Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 einschl. Anlagen wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

Begründung:

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 1 GO NRW ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht. Zusätzlich ist dem Anhang gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu.

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW stellt der Kreistag den Jahresabschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Landrates. Dieser Beschlussfassung muss jedoch die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorausgehen. Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss i.d.R. des Rechnungsprüfungsamtes.

 

II.  Lösung

 

a) Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013 an den Kreistag

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde vom Kämmerer am 25.03.2014 aufgestellt und am gleichen Tag vom Landrat ohne Abweichungen bestätigt. Dieser Entwurf wird dem Kreistag hiermit zugeleitet.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 schließt mit einem Jahresüberschuss von 2.789.737,38 € ab. Im Bereich der Kostenrechnungen (Rettungsdienst, Fleischhygiene, Abfallentsorgung) konnten bisher für 2013 nur vorläufige Betriebsergebnisse berücksichtigt werden. Nach Abschluss der Abstimmungs- und Prüfungsarbeiten können sich daher bei der Auflösung von bzw. Zuführung an den Sonderposten für den Gebührenausgleich noch Änderungen ergeben.

 

Bei der Haushaltsausführung 2013 haben sich Abweichungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen ergeben, die in ihrer Summe zu dem Jahresüberschuss 2013 geführt haben. Weitere Details hierzu sind im Lagebericht unter Ziffer 4 bei den wesentlichen Abweichungen in der Ergebnisrechnung erläutert.

 

Aus der Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt ergibt sich für 2013 eine Überdeckung in Höhe von rd. 2,7 Mio. €. Nach § 56 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW können Differenzen zwischen Planung und Ergebnis im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Entsprechend wurde der Ertrag der Jugendamtsumlage zu Gunsten eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens reduziert. Die Abrechnung soll im Haushaltsjahr 2015 erfolgen.

 

Nach Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 wird dieser dem Kreistag zur Feststellung und Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses vorgelegt.

 

Das Original des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013 wird in der Sitzung des Kreistages am 09.04.2014 vorliegen. Aus Kostengründen wurde darauf verzichtet, dieser Sitzungvorlage die komplette Fassung beizufügen. Beigefügt sind die Schlussbilanz zum 31.12.2013, die Gesamtergebnisrechnung 2013, die Gesamtfinanzrechnung 2013, der Anhang, der Lagebericht und das Abkürzungsverzeichnis.

 

Bis zur Kreistagssitzung am 09.04.2014 sollen für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sowie deren Stellvertreter die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen (inkl. der NKF-Produktbereiche 1 bis 17) gedruckt werden. Bei Bedarf können weitere Exemplare zur Verfügung gestellt werden. Ferner ist vorgesehen, den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 auf der Internetseite des Kreises Coesfeld verfügbar zu machen.

 

b) Berichterstattung nach den Leitlinien der Budgetierung (Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung 2013)

 

Nach den Leitlinien der Budgetierung sind vom Kämmerer genehmigte Budgetüberschreitungen sowie Mittelverschiebungen über 25.000 € dem Kreistag im Rahmen des Berichtswesens zur Kenntnis zu bringen.

 

Budgetüberschreitung

Mit Bescheid vom 11.12.2013 hat die Bezirksregierung Münster die Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen des Landes NRW für die Haushaltsjahre 2007 bis 2011 vorgenommen. Hiernach wird der Abrechnungsbetrag von 1.499.921,93 € mit der Auszahlung nach dem GFG 2013 am 20.12.2013 verrechnet. Zur Deckung dieses Betrages standen im Haushaltsjahr 2013 insgesamt an Haushaltsmitteln 552.602,34 € (davon 372.602,34 € aus Rückstellungen 2011 bis 2012 und 180.000,00 € aus Ansatz 2013) zur Verfügung. Damit ergab sich für 2013 ein Mehrbedarf bei den Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 947.319,59 €. Die Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen hat der Kämmerer am 16.12.2013 erteilt. Diese Budgetüberschreitung wird hiermit dem Kreistag zur Kenntnis gegeben.

 

Mittelverschiebungen

Die Berichterstattung zu den konsumtiven Mittelverschiebungen erfolgt unter Ziffer 4 des Lageberichtes 2013 und zu den investiven Mittelverschiebungen unter Ziffer 5.2 des Anhangs zur Schlussbilanz zum 31.12.2013.

 

c) Berichterstattung nach der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld vom 13.02.2013

Nach Ziffer 4 der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld vom 13.02.2013 ist der Kreistag über die Entwicklung der Finanzanlagen im Rahmen des unterjährigen Berichtswesens über die Ausführung der Haushaltswirtschaft zu informieren. Der Lagebericht 2013 enthält unter Ziffer „6.3 Aufgabenbezogene Chancen und Risiken“ einen Bericht zur Entwicklung der Wertpapiere des Anlagevermögens.

 

 

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des Jahresabschlusses 2013 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.