Beschlussvorschlag:
Die untere Landschaftsbehörde leitet ein Änderungsverfahren des Landschaftsplanes Olfen-Seppenrade im Bereich des Regionaleprojektes „Zweistromland“ (Stadt Olfen) ein.
Begründung:
I. - V.
Die Stadt Olfen regt an, den Landschaftsplan Olfen-Seppenrade zu ändern, um verschiedene Entwicklungen im Bereich des Regionaleprojektes „Zweistromland“ zwischen Stever und Lippe angemessen zu berücksichtigen (siehe Anlage).
Dies betrifft etwa die in den vergangenen Jahren neu zum Beweidungsprojekt in der Steveraue hinzugenommenen Projektflächen, die auch formal in das Naturschutzgebiet aufgenommen werden könnten.
Die Regionale-Projekte im Gebiet des Landschaftsplanes lassen an verschiedenen Stellen neue Schwerpunktsetzungen erkennen, die auf Ebene der Entwicklungsziele bis hin zu den Schutzgebietsfestsetzungen relevant werden können.
Es ist beabsichtigt, die inhaltlichen Änderungen im Fortschritt der Regionaleprojekte weiter zu diskutieren und zu konkretisieren. Der jetzt vorliegende allgemeine Antrag hat die Absicht, die Planungsphase einzuleiten und für die untere Landschaftsbehörde einen Planänderungsbeschluss durch den Kreistag zu erwirken.
Anlagen:
Antrag der Stadt Olfen