - Finanzberichte u.

            Finanzcontrolling

-            53.305  

-            46.798  

-            46.655  

20.05 – Liegenschaftsverwaltung

                    und

                   Zentrale Vergabestelle

                   (ab 01.01.2014)

-          210.261  

-          260.358  

-          297.887  

20 - Finanzen

-          926.426  

-        1.023.282  

-        1.054.831  

 

 

Die Verschlechterungen im Produktbereich 20 - Finanzen von rd. 31.000 € resultieren im Wesentlichen aus der Verschiebung von Personalaufwendungen u. a. durch die Einrichtung der Zentralen Vergabestelle.

 

 

 

 

 

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

00.01 - Verwaltungsleitung

-          531.537  

-          592.098  

-          573.065  

 00 - Verwaltungsleitung

-          531.537  

-          592.098  

-          573.065  

 

In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor, Fachbereichsleiter, Referenten/in) nachgewiesen. Die Verbesserung resultiert u. a. aus geringeren Personalaufwendungen.

 


 


 

 

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

01.01 - Büro des Landrats

-          111.831  

-          132.185  

-          116.146  

01.02 - Kreisentwicklung,

            Wirtschaftsförderung

-          442.435  

-        1.085.254  

-        1.118.726  

01.03 - Öffentlichkeitsarbeit, Kreisar-

            chiv

-          181.813  

-          197.303  

-          180.195  

01.04 - Recht (bis 31.12.12 PG 30.01)

                    -    

-            54.293  

-            55.759  

01.05 - Kommunalaufsicht

            (bis 31.12.12 PG 30.02)

                    -    

-            54.725  

-            47.318  

01.06 - Kreistagsbüro

            (bis 31.12.12 PG 30.03)

                    -    

-          630.424  

-          741.477  

01.07 - Nahverkehrsplanung ÖPNV

              (bis 31.12.12 PB 81)

In der Zuständigkeit des Ausschus-

ses f. Straßen- und Hochbau, Ver-

messung und Personennahverkehr

                    -    

-        3.043.483  

-        3.252.136  

01 - Büro des Landrats, Kreisentwick-

       lung, Öffentlichkeitsarbeit

-          736.079  

-        5.197.667  

-        5.511.756  

 

In der Produktgruppe 01.02. sind im Wesentlichen Umlagebeiträge und Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen und Projekte enthalten. Auf die Ausführungen im Haushaltsentwurf wird im Einzelnen hierzu verwiesen.

 

Die Produktgruppe 01.04 wurde zum Haushalt 2013 neu eingerichtet. Bis 2012 wurden die hier veranschlagten Erträge und Aufwendungen in der Produktgruppe 30.01 geführt. Hier werden Aufwendungen für die Betreuung von Rechtsstreitigkeiten nachgewiesen.

 

Die Produktgruppe 01.05 wurde zum Haushalt 2013 neu eingerichtet. Bis 2012 wurden die hier veranschlagten Erträge und Aufwendungen in der Produktgruppe 30.02 geführt. In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen für die Durchführung der Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dargestellt.

 

Die Produktgruppe 01.06 wurde zum Haushalt 2013 neu eingerichtet. Bis 2012 wurden die hier veranschlagten Erträge und Aufwendungen in der Produktgruppe 30.03 geführt. In dieser Produktgruppe werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen und die Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie Beiträge an Vereine und Verbände und die Aufwendungen im Zusammenhang mit Statistik nachgewiesen.

 

Die Produktgruppe 01.07 wurde zum Haushalt 2013 neu eingerichtet. Bis 2012 wurden die hier veranschlagten Erträge und Aufwendungen in der Produktgruppe 81 geführt. In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen für die Organisation und Durchführung der Nahverkehrsplanung und des ÖPNV dargestellt. Die Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV.

 


 

 

 

 

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

02.01 Gleichstellung

-            71.705  

-            77.061  

-            77.244  

02 - Gleichstellungsbeauftragte

-            71.705  

-            77.061  

-            77.244  

 

Die Veränderungen sind nur geringfügig.

 

 

 

 

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

08.01 - Personalrat

-          109.691  

-          113.137  

-          116.234  

08 - Personalrat

-          109.691  

-          113.137  

-          116.234  

 

Die Veränderungen resultieren aus tariflich bedingten Anpassungen der Personalaufwendungen.

 

 

 

 

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

14.01 - Rechnungsprüfung

-          158.044  

-          157.745  

-          156.368  

14 - Rechnungsprüfung

-          158.044  

-          157.745  

-          156.368  

 

In der Produktgruppe "Rechnungsprüfung" werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die für die gem. § 103 Abs. 2 und 3 GO NRW aufgrund von Einzelbeschlüssen des Kreistages oder aufgrund von Sonderaufträgen des Landrates übertragenen Aufgaben ausgewiesen. Die Veränderung bei den Erträgen und Aufwendungen sind nur geringfügig.


 

 

 

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

31.01 - Zentrale Aufgaben der Polizei

-          309.327  

-          394.751  

-          349.065  

31 - Kreispolizeibehörde

-          309.327  

-          394.751  

-          349.065  

 

Die Verbesserungen im Produktbereich 31 - Kreispolizeibehörde sind u. a. mit der Verringerung der Personalaufwendungen begründet.

 

 

 

 

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

21.00 - Zentrale Finanzwirtschaft u.

            Haushaltsausgleich

       86.300.851  

       96.170.162  

       99.647.450  

21 - Zentrale Finanzwirtschaft

       86.300.851  

       96.170.162  

       99.647.450  

 

In diesem Produktbereich werden die zentralen Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen dargestellt. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Erträge aus dem gemeindlichen Finanzausgleich. Ebenso werden hier die Aufwendungen für die Landschaftsumlage, Aufwendungen für Wertveränderungen beim Umlaufvermögen sowie Zinsaufwendungen nachgewiesen. Zu der Entwicklung im Einzelnen wird auf die Erläuterungen im Haushaltsentwurf 2014 verwiesen.

 

 

 

2. Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung

 

Da der Gesamthaushalt 2014 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Diese Regelungen sind in den Leitlinien der Budgetierung enthalten. Zu Ziffer 3, Buchstabe a) der Leitlinien wurde eine redaktionelle Ergänzung um den Begriff „und/oder Auszahlungen“ vorgenommen. Die Leitlinien der Budgetierung müssen wieder als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

 

In der Haushaltssatzung (§ 5) wird der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, festgesetzt. Auf Grund der Entwicklung in der Lipuiditätsplanung (siehe hierzu auch die Ausführungen im Vorbericht) ist es erforderlich, den Höchstbetrag von bisher 15.000.000 € auf 20.000.000 € festzusetzen.

 

 


Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)

 

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2014 und den Haushaltsplan 2014 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 01/2014) kann erst nach der Sitzung des, Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 03.12.2013 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden daher als Tischvorlage vorgelegt.

 

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.