Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 einschl. Anlagen wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Begründung:
I. Problem
Nach
§ 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 1 GO NRW ist zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht. Zusätzlich ist dem
Anhang gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel
und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.
Der
Entwurf des Jahresabschlusses wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3
GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet
den Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu.
Nach
§ 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW stellt der Kreistag den Jahresabschluss
fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder
die Behandlung des Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Landrates.
Dieser Beschlussfassung muss jedoch die Prüfung des Jahresabschlusses durch den
Rechnungsprüfungsausschuss vorausgehen. Dabei bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss i.d.R. des Rechnungsprüfungsamtes.
II. Lösung
a) Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013 an den
Kreistag
Der Entwurf des
Jahresabschlusses 2013 wurde vom Kämmerer am 25.03.2014 aufgestellt und am
gleichen Tag vom Landrat ohne Abweichungen bestätigt. Dieser Entwurf wird dem
Kreistag hiermit zugeleitet.
Der Entwurf des
Jahresabschlusses 2013 schließt mit einem Jahresüberschuss von 2.789.737,38 € ab.
Im Bereich der Kostenrechnungen (Rettungsdienst, Fleischhygiene, Abfallentsorgung)
konnten bisher für 2013 nur vorläufige Betriebsergebnisse berücksichtigt
werden. Nach Abschluss der Abstimmungs- und Prüfungsarbeiten können sich daher
bei der Auflösung von bzw. Zuführung an den Sonderposten für den
Gebührenausgleich noch Änderungen ergeben.
Bei der Haushaltsausführung 2013 haben
sich Abweichungen bei einer Vielzahl von
Haushaltspositionen ergeben, die in ihrer Summe zu dem Jahresüberschuss
2013 geführt haben. Weitere Details hierzu sind im Lagebericht unter Ziffer 4 bei
den wesentlichen Abweichungen in der Ergebnisrechnung erläutert.
Aus der Abrechnung der Kreisumlage
Mehrbelastung Jugendamt ergibt sich für 2013 eine Überdeckung in Höhe von rd. 2,7
Mio. €. Nach § 56 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW können Differenzen zwischen Planung und
Ergebnis im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Entsprechend wurde der
Ertrag der Jugendamtsumlage zu Gunsten eines passiven
Rechnungsabgrenzungspostens reduziert. Die Abrechnung soll im Haushaltsjahr
2015 erfolgen.
Nach Abschluss der Prüfung
des Jahresabschlusses 2013 wird dieser dem Kreistag zur Feststellung und
Entscheidung über die Verwendung
des Jahresüberschusses vorgelegt.
Das Original des Entwurfs des
Jahresabschlusses 2013 wird in der Sitzung des Kreistages am 09.04.2014
vorliegen. Aus Kostengründen wurde darauf verzichtet, dieser Sitzungvorlage die
komplette Fassung beizufügen. Beigefügt sind die Schlussbilanz zum 31.12.2013,
die Gesamtergebnisrechnung 2013, die Gesamtfinanzrechnung 2013, der Anhang, der
Lagebericht und das Abkürzungsverzeichnis.
Bis zur Kreistagssitzung am 09.04.2014
sollen für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sowie deren
Stellvertreter die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen (inkl. der
NKF-Produktbereiche 1 bis 17) gedruckt werden. Bei Bedarf können weitere
Exemplare zur Verfügung gestellt werden. Ferner ist vorgesehen, den Entwurf des
Jahresabschlusses 2013 auf der Internetseite des Kreises Coesfeld verfügbar zu
machen.
b)
Berichterstattung nach den Leitlinien der Budgetierung (Anlage zu § 8 der
Haushaltssatzung 2013)
Nach
den Leitlinien der Budgetierung sind vom Kämmerer genehmigte Budgetüberschreitungen
sowie Mittelverschiebungen über 25.000 € dem Kreistag im Rahmen des
Berichtswesens zur Kenntnis zu bringen.
Budgetüberschreitung
Mit Bescheid vom 11.12.2013 hat die Bezirksregierung Münster die Abrechnung
der einheitsbedingten Belastungen des Landes NRW für die Haushaltsjahre 2007 bis
2011 vorgenommen. Hiernach wird der Abrechnungsbetrag von 1.499.921,93 € mit
der Auszahlung nach dem GFG 2013 am 20.12.2013 verrechnet. Zur Deckung dieses
Betrages standen im Haushaltsjahr 2013 insgesamt an Haushaltsmitteln 552.602,34
€ (davon 372.602,34 € aus Rückstellungen 2011 bis 2012 und 180.000,00 € aus
Ansatz 2013) zur Verfügung. Damit ergab sich für 2013 ein Mehrbedarf bei den
Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 947.319,59 €. Die Zustimmung zur Leistung
der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen hat der Kämmerer am 16.12.2013
erteilt. Diese Budgetüberschreitung wird hiermit dem Kreistag zur Kenntnis
gegeben.
Mittelverschiebungen
Die
Berichterstattung zu den konsumtiven Mittelverschiebungen erfolgt unter Ziffer
4 des Lageberichtes 2013 und zu den investiven Mittelverschiebungen unter
Ziffer 5.2 des Anhangs zur Schlussbilanz zum 31.12.2013.
c)
Berichterstattung nach der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld vom
13.02.2013
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung,
Prüfung und Beratung des Jahresabschlusses 2013 einschl. Anlagen sowie
Aufwendungen für den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.