Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von Oberflächenbehandlungen auf versch. Kreisstraßen
Vorlage
SV-8-1112
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Abwicklung von Ober-flächenbehandlungen auf verschiedene Kreisstraßen zu veranlassen.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Zur Verlängerung der Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen sind Oberflächenbehandlungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten unverzichtbar. Die Deckschicht verliert mit der Zeit durch die Verkehrsbelastung an Griffigkeit, Substanz und es entstehen Risse in der Verschleißschicht. Durch den Überzug wird die Griffigkeit wieder hergestellt und die Verkehrsfläche vor Zerstörung durch eindringende Feuchtigkeit und anderen Einflüssen aus der Witterung geschützt.

 

2014 sollen folgende Strecken mit einer Oberflächenbehandlung versehen werden:

K 07 (AN 2) Olfen                                1,9 km

K 21 (AN 2+4) / K 5 (AN 7) Herbern    2,8 km

K 22 (AN 1) Havixbeck                        1,8 km

K 36 (AN 8) Rosendahl                        3,2 km

K 60 (AN 1) Senden                             1,6 km

 

Der Zustand der Strecken wird aktuell als ausreichend bis mangelhaft eingestuft. Vorgesehen ist eine einfache Oberflächenbehandlung. Dabei wird die Fahrbahn mit Bitumen angespritzt und mit Splitt abgestreut. Der Splitt wird durch den Verkehrsteilnehmer eingefahren. Nach ca. 3-5 Tagen wird der lose Splitt abgefegt. Kostenintensive Deckenerneuerungen werden dadurch hinausgezögert.

 

Die Unterhaltungsarbeiten sollen im April/Mai öffentlich ausgeschrieben und bei entsprechender Witterung in den Sommermonaten ausgeführt werden.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Unterhaltungsmitteln zu finanzieren. Der Ansatz „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wurde gegenüber 2013 für die Umsetzung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen um 150.000 € auf insgesamt 1,4 Mio. € erhöht. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.