Betreff
Maßnahmeantrag "Die neue Chance in der Schule - Unterstützung für Schulverweigerer"
Vorlage
SV-8-1084
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss erkennt an, dass die Zielgruppe der weiteren Unterstützung bedarf und spricht sich dafür aus, dass die Maßnahme des Havixbecker Modells e.V. für Schulverweigerer fortgeführt wird.

Begründung:

I.   Problem

In der JHA-Sitzung am 21.05.2013 hat das Havixbecker Modell e.V. zur Maßnahme „Schulverweigerung - 2. Chance“ berichtet.

 

Maßnahme „Schulverweigerung - 2. Chance“

  • Umsetzung und Trägerschaft: Havixbecker Modell e.V.
  • Laufzeit: Seit November 2008
  • Förderung durch das Bundesministerium für Familien, Frauen und Jugend unter Einbeziehung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds. Förderung pro VZ-Stelle/Jahr: 61.220 € = 85.707 € bei 1,4 Stellen.
  • Stellenumfang: Bisher 1,4 Stellen, was einem Stellenschlüssel von einer Stelle für 15 Schüler/innen entspricht.
  • Zielgruppe sind Schüler/innen ab dem 12. Lebensjahr bis zum Beginn der letzten Klassenstufe, die ihren Schulabschluss durch aktive und passive Schulverweigerung gefährden. Vielfach Ausgangspunkt für den Maßnahmeansatz ist der (drohende) Schulausschluss gem. § 54 SchulG.
  • Die Maßnahme besteht schwerpunktmäßig aus dem Case Management für betroffene  Schüler/innen an den bisher 5 Kooperationsschulen. Dies bedeutet eine aufsuchende Jugendsozialarbeit in Kooperation mit weiteren Beteiligten und Erstellung eines gemeinsamen Integrationsplans mit allen Beteiligten mit kleinschrittigen Zielen in Richtung Rückkehr in das Regelschulsystem.  
  • Inhalte bestehen in der Initiierung, Koordinierung und Begleitung aller für die schulische und soziale Integration erforderlichen Unterstützungsangebote.
  • In der bisherigen Projektlaufzeit haben insgesamt ca. 90 Schüler (davon ein Drittel weiblich) im Rahmen eines bis zu 1,5- jährigen Case Management am Projekt teilgenommen.
  • Zusätzlich versucht die  Koordinierungsstelle "Schulverweigerung",  die  Kooperation mit allen Netzwerkpartnern, die mit der Problematik Schulverweigerung befasst sind, zu initiieren bzw. zu optimieren. Dies sind u.a. die Schulaufsichtsbehörde, die Schulberatungsstellen, die zuständigen Jugendämter, die Jugendgerichtshilfe, das Ordnungsamt und die Polizei im Rahmen der Schulpflichtverletzung, die Beratungsstellen wie Familien-, Migrations-, Schuldnerberatung, die Fachdienste der erzieherischen Hilfen, die Berufsberatung der Arbeitsagentur, freizeitpädagogische Einrichtungen, Ärzte und Fachkliniken etc. Begleitet wird das Projekt von einer Steuerungsrunde, in der neben den Fachkräften der Koordinierungsstelle das Schulamt, die Jugendhilfe und die Schulleiter/innen vertreten sind.
  • Die jetzige Maßnahme wird und wurde an fünf Kooperations-Schulen durchgeführt (Gesamtschule Havixbeck, Hauptschule Senden, Hauptschule Lüdinghausen, Hauptschule Ascheberg und die Fröbel-Förderschule Coesfeld).

 

Die bisherige Förderung des Bundes endet zum 30.06.2014.

 

Am 26.02.2014 fand zur bisherigen Umsetzung der Maßnahme ein Pressetermin an der Edith-Stein-Schule in Senden statt (siehe Artikel der AZ Coesfeld  als Anlage 1). Unter den Beteiligten bestand Einvernehmen, möglichst alles für eine Fortführung des Projektes zu unternehmen. 

Aus schulfachlicher Sicht (siehe Anlage 2) und auch aus grundsätzlicher Sicht der Jugendhilfe wird eine Fortführung ausdrücklich befürwortet.

