Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 14 (AN 4.1) zwischen Olfen und Lüdinghausen
Vorlage
SV-8-1115
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf 2 Teilabschnitte (Gesamtlänge ca. 1,9 km) der K 14 (Abschnitt 4.1) zwischen Olfen und Lüdinghausen zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II.   Lösung

Der Streckenabschnitt der K 14 (AN 4) von Olfen nach Lüdinghausen ist bei der Straßenbereisung im September 2012 den Mitgliedern des Fachausschusses vorgestellt worden. Die Strecke mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 - 4,50 m ist in einem extrem schlechten Zustand. Es gibt zahlreiche Unebenheiten/Schlaglöcher in der Fahrbahndecke und starke Absackungen am Fahrbahnrand; eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich. Nach den Ergebnissen der Bohrsondierungen ist der Oberbau nur bedingt tragfähig. Hinzu kommt das in Teilbereiche durch fehlende Gräben die Entwässerung nicht einwandfrei funktioniert.

 

Wie der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen ist, soll die Erneuerung mit je 2 Bauabschnitten 2014 und 2015 umgesetzt werden. In diesem Jahr sind 2 Teilbereiche vorgesehen, in denen durch reine Asphaltarbeiten im Hocheinbau die Strecke wieder hergestellt werden kann. Die Bauabschnitte von Stat. 0,70 – 2,15 und von Stat. 3,30 – 4,50 können aufgrund der bautechnischen Voruntersuchungen nur im Vollausbau erneuert werden bzw. es sind zusätzliche Gräben herzustellen. Da Vorplanungen und die Abwicklung des Grunderwerbes einige Zeit in Anspruch nehmen, sollen diese Abschnitte erst 2015 ausgeführt werden.

 

Im Detail sind für 2014 folgende Maßnahmen vorgesehen: Da der Unterbau des Streckenabschnittes von Stat. 4,50 – 5,40 eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist und die Entwässerung gegeben ist, soll auf der vorhandenen Befestigung nach entsprechendem Profilausgleich eine Asphalttragschicht von 8 cm und abschließend die Deckschicht in 4 cm Stärke aufgebracht werden.

 

Mit der Kanalverbreiterung und Neubau der Brücke (Stat. 3,2) wurde 2000 die K 14 von Stat. 2,15 – 3,10 verlegt. Durch das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Datteln wurde die K 14 zunächst nur mit einer Asphalttragschicht und Binderschicht hergestellt. Nach Fertigstellung der Kanalverbreiterung soll nun abschließend die Deckschicht aufgebracht werden. Da die Binderschicht bereits einige Fehlstellen aufweist, ist es notwendig, diese abzufräsen und neu herzustellen. Die Maßnahme soll im Rahmen der Streckenerneuerung für das WNA ausgeschrieben und umgesetzt werden.

 

Die Kosten für die Deckenerneuerung im Hocheinbau liegen bei etwa 230.000 €. Das WNA Datteln übernimmt die Kosten in Höhe von ca. 90.000 € für den 2. Teilbereich. Die Bauarbeiten für beide Bauabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 1,9 km sollen kurzfristig öffentlich ausgeschrieben werden. Als Ausführungszeitraum ist Juni/Juli vorgesehen.

 

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2014 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Maßnahmen 1.080.000 € veranschlagt. Bisher ist im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung der Auftrag für die Deckensanierung K 23 (AN 1) in Höhe von 217.000 € vergeben worden. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte