Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme K 4 (AN 6) zwischen Senden und Amelsbüren
Vorlage
SV-8-1113
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung des Rad-weges auf einem 4,0 km langen Streckenabschnitt der K 4 (Abschnitt 6) zwischen Senden und Amelsbüren zu veranlassen.

Begründung:

I. Problem / II.  Lösung

Der Radweg an der K 4 (AN 6) zwischen Senden und Amelsbüren ist in einem äußerst schlechten Zustand. Es gibt zahlreiche Unebenheiten/Schlaglöcher in der Asphaltschicht; eine vollflächige Erneuerung ist unumgänglich. Nach den Ergebnissen der Bohrsondierungen ist der Oberbau nicht ausreichend tragfähig. Zunächst ist vorgesehen die vorhandene Asphaltbefestigung aufzunehmen. Da der Radweg insgesamt sehr tief liegt und um die erforderliche Tragfähigkeit herzustellen, sollen im Hocheinbau zusätzlich 15 cm Schotter aufgebracht werden. Mit dem Einbau der Asphalttragschicht (8,0 cm) und der Deckschicht (2,5 cm) wird die Erneuerungsmaßnahme abgeschlossen. Die Kosten liegen bei etwa 230.000 €.

 

Die Bauarbeiten sollen mit Vorliegen des Baubeschlusses kurzfristig öffentlich ausgeschrieben werden. Die Ausführung ist für Mai/Juni 2014 vorgesehen.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den Förderrichtlinien nur für die Neuanlage von Radwege Zuwendungsmöglichkeiten bestehen. Für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen auf Radwegen wurden im Haushalt 2014 250.000 € veranschlagt. Es stehen somit ausreichende Mittel für die anstehende Auftragsvergabe zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte