Betreff
Sachstandsbericht zur K 17n in Dülmen
Vorlage
SV-8-1117
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Bau einer südlichen Verbindungsstraße K 17n in Dülmen

 

Die städtebauliche, funktionale Entwicklung der Dülmener Innenstadt wird vor allem durch die hohe verkehrliche Belastung der Hauptverkehrsstraßen behindert. Da die Verkehrsbelastung kontinuierlich gestiegen ist, insbesondere durch die Ziel- und Quellverkehre der im Osten von Dülmen liegenden Gewerbegebiete und es keine leistungsfähige Umfahrungsmöglichkeit der Innenstadt existiert, besteht für den Bereich des innerstädtischen Straßennetzes vordringlicher Handlungsbedarf.

 

Seit den 70er Jahren bestehen Planungen das innerstädtische Straßennetz durch eine Umgehungsstraße deutlich zu entlasten. 1998-2002 wurde durch den Bau der mit Landesmitteln geförderten K 27n (der sog. „Langen Nase“) der 1. Schritt zur Erweiterung des nördlichen Ringes (K 59/K 27) umgesetzt. Die Fortführung der Maßnahme als K 17n soll nun eine direkte Verbindung zwischen der Halterner Straße (L 551) und der K 27 ermöglichen und damit den Schluss in der zwingend erforderlichen Südumgehung bilden.

 

Die Übernahme der Straßenbaulast erfolgt durch den Kreis Coesfeld (Kreistagsbeschluss vom 18.02.2004 / SV-6-0810). Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Straßenbauvorhaben wurden 2006 durch rechtskräftige Bebauungspläne geschaffen.

 

Seit 2005 ist die Bahn AG in die Planung der Südumgehung eingebunden. Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Eisenbahnüberführung der DB-Strecke 2200 Wanne-Eickel - Bremen. Für den Brückeneinschub ist eine 76-stündige Sperrung der Bahnstrecke von Nöten. Sperrpausen in dieser Größenordnung haben deutschlandweite Auswirkungen auf den spurgebunden Fern- und Güterverkehr. Um die Fahrpläne anzupassen und den Güterverkehr umleiten zu können sind umfangreiche Vorarbeiten und lange Vorlaufzeiten notwendig. Daher können Sperrpausen nicht beliebig angemeldet, verschoben oder abgesagt werden, da sie definierten Fristen unterliegen. Es wurden mehrmals Sperrpausen vorgemerkt, die jedoch aufgrund von notwendiger Planänderungen seitens der Bahn verworfen werden mussten.

 

Mit der DB Netz AG wurde jetzt ein Zeitplan erarbeitet, nachdem der Einschub der Brücke ab dem 14.05.2015 vorgesehen ist. Damit der Zeitplan der Bahn eingehalten werden kann, sind die Bauarbeiten für das Brückenbauwerk Anfang 2014 zu vergeben. Am 12.02.2014 erfolgte die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG. Die Ausschreibung, Auftragsvergabe und Bauüberwachung für das Brückenbauwerk erfolgt durch die DB-Netz AG.

 

Die Gesamtkosten für die K 17n werden zurzeit mit ca. 9,0 Mio € kalkuliert; die DB-Brücke mit ca. 3,3 Mio €. Alle Voraussetzungen (Grunderwerb / Baurecht) für eine Förderung und einem Baubeginn liegen vor. Eine Förderung von 60% wurde in Aussicht gestellt, aber aufgrund der zuletzt geänderten Rahmenbedingungen des Förderprogrammes noch nicht bewilligt.

 

Mit Blick auf die Dringlichkeit der Maßnahme und der strikten Einhaltung der Terminplanung für den Brückeneinschub wurde am 20.12.2013 von der Bezirksregierung Münster die Genehmigung des vorzeitigen, zuschussunschädlichen Baubeginns erteilt.

 

Aufgrund der beschriebenen Situation soll nun der Bau des Brückenbauwerkes in 2015 erfolgen. Die Stadt Dülmen hat rechtsverbindlich erklärt, dass sie die gesamte Vorfinanzierung und alle nicht geförderten Kosten – auch im Falle einer nicht erfolgten Förderung – übernimmt. Dem Kreis Coesfeld entstehen keine Kosten.

Anlagen:

 

Übersichtskarte