 

MdB Karl Schiewerling kündigte im Rahmen des o.g. Pressetermins an, sich für eine nochmalige Förderung des Bundes einzusetzen. Er stellte diesbezüglich eine kurzfristige Rückmeldung in Aussicht.

 

II.  Lösung

Mit der Maßnahme des Havixbecker Modells für Schulverweigerer wird ein bestehender Bedarf auf Grundlage von § 13 SGB VIII „Jugendsozialarbeit“ gedeckt. Dort heißt es in Abs. 1:

 

„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“

 

Somit handelt es sich hier um eine vorgegebene Aufgabe des Jugendhilfeträgers. Mit einer  Fortführung der Bundesförderung für das Projekt des Havixbecker Modells e.V. wäre deren Wahrnehmung weiter gesichert.

 

Für den Fall, dass künftig keine Bundesmittel mehr gewährt werden, wäre eine Lösung mit Kreismitteln zu prüfen.

 

Angesichts der ungewissen Förderperspektive war das Havixbecker Modell e.V. bereits mit der Bitte an den Kreis herangetreten, die bisherigen Kreismittel aus der Maßnahme BOS (30.000 €) in eine Folgemaßnahme der „2.Chance“ umzusteuern. Angesichts des abnehmenden Bedarfes und der sich für das kommende Schuljahr abzeichnenden, veränderten Rahmenbedingungen im Übergang Schule-Beruf (incl. der wegfallenden Fördermöglichkeiten der örtlichen Arbeitsagentur) die  Maßnahme BOS mit dem laufenden Schuljahr beendet werden. Deren Umsetzung und Förderung wurde am 05.11.2008 im Kreistag beschlossen (SV-7-1096). Seit dem erfolgt die Umsetzung in weitgehend unveränderter Form:

 

Mit Schreiben vom 14.11.2013 hatte der Träger für Förderung der Maßnahme „Die Neue Chance in der Schule – Unterstützung für Schulverweigerer“ einen Antrag an den Kreis Coesfeld gerichtet (Anlage 3).

 

Bei einer Bereitstellung von Jugendamtsmitteln müsste - analog zum bisherigen BOS-Projekt - eine verbindliche Leistungsvereinbarung mit dem Träger abgeschlossen werden. Hierin wären ergänzend zum vorliegenden Konzept besonders folgende Aspekte zu regeln:

 

·         Ein detaillierter Einsatz- und Finanzierungsplan.

·         Die Klärung des Bedarfes und Regelungen mit Blick auf die mögliche Teilnahme aller interessierten Schulen im Zuständigkeitsbereich.

·         Regelung des genauen Verfahrens und der Kriterien über die Zuführung von Schüler/innen in die Maßnahme.

·         Festlegung von Kriterien zur Erfolgskontrolle aufgrund der Evaluation der bundesgeförderten Maßnahme.

·         In der Leistungsvereinbarung müsste zudem deutlicher gemacht werden, wo schulische Verantwortlichkeiten mit Blick auf Schulverweigerung enden und die Maßnahme „Die Neue Chance“  ansetzt.

Da derzeit die Entscheidung des Bundes noch nicht feststeht, sollte seitens des Kreises noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden. Es wird deshalb ein Empfehlungsbeschluss vorgeschlagen. Über eine evtl. Mittelbereitstellung seitens des Kreises könnte – soweit aufgrund der Entscheidung des Bundes erforderlich - im Kreistag am 09.04.14 entschieden werden.

III. Alternativen

Der Jugendhilfeausschuss spricht sich gegen eine Fortführung der Maßnahme für Schulverweigerer durch das Havixbecker Modell e.V. aus.

IV.        Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für den Fall einer, aufgrund ausbleibender Bundesmittel notwendigen Kreisbeteiligung stehen im Haushalt 2014 unter dem Sachkonto 53185  (KRZ Jugendsozialarbeit / -Berufshilfen) im  Teilergebnisplan 51.01 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ Mittel bereit.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit für inhaltliche Bewertung der Maßnahme liegt beim Fachausschuss.

 

 

Anlagen:

1)    Presseartikel

2)    Stellungnahme der unterer Schulaufsichtl

3)    Leistungsbeschreibung „Die neue Chance“