Betreff
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes; hier: Sachstand zur trägerscharfen Abrechnung der BuT-Leistungen
Vorlage
SV-8-1088
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Am 25.11 2013 wurde im Ausschuss berichtet, dass Gespräche mit Vertretern des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales darauf hindeuteten, dass Nordrhein-Westfalen nicht bereit ist, die Sachkosten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket trägerscharf auszugleichen. Insgesamt erstattet der Bund an die Länder die tatsächlichen Ausgaben auf Landesebene. Die Verteilung innerhalb des Landes NRW soll im Jahr 2013 für alle gleich anhand der Landespauschale in Höhe von 3,4 %, die sich aus der Revision mit den Daten aus dem Jahre 2012 ergibt, durchgeführt werden. Das bedeutet, dass örtliche Träger, die die zugewiesenen Mittel nicht vollumfänglich ausgegeben haben, als Gewinner dieser Verteilung hervorgehen.

 

In einem Gespräch mit dem Ministerium am 10.02.2014 ist deutlich geworden, dass sich das Ministerium inzwischen für eine trägerscharfe Verteilung einsetzen wird. Hierbei bleibt derzeit der Zeitpunkt und das Verfahren einer trägerscharfen Verteilung offen. Gegen eine trägerscharfe Verteilung der Mittel des Jahres 2013 sprechen aus Sicht des Ministeriums Vertrauensgesichtspunkte der Kommunen, die von der pauschalen Landeszuweisung in Höhe von 3,4 % profitieren.

 

Der Kreis Coesfeld prüft zusammen mit den Kreisen Borken und Steinfurt, ob rechtliche Schritte möglich sind, rückwirkend ab dem Jahr 2013 eine trägerscharfen Abrechnung vom Land NRW einzufordern.

 

Die Kreisumlage wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen des Jahres 2014 in Aussicht einer trägerscharfen Abrechnung um 320.000,- € reduziert. Wird durch das Ministerium für das Jahr 2014 keine rückwirkende trägerscharfe Verteilung der zugewiesenen Mittel beschlossen, werden für das Jahr 2014 voraussichtlich 320.000,- € aus kommunalen Mitteln aufzubringen sein.