Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss erkennt an, dass die Zielgruppe der weiteren Unterstützung bedarf und spricht sich dafür aus, dass die Maßnahme des Havixbecker Modells e.V. für Schulverweigerer fortgeführt wird.
Begründung:
I. Problem
In der JHA-Sitzung am 21.05.2013 hat das
Havixbecker Modell e.V. zur Maßnahme „Schulverweigerung - 2. Chance“ berichtet.
Maßnahme „Schulverweigerung
- 2. Chance“
- Umsetzung und Trägerschaft: Havixbecker
Modell e.V.
- Laufzeit: Seit November 2008
- Förderung durch das Bundesministerium
für Familien, Frauen und Jugend unter Einbeziehung von Mitteln aus dem
Europäischen Sozialfonds. Förderung pro VZ-Stelle/Jahr: 61.220 € = 85.707
€ bei 1,4 Stellen.
- Stellenumfang: Bisher 1,4 Stellen, was
einem Stellenschlüssel von einer Stelle für 15 Schüler/innen entspricht.
- Zielgruppe sind Schüler/innen ab dem 12.
Lebensjahr bis zum Beginn der letzten Klassenstufe, die ihren
Schulabschluss durch aktive und passive Schulverweigerung gefährden.
Vielfach Ausgangspunkt für den Maßnahmeansatz ist der (drohende) Schulausschluss
gem. § 54 SchulG.
- Die Maßnahme besteht schwerpunktmäßig
aus dem Case Management für
betroffene Schüler/innen an den
bisher 5 Kooperationsschulen. Dies bedeutet eine aufsuchende
Jugendsozialarbeit in Kooperation mit weiteren Beteiligten und Erstellung
eines gemeinsamen Integrationsplans mit allen Beteiligten mit
kleinschrittigen Zielen in Richtung Rückkehr in das Regelschulsystem.
- Inhalte bestehen in der Initiierung, Koordinierung
und Begleitung aller für die schulische und soziale Integration
erforderlichen Unterstützungsangebote.
- In der bisherigen Projektlaufzeit haben
insgesamt ca. 90 Schüler (davon ein Drittel weiblich) im Rahmen eines bis
zu 1,5- jährigen Case Management am Projekt teilgenommen.
- Zusätzlich versucht die Koordinierungsstelle
"Schulverweigerung",
die Kooperation mit allen
Netzwerkpartnern, die mit der Problematik Schulverweigerung befasst sind, zu
initiieren bzw. zu optimieren. Dies sind u.a. die Schulaufsichtsbehörde,
die Schulberatungsstellen, die zuständigen Jugendämter, die
Jugendgerichtshilfe, das Ordnungsamt und die Polizei im Rahmen der
Schulpflichtverletzung, die Beratungsstellen wie Familien-, Migrations-,
Schuldnerberatung, die Fachdienste der erzieherischen Hilfen, die Berufsberatung
der Arbeitsagentur, freizeitpädagogische Einrichtungen, Ärzte und
Fachkliniken etc. Begleitet wird das Projekt von einer Steuerungsrunde, in
der neben den Fachkräften der Koordinierungsstelle das Schulamt, die
Jugendhilfe und die Schulleiter/innen vertreten sind.
- Die jetzige Maßnahme wird und wurde an
fünf Kooperations-Schulen durchgeführt (Gesamtschule Havixbeck,
Hauptschule Senden, Hauptschule Lüdinghausen, Hauptschule Ascheberg und
die Fröbel-Förderschule Coesfeld).
Die bisherige Förderung des Bundes endet zum 30.06.2014.
Am 26.02.2014 fand zur bisherigen Umsetzung der Maßnahme ein
Pressetermin an der Edith-Stein-Schule in Senden statt (siehe Artikel der AZ
Coesfeld als Anlage 1). Unter den
Beteiligten bestand Einvernehmen, möglichst alles für eine Fortführung des
Projektes zu unternehmen.
Aus schulfachlicher Sicht (siehe Anlage 2) und auch aus
grundsätzlicher Sicht der Jugendhilfe wird eine Fortführung ausdrücklich befürwortet.
MdB Karl Schiewerling kündigte im Rahmen des o.g. Pressetermins an,
sich für eine nochmalige Förderung des Bundes einzusetzen. Er stellte
diesbezüglich eine kurzfristige Rückmeldung in Aussicht.
II. Lösung
Mit der Maßnahme des Havixbecker Modells für Schulverweigerer wird ein
bestehender Bedarf auf Grundlage von § 13 SGB VIII „Jugendsozialarbeit“
gedeckt. Dort heißt es in Abs. 1:
„Jungen
Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen
sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten
werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die
Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“
Somit handelt es sich hier um eine
vorgegebene Aufgabe des Jugendhilfeträgers. Mit einer Fortführung der Bundesförderung für das
Projekt des Havixbecker Modells e.V. wäre deren Wahrnehmung weiter gesichert.
Für den Fall, dass künftig keine Bundesmittel
mehr gewährt werden, wäre eine Lösung mit Kreismitteln zu prüfen.
Angesichts der ungewissen Förderperspektive
war das Havixbecker Modell e.V. bereits mit der Bitte an den Kreis
herangetreten, die bisherigen Kreismittel aus der Maßnahme BOS (30.000 €) in
eine Folgemaßnahme der „2.Chance“ umzusteuern. Angesichts des abnehmenden
Bedarfes und der sich für das kommende Schuljahr abzeichnenden, veränderten
Rahmenbedingungen im Übergang Schule-Beruf (incl. der wegfallenden
Fördermöglichkeiten der örtlichen Arbeitsagentur) die Maßnahme BOS mit dem laufenden Schuljahr beendet
werden. Deren Umsetzung und Förderung wurde am 05.11.2008 im Kreistag beschlossen
(SV-7-1096). Seit dem erfolgt die Umsetzung in weitgehend unveränderter Form:
Mit Schreiben vom 14.11.2013 hatte der Träger für Förderung der
Maßnahme „Die Neue Chance in der Schule – Unterstützung für Schulverweigerer“
einen Antrag an den Kreis Coesfeld gerichtet (Anlage 3).
Bei einer Bereitstellung von Jugendamtsmitteln müsste - analog zum
bisherigen BOS-Projekt - eine verbindliche Leistungsvereinbarung mit dem Träger
abgeschlossen werden. Hierin wären ergänzend zum vorliegenden Konzept besonders
folgende Aspekte zu regeln:
·
Ein
detaillierter Einsatz- und Finanzierungsplan.
·
Die Klärung
des Bedarfes und Regelungen mit Blick auf die mögliche Teilnahme aller interessierten
Schulen im Zuständigkeitsbereich.
·
Regelung
des genauen Verfahrens und der Kriterien über die Zuführung von Schüler/innen
in die Maßnahme.
·
Festlegung
von Kriterien zur Erfolgskontrolle aufgrund der Evaluation der bundesgeförderten
Maßnahme.
·
In der
Leistungsvereinbarung müsste zudem deutlicher gemacht werden, wo schulische
Verantwortlichkeiten mit Blick auf Schulverweigerung enden und die Maßnahme
„Die Neue Chance“ ansetzt.
Da derzeit die Entscheidung des Bundes noch nicht feststeht, sollte
seitens des Kreises noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden. Es
wird deshalb ein Empfehlungsbeschluss vorgeschlagen. Über eine evtl.
Mittelbereitstellung seitens des Kreises könnte – soweit aufgrund der
Entscheidung des Bundes erforderlich - im Kreistag am 09.04.14 entschieden werden.
III. Alternativen
Der Jugendhilfeausschuss spricht sich gegen eine Fortführung der
Maßnahme für Schulverweigerer durch das Havixbecker Modell e.V. aus.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für den Fall einer, aufgrund ausbleibender Bundesmittel notwendigen
Kreisbeteiligung stehen im Haushalt 2014 unter dem Sachkonto 53185 (KRZ Jugendsozialarbeit / -Berufshilfen)
im Teilergebnisplan 51.01 Zeile 15
„Transferaufwendungen“ Mittel bereit.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit für inhaltliche Bewertung der Maßnahme liegt beim Fachausschuss.
Anlagen:
1) Presseartikel
2) Stellungnahme der unterer Schulaufsichtl
3) Leistungsbeschreibung „Die neue Chance“