Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 4,1 km langen Streckenabschnitt der K 15 (Abschnitt 6) zwischen Capelle und Ascheberg zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Die K 15 (Abschnitt 6) von Capelle in
Richtung Ascheberg wurde 2012 in die Zustandsklasse „6 - ungenügend“
eingestuft. Die Strecke weist eine Vielzahl von nah beieinander liegenden
Schadstellen auf, so dass es wirtschaftlicher ist, die Deckensubstanz vollflächig
zu erneuern anstatt punktuelle Maßnahmen vorzunehmen. Nach den Ergebnissen der
Bohrsondierungen ist der Oberbau ausreichend tragfähig. Es ist vorgesehen, auf
der ca. 3,10 m breiten Fahrbahn nach entsprechendem Profilausgleich eine
Asphalttragschicht von 8 cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke
aufzubringen. Die Kosten für die Deckenerneuerung im Hocheinbau liegen bei etwa
380.000 €.
Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit
erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich
ausgeschrieben werden. Ab Mai könnte dann mit den Arbeiten begonnen werden. Als
Bauzeit sind ca. 4 Wochen einkalkuliert.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahme ist ausschließlich aus
Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den neuen Förderrichtlinien nur für eine
Grunderneuerung und nicht für die Erneuerung von Deckschichten eine
Fördermöglichkeit besteht. Im Haushalt 2014 wurden für die Umsetzung nicht
geförderter Deckenerneuerungen 1.080.000 € veranschlagt. Bisher wurde im Rahmen
der Verpflichtungsermächtigung der Auftrag für die Deckensanierung K 23 (AN 1)
in Höhe von 217.000 € vergeben. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit
ausreichende Mittel zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte