Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf 2 Teilabschnitte (Gesamtlänge ca. 1,9 km) der K 14 (Abschnitt 4.1) zwischen Olfen und Lüdinghausen zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Der
Streckenabschnitt der K 14 (AN 4) von Olfen nach Lüdinghausen ist bei der
Straßenbereisung im September 2012 den Mitgliedern des Fachausschusses
vorgestellt worden. Die Strecke mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 - 4,50 m ist
in einem extrem schlechten Zustand. Es gibt zahlreiche
Unebenheiten/Schlaglöcher in der Fahrbahndecke und starke Absackungen am Fahrbahnrand;
eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich. Nach den Ergebnissen der
Bohrsondierungen ist der Oberbau nur bedingt tragfähig. Hinzu kommt das in
Teilbereiche durch fehlende Gräben die Entwässerung nicht einwandfrei
funktioniert.
Wie der
beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen ist, soll die Erneuerung mit je 2 Bauabschnitten
2014 und 2015 umgesetzt werden. In diesem Jahr sind 2 Teilbereiche vorgesehen,
in denen durch reine Asphaltarbeiten im Hocheinbau die Strecke wieder
hergestellt werden kann. Die Bauabschnitte von Stat. 0,70 – 2,15 und von Stat.
3,30 – 4,50 können aufgrund der bautechnischen Voruntersuchungen nur im
Vollausbau erneuert werden bzw. es sind zusätzliche Gräben herzustellen. Da
Vorplanungen und die Abwicklung des Grunderwerbes einige Zeit in Anspruch
nehmen, sollen diese Abschnitte erst 2015 ausgeführt werden.
Im Detail sind für
2014 folgende Maßnahmen vorgesehen: Da der Unterbau des Streckenabschnittes von
Stat. 4,50 – 5,40 eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist und die Entwässerung
gegeben ist, soll auf der vorhandenen Befestigung nach entsprechendem
Profilausgleich eine Asphalttragschicht von 8 cm und abschließend die
Deckschicht in 4 cm Stärke aufgebracht werden.
Mit der
Kanalverbreiterung und Neubau der Brücke (Stat. 3,2) wurde 2000 die K 14 von
Stat. 2,15 – 3,10 verlegt. Durch das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Datteln
wurde die K 14 zunächst nur mit einer Asphalttragschicht und Binderschicht
hergestellt. Nach Fertigstellung der Kanalverbreiterung soll nun abschließend
die Deckschicht aufgebracht werden. Da die Binderschicht bereits einige
Fehlstellen aufweist, ist es notwendig, diese abzufräsen und neu herzustellen.
Die Maßnahme soll im Rahmen der Streckenerneuerung für das WNA ausgeschrieben
und umgesetzt werden.
Die Kosten für die
Deckenerneuerung im Hocheinbau liegen bei etwa 230.000 €. Das WNA Datteln
übernimmt die Kosten in Höhe von ca. 90.000 € für den 2. Teilbereich. Die
Bauarbeiten für beide Bauabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 1,9 km sollen
kurzfristig öffentlich ausgeschrieben werden. Als Ausführungszeitraum ist
Juni/Juli vorgesehen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahme ist
ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten
bestehen. Im Haushalt 2014 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Maßnahmen
1.080.000 € veranschlagt. Bisher ist im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung
der Auftrag für die Deckensanierung K 23 (AN 1) in Höhe von 217.000 € vergeben
worden. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichende Mittel zur
Verfügung.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte