Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bau einer südlichen Verbindungsstraße
K 17n in Dülmen
Die städtebauliche, funktionale Entwicklung der Dülmener Innenstadt wird
vor allem durch die hohe verkehrliche Belastung der Hauptverkehrsstraßen
behindert. Da die Verkehrsbelastung kontinuierlich gestiegen ist, insbesondere
durch die Ziel- und Quellverkehre der im Osten von Dülmen liegenden
Gewerbegebiete und es keine leistungsfähige Umfahrungsmöglichkeit der
Innenstadt existiert, besteht für den Bereich des innerstädtischen
Straßennetzes vordringlicher Handlungsbedarf.
Seit den 70er Jahren bestehen Planungen das innerstädtische Straßennetz
durch eine Umgehungsstraße deutlich zu entlasten. 1998-2002 wurde durch den Bau
der mit Landesmitteln geförderten K 27n (der sog. „Langen Nase“) der 1. Schritt
zur Erweiterung des nördlichen Ringes (K 59/K 27) umgesetzt. Die Fortführung
der Maßnahme als K 17n soll nun eine direkte Verbindung zwischen der Halterner
Straße (L 551) und der K 27 ermöglichen und damit den Schluss in der zwingend
erforderlichen Südumgehung bilden.
Die Übernahme der Straßenbaulast erfolgt durch den Kreis Coesfeld
(Kreistagsbeschluss vom 18.02.2004 / SV-6-0810). Die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das Straßenbauvorhaben wurden 2006 durch rechtskräftige
Bebauungspläne geschaffen.
Seit 2005 ist die Bahn AG in die Planung der Südumgehung eingebunden. Die
Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Eisenbahnüberführung der DB-Strecke 2200
Wanne-Eickel - Bremen. Für den Brückeneinschub ist eine 76-stündige Sperrung
der Bahnstrecke von Nöten. Sperrpausen in dieser Größenordnung haben
deutschlandweite Auswirkungen auf den spurgebunden Fern- und Güterverkehr. Um
die Fahrpläne anzupassen und den Güterverkehr umleiten zu können sind
umfangreiche Vorarbeiten und lange Vorlaufzeiten notwendig. Daher können
Sperrpausen nicht beliebig angemeldet, verschoben oder abgesagt werden, da sie
definierten Fristen unterliegen. Es wurden mehrmals Sperrpausen vorgemerkt, die
jedoch aufgrund von notwendiger Planänderungen seitens der Bahn verworfen
werden mussten.
Mit der DB Netz AG wurde jetzt ein Zeitplan erarbeitet, nachdem der
Einschub der Brücke ab dem 14.05.2015 vorgesehen ist. Damit der Zeitplan der
Bahn eingehalten werden kann, sind die Bauarbeiten für das Brückenbauwerk Anfang
2014 zu vergeben. Am 12.02.2014
erfolgte die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG. Die
Ausschreibung, Auftragsvergabe und Bauüberwachung für das Brückenbauwerk
erfolgt durch die DB-Netz AG.
Die Gesamtkosten für die K 17n werden zurzeit mit ca. 9,0 Mio € kalkuliert;
die DB-Brücke mit ca. 3,3 Mio €. Alle Voraussetzungen (Grunderwerb / Baurecht)
für eine Förderung und einem Baubeginn liegen vor. Eine Förderung von 60% wurde
in Aussicht gestellt, aber aufgrund der zuletzt geänderten Rahmenbedingungen
des Förderprogrammes noch nicht bewilligt.
Mit Blick auf die Dringlichkeit der Maßnahme und der strikten Einhaltung
der Terminplanung für den Brückeneinschub wurde am 20.12.2013 von der
Bezirksregierung Münster die Genehmigung des vorzeitigen, zuschussunschädlichen
Baubeginns erteilt.
Aufgrund der beschriebenen Situation soll nun der Bau des
Brückenbauwerkes in 2015 erfolgen. Die Stadt Dülmen hat rechtsverbindlich
erklärt, dass sie die gesamte Vorfinanzierung und alle nicht geförderten Kosten
– auch im Falle einer nicht erfolgten Förderung – übernimmt. Dem Kreis Coesfeld
entstehen keine Kosten.
Anlagen:
Übersichtskarte