Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt dem Abschluss des „Pakts für den Sport im Kreis Coesfeld“ zwischen dem KreisSportBund Coesfeld e.V. und dem Kreis Coesfeld in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 zur SV-8-1046) zu.
Begründung:
I. Problem
Im Jahre
2011 haben der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. und der Landkreistag
Nordrhein-Westfalen einen Kooperationsvertrag „Hand in Hand für den Sport“
unterzeichnet. In diesem Vertrag ist als konkreter Schritt der Zusammenarbeit
das Ziel benannt worden, möglichst in jedem Kreis einen „Pakt für den Sport“ zu
gründen.
Der
KreisSportBund Coesfeld e. V. hat den Kreis Coesfeld gebeten, mit ihm einen
„Pakt für den Sport im Kreis Coesfeld“ zu schließen. Auf die Mitteilungen in
den Sitzungen am 04.06.2013 (TOP 5, Ziffer5 3) ) und 11.09.2013 (TOP 6, Ziffer
4) im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wird insoweit verwiesen.
II. Lösung
Die
textliche Fassung des „Pakts für den Sport im Kreis Coesfeld“ wurde inzwischen
verwaltungsseitig mit dem KreisSportBund Coesfeld e. V., vertreten durch den
Vorsitzenden, Herrn Bernd Heuermann, abgestimmt. Seitens des Kreises Coesfeld
wurde Wert darauf gelegt, in Ziffer II. der Vereinbarung darauf hinzuweisen,
dass die kommunale Förderung des Sports vor Ort Aufgabe der Städte und
Gemeinden ist.
Dem
KreisSportBund Coesfeld ist es wichtig, dass er auch künftig mit beratender
Stimme im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport vertreten ist. Daher wurde ein
entsprechender Passus in Ziffer X. der Vereinbarung verankert.
Es wird
vorgeschlagen, den „Pakt für den Sport im Kreis Coesfeld“ in der vorliegenden
Fassung (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage
SV-8-1046) zu beschließen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Höhe
der finanziellen Förderung des KreisSportBundes Coesfeld e.V ist unabhängig vom
Abschluss der Vereinbarung. Die Mittel werden im Haushalt bei der Produktgruppe
40.03 veranschlagt.
Bei
Teilnahme eines beratenden Mitglieds des KreisSportBundes Coesfeld an Sitzungen
des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport bestehen nach der Hauptsatzung
Ansprüche auf Sitzungsgeld und auf Fahrkostenerstattung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung
ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.